Rechtsprechung
   OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8837
OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
OLG Jena, Entscheidung vom 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
OLG Jena, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 1 Ss 252/04 (https://dejure.org/2005,8837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung beim unechten Unterlassungsdelikt des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ; Vejährung eines Anspruchs auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge zur Sozialversicherung; Zulässigkeit der Beschränkung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 § 352; StGB § 266a Abs. 1 § 78 § 78a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1991 - 2 StR 315/91

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen der Beiträge zur Sozialversicherung im

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).

    Das Erlöschen der Beitragspflicht kann auf der nachträglichen Entrichtung der Beiträge oder auf dem Wegfall des Beitragsschuldners beruhen (vgl. BGH wistra 1992, 23 ).

    Diese Auffassung stünde nicht in Widerspruch zu der bereits zitierten Entscheidung des BGH vom 27.01.1991 (2 StR 315/91, wistra 1992, 23 ), da es in jener Sache ersichtlich nicht auf die Frage der Beendigung infolge Verjährung ankam.

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).
  • BGH, 04.04.1979 - 3 StR 488/78

    Anforderungen an die Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Bei einem unechten Unterlassungsdelikt wie § 266a StGB (vgl. BGHSt 47, 318, 320; wistra 1992, 23 ) ist dies nicht bereits dann der Fall, wenn die strafbewehrte Handlungspflicht erstmals hätte erfüllt werden müssen aber nicht erfüllt worden ist; dieser Zeitpunkt markiert vielmehr die Vollendung (vgl. BGHSt 28, 371, 379).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1984 - 1 Ws 1098/84
    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Sachgerecht dürfte die Annahme von Beendigung wegen Interessenwegfalls allerdings für den Fall der sozialversicherungsrechtlichen Verjährung des Beitragsanspruchs sein, denn die sozialversicherungsrechtliche Verjährung bewirkt die sozialgerichtliche Undurchsetzbarkeit des Zahlungsanspruchs (der Sache nach schon OLG Düsseldorf StV 1985, 109).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 1 Ss 183/98
    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Insoweit wird auf die Entscheidungen des BGH in NStZ 1996, 543 und des OLG Frankfurt in StV 1999, 32 verwiesen.
  • OLG Hamm, 06.05.2002 - 2 Ss 318/02

    Beitragsvorenthaltung, Umfang der Feststellungen, Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04
    Der neue Tatrichter wird auch Feststellungen zur finanziellen Situation des Angeklagten und zur Zahlungsfähigkeit des von ihm geführten Unternehmens zu den maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkten zu treffen haben (vgl. OLG Hamm wistra 2002, 392 ).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) Rn. 14; OLG Dresden, NStZ 2011, 163; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 170) und die wohl überwiegende Meinung in der Literatur, die vielfach die Tatbeendigung und damit den Verjährungsbeginn in sämtlichen Tatbestandsvarianten der § 266a Abs. 1, § 266a Abs. 2 StGB an das Erlöschen der Beitragspflicht koppelt (für § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB etwa Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 266a Rn. 31; MK/Radtke, StGB, 3. Aufl., § 266a Rn. 116; BeckOK/Wittig, StGB, 44. Ed., § 266a Rn. 34; Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 266a Rn. 84; Bittmann/ Weiß, Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 138; Metz, NStZ-RR 2013, 297, 298; Müller-Gugenberger/Thul, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 38 Rn. 277 ff.; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78a Rn. 12; allgemein im Hinblick auf § 266a StGB etwa Schönke/Schröder/Bosch aaO § 78a Rn. 6; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 78a Rn. 8; nur bzgl. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB NK/Tag aaO § 266a Rn. 142).
  • OLG Jena, 02.02.2006 - 1 Ss 97/05

    Wann verjährt Ordnungswidrigkeit nach AEntG?

    Denn es ist nicht Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts als "ultima ratio", nicht mehr durchsetzbare arbeitsrechtliche Zahlungsansprüche zu schützen (Senatsurteil vom 20.05.2005, 1 Ss 252/04, OLGSt StGB § 78a Nr. 2, zu § 266a StGB).
  • LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16

    Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB

    Die Auffassung des BGH wird geteilt vom OLG Jena (Urteil vom 20.05.2005 - 1 Ss 252/04 - NStZ-RR 2006, 170) und vom OLG Bamberg (Beschluss vom 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18 - juris).
  • OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Beendigungszeitpunkt für das Vorenthalten

    So ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass von einem Wegfall der durch die Strafandrohung des § 266 a StGB geschützten Handlungspflicht auch dann auszugehen ist, wenn der Täter aus seiner Vertreterstellung (§ 14 StGB ) ausscheidet oder die Beitragsschuld verjährt ist (Schönke/Schröder-Lenckner/Perron, aaO.; LK-Schmid, aaO.; Thüringer OLG, NStZ-RR 2006, 170 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht