Weitere Entscheidung unten: KG, 22.10.1996

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   KG, 26.08.1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96)   

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KG, 26.08.1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96) (https://dejure.org/1997,24157)
KG, Entscheidung vom 26.08.1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96) (https://dejure.org/1997,24157)
KG, Entscheidung vom 26. August 1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96) (https://dejure.org/1997,24157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung einer unzulässigen Kostenbeschwerde in eine Gegenvorstellung - Ergänzung der Auslagenentscheidung durch das Verisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Dass aus den Schutzpflichten eines staatlichen Gewährträgers wie dem Allgemeinen Sozialdienst des Ikreises, bei dem die Angeklagte beschäftigt war, eine strafrechtliche Garantenpflicht für dessen Mitarbeiter erwächst, ist bereits vor Inkrafttreten des § 8a SGB VIII in der obergerichtlichen Rechtsprechung unbestritten gewesen (OLG Oldenburg, Urteil vom 02. September 1996 - 1 Ss 249/96 = FamRZ 1997, 1032-1033, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 Ws 78/98 = NJW 1998, 3131-3134, beck-online; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2000 - 2 Ss 130/98 = NStZ-RR 2001, 199-201, beck-online).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 2 WDB 15.21

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidigers für ein Verfahren vor dem

    Mithin ist ihm nach § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 33a Satz 1 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und zugleich der Kostenausspruch im Senatsbeschluss entsprechend zu ergänzen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. August 1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96) - juris Rn. 4 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98 - juris Rn. 3 f. m.w.N.; OLG Kiel, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 1 Ws 18/00 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 5. August 2020 - 2 Qs 41/20 - juris Rn. 11 ff.).
  • KG, 24.06.2015 - 161 Ss 68/15

    Zur Nachholung der Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers im

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das Übergehen des Nebenklägers, der zugelassen worden ist und sich auch an dem Revisionsverfahren beteiligt hat, eine besondere Form der Verweigerung des rechtlichen Gehörs darstellt (vgl. grundlegend KG JR 1989, 392; dieser Entscheidung folgend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 555 = VRS 84, 446 = NStE Nr. 6 zu § 33a StPO; KG, Beschlüsse vom 26. August 1997 - [5] 1 Ss 249/96 [40/96] - [juris] und vom 17. März 2010 - [3] 1 Ss 307/09 [117/09] - s. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320 (für einen Einstellungsbeschluss nach § 153a Abs. 2 StPO); ablehnend hingegen OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191; offen gelassen von OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2005 - L 3 B 129/04
    Dabei ist im Hinblick auf den - vorliegend nicht angefochtenen - ersten Kostenbeschluss vom 22. Januar 2004 auf die Möglichkeit zu verweisen, als unrichtig erkannte Kostengrundentscheidungen auch von Amts wegen ändern zu können (vgl. Kopp/Schenke aaO, § 158 Rdnr. 7; KG Berlin, Beschluss vom 26. August 1997 - (5) 1 Ss 249/96 (40/96)).
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Rechtsprechung
   KG, 22.10.1996 - 1 Ss 249/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,53321
KG, 22.10.1996 - 1 Ss 249/96 (https://dejure.org/1996,53321)
KG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 Ss 249/96 (https://dejure.org/1996,53321)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 Ss 249/96 (https://dejure.org/1996,53321)
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