Rechtsprechung
   KG, 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19889
KG, 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
KG, Entscheidung vom 12.08.2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
KG, Entscheidung vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) (https://dejure.org/2011,19889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Falsche Angaben zu Vorstrafen unterfallen dem Straftatbestand des § 42 StAG auch unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG; Falsche Angaben zu Vorstrafen als Straftatbestand des § 42 StAG auch unterhalb der Bagatellgrenze des § 12a StAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 12a; StAG § 42
    Falschangaben im Einbürgerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht München durch die Urteile des Kammergerichts vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) und vom 2. Dezember 2015 - (5) 161 Ss 231/15 (46/15) gehindert.
  • KG, 02.12.2015 - 161 Ss 231/15

    Strafbarer Verstoß gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz: Falschangabe zur

    Festhaltung an der Entscheidung des 4. Strafsenats des Kammergerichts vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) -, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt und die Straffreiheit - auch wenn im konkreten Fall § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG anwendbar wäre - eine wesentliche Voraussetzung für die Einbürgerung im Sinne des Straftatbestandes des § 42 StAG ist.

    Der Senat teilt die Auffassung des 4. Strafsenats des Kammergerichts in der Entscheidung vom 12. August 2011 - (4) 1 Ss 268/11 (170/11) -, wonach es sich bei § 42 StAG um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt, weshalb eine abstrakte Gefährdung genügt und nicht erforderlich ist, dass die falschen Angaben im konkreten Fall geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (juris Rz. 6 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 20.06.2016 - 1 OLG 8 Ss 65/16

    Strafbarkeit nach § 42 StAG bei falschen Angaben zu Vorstrafen

    aa) Der 4. und der 5. Strafsenat des Kammergerichts judizieren, dass § 42 StAG jedwedes Verschweigen oder Ableugnen einer Vorstrafe erfasse - ungeachtet dessen, ob die Angaben tatsächlich geeignet waren, die Entscheidung der Behörde zu beeinflussen (KG Urteil vom 2. Dezember 2015, [5. Senat] 161 Ss 231/15 [46/15], in juris Rn. 16-21; Urteil vom 12. August 2011, [4. Senat] 1 Ss 268/11 [170/11], in juris Rn. 6-11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht