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   OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02   

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OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02 (https://dejure.org/2003,8875)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 Ss 283/02 (https://dejure.org/2003,8875)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 Ss 283/02 (https://dejure.org/2003,8875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ; Verkehrszeichen 274 ; Voraussetzungen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung; Wahrnehmung des beschränkenden Verkehrszeichens; Bemessung der Geldbuße ; Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen; ...

  • Judicialis

    StVO § 3; ; OWiG § 17 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; OWiG § 17 Abs. 3
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Autobahn, Zeichen 274, Vorsatz, bedingter Vorsatz, Geldbuße, Bemessung, wirtschaftliche Verhältnisse, Berücksichtigung, Urteilsdarstellung, Darstellungsanforderungen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
    Gleichwohl scheint er die den Vorsatz erst begründende Schlussfolgerung, die sich nach den Tatumständen auch geradezu aufdrängt (vgl. BGHSt 43, 241, 251), nämlich, dass der Betroffene vor der Messung von den mehrfach wiederholten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen wenigstens eines wahrgenommen hat, nicht gezogen zu haben.

    Hat der Betroffene das Verkehrszeichen nicht wahrgenommen, so kann eine dafür ursächliche Gleichgültigkeit (oder grobe Nachlässigkeit) nur zum Vorwurf grober Pflichtwidrigkeit als gesteigerte Form der Fahrlässigkeit führen (BGHSt 43, 241, 249/250).

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
    Hierunter sind alle Umstände zu verstehen, welche die Fähig­keit des Täters, eine Geldbuße in bestimmter Höhe aufzubrin­gen, beeinflussen (BGH NJW 1952, 34, 35).
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
    Eingehendere Feststellungen zur Leistungsfähigkeit werden in solchen Fällen nur erforder­lich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche, vom Regelfall abweichende wirtschaftliche Verhältnisse bestehen (vgl. auch OLG Hamm DAR 1997, 285, 286 zu Regelgeldbußen nach der BKatV).
  • OLG Koblenz, 15.10.1980 - 1 Ss 522/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
    "Bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die nach ständi­ger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz bei Ahndung mit Geldbuße von mehr als 200 DM (nach Änderung der Wertgrenze in § 79 Abs. 1 S.1 Nr. 1 OWiG jetzt 250 EUR) vorliegen (vgl. nur VRS 60, 422, 424), sind zudem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen (§ 17 Abs. 3 Satz 2 Hs. l OWiG).
  • VGH Bayern, 02.02.1988 - 11 B 86.00025
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.2003 - 1 Ss 283/02
    Häufig wird die Fähigkeit, eine bestimmte Geldbuße aufzubringen, schon den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, vor allem seiner beruflichen Tätigkeit und Stellung, ohne weiteres zu entnehmen sein (Steindorf a.a.O. § 17 Rdnr. 35; Göhler a.a.O. § 17 Rdnr. 21; OLG Koblenz VRS 75, 397, 398).
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 SsBs 20/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen einer vorsätzlichen

    Deswegen geben Zahlungsschwierigkeiten, die sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ergeben, keinen Anlass, eine der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des Schuldvorwurfs angemessene Geldbuße herabzusetzen (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 283/02 vom 20.1.2003).
  • OLG Koblenz, 17.10.2012 - 2 SsBs 76/12

    Zu den Anforderungen an eine Vorsatzfeststellung bei einer

    Da der PKW-Verkehr auf Autobahnen grundsätzlich keinen Geschwindigkeitsbegrenzungen unterliegt, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesen Straßen - wie hier - vielmehr nur dann gilt, wenn sie durch Zeichen 274 angeordnet worden ist (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2c Satz 2, 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO), setzt eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen voraus, dass der Fahrzeugführer die beschränkenden Verkehrszeichen wahrgenommen hat (st. Rspr. beider Senate vgl. dazu nur: Beschlüsse 1 Ss 283/02 v. 20.01.2003, 1 Ss 315/06 v. 28.03.2007, 2 SsBs 26/12 v. 26.04.2012).

    Sie können daher nicht zur Begründung einer gemessen an der Leistungsfähigkeit des Betroffenen übermäßigen Bußgeldhöhe herangezogen werden (OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 283/97 v. 04.11.1997; 1 Ss 283/02 v. 20.01.2003; 1 SsBs 61/11 v. 29.04.2011).

  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Insbesondere hat die Tatrichterin in Anbetracht der Höhe der verhängten Geldbuße von über 250 EUR die dann notwendigen näheren Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen getroffen (vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 283/02 v. 20.01.2003).
  • OLG Koblenz, 27.01.2010 - 2 SsBs 120/09

    Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte

    Anhaltspunkte dafür, dass dieser Betrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen, die aus dem Betrieb der Gaststätte regelmäßige Einkünfte erzielt, übersteigen könnte (§ 17 Abs. 3 S. 2 OWiG), ergeben sich aus den Urteilsfeststellungen nicht (zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Festsetzung geringer Geldbußen vgl. Göhler a.a.O. § 17 Rdn. 24; OLG Koblenz, Beschlüsse 1 Ss 283/02 vom 20.1.2003 und 2 Ss 10/00 vom 26.1.2000).
  • OLG Koblenz, 17.02.2010 - 2 SsBs 82/09

    Konkurrenzverhältnis bei Überschreitung von Tageslenkzeiten und

    OLG, Beschluss vom 20. März 2006, 1 Ss 7/06 - zit. nach juris; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122; OLG Köln, VRS 95, 422, 423; OLG Karlsruhe, VRS 67, 475, 480; OLG Hamm, Beschl. vom 10. Mai 2007, 4 Ss OWi 255/07, Randziffer 23 - zit. nach juris) OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) oder es die Geldbußen in unzulässiger Weise anhand der Ahndungsrichtlinien errechnet hat (OLG Hamm VRS 91, 156, 158; OLG Düsseldorf, VRS 72, 120, 122) sowie ob es der Leistungsfähigkeit des Betroffenen hinreichend Rechnung getragen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2007, 1 Ss 289/06; Beschluss vom 20. Januar 2003, 1 Ss 283/02 unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. November 1997, 1 Ss 283/97).".
  • OLG Koblenz, 21.07.2011 - 1 SsBs 61/11

    Fahrpersonal: Konkurrenzen bei mehreren Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten

    Sie können daher nicht zur Begründung einer gemessen an der Leistungsfähigkeit des Betroffenen übermäßigen Bußgeldhöhe herangezogen werden (stg. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse 1 Ss 283/97 vom 04.11.1997 und 1 Ss 283/02 vom 20.01.2003).
  • OLG Koblenz, 03.01.2007 - 1 Ss 289/06

    Festsetzung der Geldbußen bei mehreren Handlungen; Berücksichtigung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Entscheidung vom 4. November 1997 -1 Ss 283/97-, 20. Januar 2003 -1 Ss 283/02-, 15. September 2006 -1 Ss 237/06-) sind bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, die bei einer Ahndung mit Geldbuße von mehr als 250,-- EUR vorliegen, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht zu ziehen.
  • OLG Koblenz, 15.04.2003 - 1 Ss 61/03

    Überwachungspflicht, Aufsichtspflicht, Konkurrenzen

    Die Feststellungen dazu müssen um so eingehender sein, je weiter sich die Höhe der Geldbuße der im Regelfall oder aufgrund besonderer Umstände anzunehmenden Leistungsgrenze annähert (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003 - 1 Ss 283/02 -).
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