Weitere Entscheidung unten: KG, 06.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7183
OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 1999 - 1 Ss 269/99 (https://dejure.org/1999,7183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine Vorschrift der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgeräts; Austauschen von Aufzeichnungen der Schaublätter eines Fahrtenschreibers; Schutzzweck der Strafnorm ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 268 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 11
  • NZV 2000, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.12.1993 - 1 StR 212/93

    Fälschung technischer Aufzeichnungen infolge der Verwendung falscher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.1999 - 1 Ss 269/99
    Freilich sind, die Aufzeichnungen eines solchen Fahrtenschreibers auf den eingelegten Schaublättern technische Aufzeichnungen i. S. von § 268 II StGB (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 268 Rdnr. 3).

    Der Rechtsverkehr soll sich darauf verlassen können, dass die Aufzeichnungen so, wie sie vorliegen, aus einem Herstellungsvorgang stammen, der in seinem Ablauf durch die selbsttätige Arbeitsweise des betreffenden Geräts zwangsläufig vorgegeben ist, so dass hierdurch die Aufzeichnungen als das Ergebnis eines automatisierten Herstellungsvorgangs die Vermutung inhaltlicher Richtigkeit für sich haben (BGHSt 40, 26 = NJW 1994, 743 = NStZ 1994, 547; KG, VRS 57, 121; Tröndle/Fischer, § 268 Rdnr. 11 a).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00

    Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (Die Justiz 1999, 495 = NStZ-RR 2000, 11), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92, 373), dem KG (VRS 57, 121) und dem BayObLG (NStZ-RR 2001, 371 = VRS 100, 444).
  • BayObLG, 17.04.2001 - 4St RR 31/01

    Nichteinhaltung der erforderlichen Ruhezeiten

    Damit sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit dem OLG Stuttgart (NStZ-RR 2000, 11/12), dem Brandenburgischen OLG (VRS 92 373/375) und dem KG (VRS 57, 121/122), welch letztere beide in vergleichbaren Fällen nur von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz bzw. der StVZO ausgegangen sind.
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Rechtsprechung
   KG, 06.10.1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19038
KG, 06.10.1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) (https://dejure.org/1999,19038)
KG, Entscheidung vom 06.10.1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) (https://dejure.org/1999,19038)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) (https://dejure.org/1999,19038)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Einziehung des Fahrzeugs

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1985 - 2 StR 845/84

    Umfang der Berücksichtigung des Wertes eines eingezogenen Gegenstandes in die

    Auszug aus KG, 06.10.1999 - 1 Ss 269/99
    Das Amtsgericht hat über den Wert des eingezogenen Fahrzeugs keinerlei Feststellungen getroffen; aufgrund des in dem Urteil mitgeteilten Fahrzeugtyps (VW-Kombi) kann auch nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß das Tatfahrzeug so geringwertig war, daß eine Einziehung sich schon deshalb nicht strafmildernd auswirken konnte (vgl. BGH NStZ 1985, 362).
  • OLG Köln, 19.03.1993 - Ss 66/93

    Einziehung; Wert; Einziehungsgegenstand

    Auszug aus KG, 06.10.1999 - 1 Ss 269/99
    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung müssen auch die Auswirkungen einer derartigen Einziehung berücksichtigt werden (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl., § 46 Rdn. 5 m.N.), insbesondere also der Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. OLG Köln VRS 85, 219, 220 m.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 60/06

    Einziehung - Einziehung bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

    aa) Das Landgericht hat - was die Revision auch nicht angreift - die wirtschaftliche Bedeutung der Einziehung des Pkw für den Angeklagten aufgeklärt und in ihrer Bedeutung für den Angeklagten erwogen, insbesondere ausreichende Feststellungen zum Wert des Pkw getroffen (vgl. KG Beschl. v. 6.10.1999 - 1 Ss 269/99 -juris).
  • KG, 14.01.2009 - 1 Ss 481/08

    Voraussetzungen der sog. fakultativen Sicherungseinziehung

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn das Gericht hat auch bei der fakultativen Sicherungseinziehung - was vorliegend zu vermissen ist - deren wirtschaftliche Wirkung hinreichend abzuwägen, wobei es dabei im Einzelnen insbesondere auf den genauen Wert des Einziehungsgegenstandes (vgl. KG, Beschlüsse vom 24. August 2004 - (5) 1 Ss 215/04 (55/04) - und 6. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 269/99 (80/99) - [in JURIS]; OLG Köln VRS 85, 219,220; NStE StGB § 74 Nr. 9; OLG Nürnberg NJW 2006, 3448 = OLGSt StGB § 74 Nr. 4), die Bedeutung der Tat und auf den Vorwurf gegenüber dem Dritteigentümer ankommt (vgl. Fischer aaO., § 74 b Rdnr. 3 m.w.N.), sowie - da jedenfalls kein besonders schwerwiegendes Vergehen Gegenstand des Verfahrens ist - die aus § 74 b Abs. 2 StGB folgende Frage zu erörtern, ob auch weniger einschneidende Maßnahmen als die Einziehung den verfolgten Sicherungszweck ebenfalls erfüllen könnten (vgl. KG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - (3) 1 Ss 449/05 (137/05) -), da für diese Prüfung vorliegend zumindest Anlass bestand (vgl. Hanack in Löwe-Rosenberg aaO., § 337 Rdnr. 253).
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