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   OLG Celle, 08.02.1994 - 1 Ss 260/93   

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https://dejure.org/1994,8473
OLG Celle, 08.02.1994 - 1 Ss 260/93 (https://dejure.org/1994,8473)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.1994 - 1 Ss 260/93 (https://dejure.org/1994,8473)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 1 Ss 260/93 (https://dejure.org/1994,8473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unzulässigkeit des "Abschleppens" wegen zu großer Entfernung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.05.1979 - 4 Ss 272/79
    Auszug aus OLG Celle, 08.02.1994 - 1 Ss 260/93
    Zwar 1st der Begriff Nothilfe in diesem Zusammenhang gegenüber der früheren Rechtsprechung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet worden (vgl. BGHSt 23, 108; OLG Celle VRS 16, 312; OLG Hamm VRS 57, 456; KG VRS 26, 125; OLG Stuttgart VRS 19, 478; OLG Zweibrücken VRS 33, 73).

    Wenn schon der Begriff Notfall im Interesse des Halters eines defekten Fahrzeugs, es auf möglichst einfache Weise und ohne unnötigen Kostenaufwand wieder betriebsfähig zu machen, erweitert worden ist, so darf andererseits im Interesse der Verkehrssicherheit dieses Fahrzeug nur zu einem möglichst nahen Bestimmungsort verbracht werden (BGHSt 23, 108, 113; BayObLG VRS 15, 473; OLG Celle VRS 16, 312, 315; OLG Düsseldorf VM 1962, 5; OLG Hamm VRS 57, 456, 458).

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 192/69

    Abschleppen - Kraftfahrzeugverwertung - Schrottplatz - Ausschlachten -

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.1994 - 1 Ss 260/93
    Zwar 1st der Begriff Nothilfe in diesem Zusammenhang gegenüber der früheren Rechtsprechung in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet worden (vgl. BGHSt 23, 108; OLG Celle VRS 16, 312; OLG Hamm VRS 57, 456; KG VRS 26, 125; OLG Stuttgart VRS 19, 478; OLG Zweibrücken VRS 33, 73).

    Wenn schon der Begriff Notfall im Interesse des Halters eines defekten Fahrzeugs, es auf möglichst einfache Weise und ohne unnötigen Kostenaufwand wieder betriebsfähig zu machen, erweitert worden ist, so darf andererseits im Interesse der Verkehrssicherheit dieses Fahrzeug nur zu einem möglichst nahen Bestimmungsort verbracht werden (BGHSt 23, 108, 113; BayObLG VRS 15, 473; OLG Celle VRS 16, 312, 315; OLG Düsseldorf VM 1962, 5; OLG Hamm VRS 57, 456, 458).

  • OLG Koblenz, 26.02.1997 - 2 Ss 401/96
    Unerheblich ist dabei, ob das Fahrzeug von der Straße, seinem Standort oder von einer Werkstatt an einen anderen und an welchen Ort geschleppt wird, ob es alsbald nach dem Eintritt der Betriebsunfähigkeit oder erst später an den neuen Ort gebracht wird (vgl. BGH in VRS 37, 466, 467; OLG Celle in NZV 1994, 242, 243; OLG Düsseldorf in VM 1977, 93; Lütkes/Meier/Wagner/Emmerich, aaO).

    Neben den Verkehrsnotwendigkeiten berücksichtigt diese Ausweitung auch die wirtschaftlichen Belange des Fahrers bzw. des Halters des Fahrzeugs und deren Interesse, dieses ohne unnötigen Kostenaufwand und auf möglichst einfache Weise wieder betriebsfähig zu machen oder wegzubringen, soweit es nur zu einem möglichst nahegelegenen geeigneten Bestimmungsort geschleppt werden soll (vgl. BGH in NJW 1969, 2155 und in VRS 37, 466, 468; BayObLG in VRS 65, 304, 305; OLG Düsseldorf in VM 1977, 93; OLG Celle in NZV 1994, 242, 243; Jagusch/Hentschel, aaO; Weigelt, Kraftverkehrsrecht von A-Z, Handlexikon des Straßenverkehrs, Stichwort "Abschleppen" Erläuterungen 1).

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