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   OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05   

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https://dejure.org/2005,12069
OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 Ss 211/05 (https://dejure.org/2005,12069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • AG Gera - 260 Js 2189/05
  • OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 10.12.2003 - Ss OWi 654/03

    Anforderungen an Atemalkohol-Messungen

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Senat aaO.).
  • OLG Jena, 22.07.2005 - 1 Ss 191/05

    Urteilsanforderungen - Einhaltung der Wartezeit von 20 Minuten bei der

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    b) Die Einhaltung einer Wartezeit von 20 Minuten - und nicht lediglich von 10 Minuten, wie das Amtsgericht fehlerhaft meint - ist aber notwendige Verfahrensbedingung für die Gewinnung eines zuverlässigen Messergebnisses bei der Atemalkoholbestimmung (Senatsbeschluss vom 22.07.2005, Az.: 1 Ss 191/05, m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05

    Atemalkohol

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2005 - 1 Ss 211/05
    Es genügt nicht, einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Dresden VRS 108, 279, 280; NStZ 2004, 352 ; Senat aaO.).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2013 - Ss (B) 133/12

    Zur Wartezeit beim Atemalkoholtest

    Zwar ist das Amtsgericht im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24 a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines bauartzugelassenen und geeichten Atemalkoholmessgerätes in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Bedingung für ein ordnungsgemäßes Messverfahren u. a. eine Wartezeit von 20 Minuten zwischen dem Trinkende und dem Beginn der ersten Messung angesehen wird (vgl. BGH, NZV 2001, 267, 269; OLG Celle, NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris; zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Messung der Atemalkoholkonzentration im Allgemeinen vgl. BGH, a. a. O.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 24 a Rn. 16 a ff. m. w. N.).

    Damit ist es einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der auch der Senat zuneigt, gefolgt, nach der die Messung der Atemalkoholkonzentration bei Nichteinhaltung der Wartezeit jedenfalls dann nicht von vornherein unverwertbar ist, wenn die gemessene Atemalkoholkonzentration - wie hier - deutlich über dem Gefahrengrenzwert liegt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 250; OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09 -, juris; s. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.07.2010 - 4 Ss 369/10 -, Burhoff-Online; Hentschel/König/Dauer, a. a. O., § 24 a Rn. 16 a; a. A. OLG Dresden, VRS 108, 279; Thüring. OLG, Beschluss vom 01.09.2005 - 1 Ss 211/05 -, juris).

  • OLG Hamm, 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09

    Atemalkoholmessung; Wartezeit; Nichteinhaltung; Verwretung Messergebnis;

    Während zum Teil hieraus eine Unverwertbarkeit des Messergebnisses gefolgert wird (vgl. OLG Dresden, VRS 108, 279f; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. September 2005, 1 Ss 211/05, DAR 2006, 225) ist der Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten der Auffassung, dass zumindest bei einer deutlichen Überschreitung des Gefahrengrenzwertes, die mit der Nichteinhaltung der Wartezeit verbundenen Schwankungen durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden können, ob und gegebenfalls in welchem Umfang sich die Unterschreitung der Mindestzeit seit Trinkende ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Mai 2006, 1 Ss 32/06, NJW 2006, 1988).
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