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KG, 26.11.1997 - (3) 1 Ss 272/97 (93/97) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14
Trunkenheit im Verkehr: Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Vorsatzes; …
Daher gibt es auch keinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der in erheblichen Mengen Alkohol getrunken hat, seine Fahrunsicherheit erkennt, so dass allein von der Höhe der Blutalkoholkonzentration nicht ohne Weiteres auf eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung geschlossen werden kann (vgl. Senat VRS 126, 95; Beschluss vom 26. November 1997 - [3] 1 Ss 272/97 [93/97] - [juris]; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195). - KG, 03.03.2014 - 161 Ss 41/14
Trunkenheit im Straßenverkehr
Allein aus der Menge des getrunkenen Alkohols und der Höhe der Blutalkoholkonzentration darf nicht ohne Weiteres eine vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung gefolgert werden (vgl. KG Beschluss vom 26. November 1997 - (3) 1 Ss 272/97 (93/97) - in JURIS; Brandenburgisches OLG VRS 117, 195). - VG Berlin, 04.08.2021 - 26 K 237.20
Ernennung zum Beamten auf Probe
Abgesehen davon, dass der Beklagte nach den Vorgaben der obersten Dienstbehörde nicht zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Trunkenheitsfahrt unterscheidet, ist unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung (…etwa Fischer, a.a.O., Rn. 48; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 1 Ss 23/05 - Kammergericht, Beschluss vom 26. November 1997 - (3) 1 Ss 272/97 (93/97) - Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 3. Februar 1993 - 1 Ss 227/92 -, jeweils Juris) nicht nachvollziehbar, wie das Amtsgericht zu der Wertung gelangen konnte, der Kläger, dem seine absolute Fahruntüchtigkeit nach eigener Angabe bewusst gewesen sei, habe fahrlässig gehandelt.