Weitere Entscheidung unten: KG, 07.07.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46949
OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10 (https://dejure.org/2011,46949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2011 - 1 Ss 233/10 (https://dejure.org/2011,46949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2011 - 1 Ss 233/10 (https://dejure.org/2011,46949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,46949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 354 Abs 2 StPO, § 353 StPO, § 349 Abs 4 StPO, § 48 Abs 2 AufenthG, § 3 Abs 1 AufenthG
    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Strafbarkeit wegen Aufenthalts im Bundesgebiet ohne Pass oder Ausweisersatz gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • sweh.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 20.02.2006 - 4St RR 20/06

    Kein zumutbares Hinwirken auf Passerlangung durch Falschangaben zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 3 Ss 71/09

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Strafbarkeit bei Vorliegen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und Abs. 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes hat (vgl. Senatsbeschlüsse v. 19.9.2006 - 1Ss 167/06, v. 17.9.2009 - 1 Ss 251/09, v. 24.6.2011 - 1 Ss 199/11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.3.2009 - 3 Ss 71/09; OLG München NStZ 2011, 88).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 1 Ss 233/10
    Zwar scheidet die Annahme eines Anspruchs auf Ausstellung einer qualifizierten Duldung auch dann aus, wenn der Ausländer über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (vgl. Senatsbeschluss v. 19.9.2006 - 1 Ss 167/06; OLG München NStZ 2006, 529), so dass in einem derartigen Fall eine Anwendung des § 48 Abs. 2 AufenthG ersichtlich nicht in Betracht kommen würde und sich dementsprechend weitere Feststellungen erübrigten.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2012 - 1 Ss 210/12

    Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts nach § 95 I Nr. 1

    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main - 3 Ss 71/09 - - 1 Ss 251/09 - - 1 Ss 171/11 - - 1 Ss 199/11 - - 1 Ss 233/10 - [Bd. II, Bl. 216 ff. d. A.]; OLG München StV 2005, 213; NStZ 2011, 88).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2020 - 2 RVs 35/20
    Zwar würde bereits ein Anspruch auf Erteilung eines Ausweisersatzes die Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG entfallen lassen (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 402; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; KG BeckRS 2013, 15050; Hohoff a.a.O. § 95 AufenthG Rdn. 9).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Ein Ausländer hat insbesondere dann nicht in zumutbarer Weise auf die Ausstellung eines Passes seines Heimatlandes hingewirkt, wenn er zu seiner Person falsche Angaben gemacht hat, mithin über seine Identität täuscht bzw. diese verschleiert (OLG München, Beschluss vom 21.11.2012 - 4 St RR 133/12 [juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2012, 220; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006 - 1 Ss 167/06 [juris]; OLG München NStZ 2006, 529; ebenso BayObLG NStZ-RR 2005, 21 zu § 92 Abs. 1 Nr. 2 AuslG); mithin hat der Angeklagte keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form eines Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG (sogenannte qualifizierte Duldung).
  • BayObLG, 28.04.2023 - 201 StRR 14/23

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bei Stellung eines Asylfolgeantrags

    c) Der Strafbarkeit der Angeklagten steht kein Anspruch auf Erteilung einer sog. qualifizierten Duldung in Form des mit Lichtbild versehenen Ausweisersatzes nach § 48 Abs. 2 AufenthG entgegen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.08.2004 - 4St RR 84/04 a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2009, 257, 258; NStZ-RR 2012, 220 und Beschluss vom 22.08.2012 - 1 Ss 210/12 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 07.07.2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11351
KG, 07.07.2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10) (https://dejure.org/2010,11351)
KG, Entscheidung vom 07.07.2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10) (https://dejure.org/2010,11351)
KG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - (1) 1 Ss 233/10 (17/10) (https://dejure.org/2010,11351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Verwerfungsurteil im Strafbefehlsverfahren bei Schweigen des bevollmächtigten Verteidigers im Hauptverhandlungstermin

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwesenheit eines bevollmächtigten Verteidigers als ausreichende Vertretung eines Angeklagten im Hauptverhandlungstermin eines Strafbefehlsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme einer Vertretungsunwilligkeit eines Rechtsverteidigers im Strafbefehlsverfahren

  • Anwaltsblatt

    § 411 StPO
    Verteidigen durch Schweigen in der Hauptverhandlung

  • Anwaltsblatt

    § 411 StPO
    Verteidigen durch Schweigen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 411 Abs. 2
    Anforderungen an die Vertretung des Angeklagten durch einen Verteidiger im Strafbefehlsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Auch wenn der Verteidiger stumm bleibt, spricht das allein nicht gegen seinen Vertretungswillen…

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 295
  • AnwBl Online 2011, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.04.2009 - 32 Ss 21/09
    Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
    Dies bedarf vielmehr eindeutiger Indizien (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 352; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen StRR 2008, 148; Fischer in KK StPO 6. Aufl., § 411 Rdnr. 14).
  • OLG Bremen, 18.12.2007 - Ss 42/07

    Revision gegen Verwerfung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen einer

    Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
    Dies bedarf vielmehr eindeutiger Indizien (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 352; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen StRR 2008, 148; Fischer in KK StPO 6. Aufl., § 411 Rdnr. 14).
  • KG, 09.01.2002 - 5 Ws 3/02
    Auszug aus KG, 07.07.2010 - 1 Ss 233/10
    Im Strafbefehlsverfahren hindert grundsätzlich bereits die Anwesenheit eines vertretungsberechtigten und vertretungsbereiten Verteidigers den Erlass eines Verwerfungsurteils, es sei denn, dieser hat Erklärungen abgegeben, die den Schluss zulassen, er sei außerstande oder nicht gewillt, den Angeklagten in der Hauptverhandlung zu vertreten (vgl. KG, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 Ws 3/02 -, zitiert nach juris).
  • OLG Oldenburg, 20.12.2016 - 1 Ss 178/16

    Anforderungen an die Vollmacht zur Vertretung des Angeklagten im Termin zur

    Aus dem Schweigen des Verteidigers und dem - wie vorliegend geschehen - Absehen von einer Antragstellung allein lässt sich deshalb nicht schließen, er sei nicht verhandlungswillig (vgl. KG, Beschluss v. 07.07.2010, 1 Ss 233/10, StraFo 2010, 427 m.w.N., zu § 411 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht