Rechtsprechung
OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05
- OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben …
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05). - OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
Identitätsgutachten
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06). - OLG Jena, 16.01.2007 - 1 Ss 312/06
Beweis
Vielmehr müssen die Urteilsgründe auch darüber Aufschluss geben, welchen der festgestellten Übereinstimmungen, gegebenenfalls in Kombination mit anderen Merkmalen, ein besonderer Aussagewert im Hinblick auf ihre Häufigkeit oder Seltenheit zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 14.11.2005, 1 Ss 217/05, S. 4 Juris-Umdruck).
- OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss OWi 388/07
Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung
Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115). - OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06
Sachverständigengutachten; Darstellung; Urteil, Anforderungen; Urteilsgründe
Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115). - OLG Hamm, 23.02.2007 - 3 Ss OWi 878/06
Geschwindigkeitsüberschreitung; Meßfoto; Lichtbild; Libi; keine …
Die Urteilsgründe müssen außerdem darüber Aufschluss geben, wie der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle NZV 2002, 472; Thüringer OLG VRS 110, 115). - OLG Hamm, 18.12.2007 - 1 Ss OWi 506/07
Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung
Auf welche Art und Weise der Sachverständige den Aussagewert der in Betracht kommenden morphologischen Übereinstimmungen im Hinblick auf die Häufigkeit oder Seltenheit des jeweils betroffenen Merkmals beurteilt hat (vgl. BGH NStZ 1991, 596; OLG Celle, NZV 2002, 472; Thüringer OLG, VRS 110, 115), ergibt sich aus den Urteilsgründen ebenso wenig wie spezifische Ausprägungen der von dem Tatrichter aufgezählten Gesichtsmerkmale.
Rechtsprechung
OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahren
Verfahrensgang
- OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05
- OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02
Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches …
Auszug aus OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05
Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn es sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106; OLG Celle, NZV 2002, 472). - BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …
Auszug aus OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05
Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn es sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106; OLG Celle, NZV 2002, 472). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Auszug aus OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05
Nach der Rechtsprechung des BGH muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn es sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991, 596; NStZ 2000, 106; OLG Celle, NZV 2002, 472).