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   OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01   

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OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01 (https://dejure.org/2002,9027)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2002 - 1 Ss 277/01 (https://dejure.org/2002,9027)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 1 Ss 277/01 (https://dejure.org/2002,9027)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Täuschung über rechtliche Bewertung eines Sachverhalts i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB); Subsumtion von Tatsachen unter Rechtsnormen ; Abgrenzung von Werturteil und Tatsachenbehauptung ; Ankündigung der Beauftragung eines Rechtsanwalts als Androhung eines empfindlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 253; ; StGB § 22; ; StGB § 23

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Tatsache und Werturteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 253; StGB § 22; StGB § 23
    Unterschied zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung bei Täuschung - Zweck-Mittel-Relation bei Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Die Täuschung setzt eine Einwirkung auf die Vorstellungen des Getäuschten voraus, nämlich ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen (BGHSt 47, 1 ff., 5).

    Als Tatsache ist nur das tatsächlich oder angeblich Geschehene oder Bestehende anzusehen, sofern ihm das Merkmal der objektiven Bestimmtheit und Gewissheit eigen ist (BGHSt 47, 1 ff., 3).

    Für ihre gegenteilige Auffassung kann sich die Revision nicht auf das Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2001 (BGHSt 47, 1 ff.; vgl. auch Graul JZ 1995, 595) berufen.

  • OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 3 Ws 166/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Hierzu zählen auch Rechtsausführungen, welche die rechtliche Bewertung eines bestimmten Sachverhalt zum Ausdruck bringen (vgl. BGH JR 1958, 106; OLG Stuttgart NJW 1979, 2573 f.; OLG Zweibrücken JR 1989, 390 f.; OLG Frankfurt NJW 1996, 2172; Samson/Günther, SK-StGB, § 263 Rn.16 a; Tiedemann, LK, 11. Aufl. § 263 Rn. 18 f.), jedenfalls soweit sie vom Erklärenden - wie hier - nicht mit dem Anspruch auf Maßgeblichkeit und Verbindlichkeit verbunden werden (Tiedemann a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Aus diesem Grund kann auch die in einer auf ein Telefonsexgespräch bezogenen Zahlungsaufforderung enthaltene bloße Ankündigung, im Falle der Nichtzahlung einen Rechtsanwalt einzuschalten, kein empfindliches Übel i.S.v. § 253 Abs. 1 StGB darstellen (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe NStZ-RR 1996, 296).
  • OLG Stuttgart, 19.06.1979 - 3 Ss (8) 237/79

    Beihilfe zum Betrug; Rechtsrat eines Anwalts; Verringerung des Betrugsschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Hierzu zählen auch Rechtsausführungen, welche die rechtliche Bewertung eines bestimmten Sachverhalt zum Ausdruck bringen (vgl. BGH JR 1958, 106; OLG Stuttgart NJW 1979, 2573 f.; OLG Zweibrücken JR 1989, 390 f.; OLG Frankfurt NJW 1996, 2172; Samson/Günther, SK-StGB, § 263 Rn.16 a; Tiedemann, LK, 11. Aufl. § 263 Rn. 18 f.), jedenfalls soweit sie vom Erklärenden - wie hier - nicht mit dem Anspruch auf Maßgeblichkeit und Verbindlichkeit verbunden werden (Tiedemann a.a.O.).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Für die normative Bewertung, ob eine Drohung geeignet ist, einen besonnenen Durchschnittsmenschen in seiner Entscheidung unfrei zu machen und zu dem vom Täter gewünschten Verhalten zu bestimmen, kommt es ausschließlich auf die Perspektive des Adressaten der Drohung an (BGH NStZ 1992, 278).
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 447/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01
    Hierzu zählen auch Rechtsausführungen, welche die rechtliche Bewertung eines bestimmten Sachverhalt zum Ausdruck bringen (vgl. BGH JR 1958, 106; OLG Stuttgart NJW 1979, 2573 f.; OLG Zweibrücken JR 1989, 390 f.; OLG Frankfurt NJW 1996, 2172; Samson/Günther, SK-StGB, § 263 Rn.16 a; Tiedemann, LK, 11. Aufl. § 263 Rn. 18 f.), jedenfalls soweit sie vom Erklärenden - wie hier - nicht mit dem Anspruch auf Maßgeblichkeit und Verbindlichkeit verbunden werden (Tiedemann a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2004 - 1 Ss 76/03

    Abgrenzung von Erpressung und Bestechung bei Entgegennahme einer Gegenleistung

    Der Umstand, dass die Geschädigten auch unabhängig vom Verhalten des Angeklagten die Zahlung eines Geldbetrages erwogen hatten, rechtfertigt keine andere Beurteilung, zumal sich das Missverhältnis zwischen Mittel und Zweck nicht nur an den Rechtsgütern der Betroffenen, sondern auch an den Wertungen der Gesamtrechtsordnung orientiert (BGHSt 44, 68 ff.; LK Träger, 11. Aufl. 1994, § 240 Rn. 82; Horn NStZ 1983 497 ff., 499), welche das rechtlich erhebliche und nicht nur im gesellschaftlichen Bereich liegende oder als sozial adäquat (vgl. hierzu Senat JZ 2004, 101 ff.: Versendung von Mahnschreiben mit der Ankündigung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aus Telefonsexgesprächen) anzusehende Verhalten des Angeklagten nicht zu billigen vermag.
  • VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19

    Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung

    Die Aussage, dass das Einblenden produktbezogener Werbespots im Regionalfenster von ...Wartezimmer gegen die ärztliche Berufsordnung, insbesondere das Einblenden von Werbespots gegen das ärztliche Zuweisungsverbot verstößt, ist nicht dem Beweis zugänglich, sondern kann nur im Wege juristischer Subsumtion gewonnen werden; es handelt sich folglich um eine Wertung und damit um eine Meinungsäußerung (vgl. OLG München, Urt. v. 12.08.2015 - 7 U 509/15 - in juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2002 - 1 Ss 277/01 - in juris Rn. 7 und Urt. v. 06.06.2001 - 1 Ss 271/01 - in juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.1991 - 2 U 280/90 - in juris Rn. 34; BFH, Urt. v. 09.04.2014 - X R 1/11 - in juris Rn. 12).
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldsache; Schuld; Wirtschaftliche Verhältnisse; Verkehrsordnungswidrigkeit; Massendelikt

  • Judicialis

    OWiG § 17; ; SGB § 284 I; ; SGB § 403 III

  • rechtsportal.de

    OWiG § 17; SGB § 284 Abs. 1, § 403 Abs. 3
    Ausländerbeschäftigung; Ausländer; unerlaubte Beschäftigung; Bußgeld; Bemessung; Einzelfall; Schuld

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