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   OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05   

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https://dejure.org/2005,18801
OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05 (https://dejure.org/2005,18801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 Ss 271/05 (https://dejure.org/2005,18801)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 1 Ss 271/05 (https://dejure.org/2005,18801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 5
    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2006, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74

    Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05
    Die Prüfung muß allerdings unter Berücksichtigung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls erfolgen und unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Richters (OLG Koblenz NJW 1975, 1471).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05
    Dabei ist insbesondere den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. März 1994 (NJW 1994, 1577 ) zum Übermaßverbot bei der Strafverfolgung von gelegentlichen Eigenverbrauchstätern aufgestellt hat, Rechnung zu tragen.
  • OLG Koblenz, 20.02.1998 - 1 Ss 33/98

    Betäubungsmittel: geringe Menge - Prüfungspflicht des Gerichts in Bezug auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.12.2005 - 1 Ss 271/05
    Das bedeutet, dass das Gericht in einem Fall des gelegentlichen Eigenverbrauchs, von dem den Feststellungen zufolge mangels anderweitiger Anhaltspunkte, angesichts der bereits 5 Jahre zurückliegenden und lediglich mit einer Geldstrafe (60 Tagessätzen) geahndeten einschlägigen Vortat und der weiter getroffenen Feststellung (Herauslösung aus dem Betäubungsmittelmilieu) auszugehen sein wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 29 Abs. 5 BtMG dessen Anwendung besonders intensiv und sorgfältig zu erwägen und entsprechend der verfassungsgerichtlichen Anweisung an die Strafverfolgungsbehörde von Strafe "grundsätzlich abzusehen" hat (ausführlich Senat - 1 Ss 33/98 -vom 20.02.1998 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG soll Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber Dauerkonsumenten und ständigen Kleinverbrauchern, entgegenkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.03.1994, NJW 1994, 1577; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 - m.w.N.; BeckRS 2009, 12921; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 4 Ss 115/05 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, StV 2010, 135 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.12.2005 - 1 Ss 271/05 -, StV 2006, 531).
  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Die Entscheidung, ob von einer Verfolgung abgesehen wird, Verfahren eingestellt werden oder von einer Bestrafung abgesehen wird, liegt jeweils im Ermessen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden (vgl. Körner/ Patzak /Volkmer, BtMG, 8. Auflage, § 29, Teil 29 Rn. 69, § 31a Rn. 129, 139), ohne dass der Täter einen Anspruch auf eine solche Verfahrensweise hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 152; OLG Koblenz StV 2006, 531).
  • BayObLG, 02.03.2022 - 205 StRR 53/21

    Revision, Verletzung, Angeklagte, Generalstaatsanwaltschaft, Strafe, Schriftsatz,

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Gericht sich dieser Möglichkeit und seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, davon im Regelfall Gebrauch zu machen, bewusst war und es muss die Gründe, die es veranlasst haben, im konkreten Einzelfall von dieser grundsätzlichen Verpflichtung abzuweichen, eingehend und in der Form, die auch sonst für die Urteilsbegründung gilt, darlegen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2005 - 1 Ss 271/05 - juris Rdn. 4 ff; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtmG, 9. Aufl. § 29 Teil 29 Rdn. 69).
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