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   OLG Koblenz, 01.12.2004 - 1 Ss 307/04   

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https://dejure.org/2004,6367
OLG Koblenz, 01.12.2004 - 1 Ss 307/04 (https://dejure.org/2004,6367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2004 - 1 Ss 307/04 (https://dejure.org/2004,6367)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 1 Ss 307/04 (https://dejure.org/2004,6367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit eines Sachrüge; Rechtsfehler unter dem Gesichtspunkt einer unzureichenden Beweiswürdigung ; Anforderungen an Beweiswürdigung im Falle einer fehlenden Einlassung des Angeklagten zur Sache und des Vorhandenseins nur eines Belastungszeugen; Auswirkungen eines ...

  • Judicialis

    StGB § 239 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1; StPO § 261
    Beweisgrundsätze zu Aussage gegen Aussage auch bei schweigendem Angeklagten - rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Nichterwägung des sich aufdrängenden Tatmotivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Revisionsvorbereitung - Anforderungen an die Beweiswürdigungbei nur einem Belastungszeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2004 - 1 Ss 307/04
    Zwar kann der Tatrichter die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten auch dann rechtsfehlerfrei gewinnen, wenn die Tat als solche kaum verständlich und ein Motiv des Täters nicht feststellbar ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 14).
  • BGH, 17.12.1997 - 2 StR 591/97

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Einlassung zur Sache

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.12.2004 - 1 Ss 307/04
    Auch dann, wenn wie vorliegend ein Angeklagter sich nicht zur Sache einlässt, an Aussagen nur die eines einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, sind an die Beweiswürdigung die Anforderungen zu stellen, die im Fall der besonderen Beweissituation "Aussage gegen Aussage" gelten (BGH StV 1998, 250).
  • OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10

    Notwehr: Dauer eines gegenwärtigen Angriffs; Vorliegen eines subjektiven

    In einer solchen Beweissituation - sie war vorliegend aufgrund der berechtigten Zeugnisverweigerung der Zeugin G. zu bejahen - müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH NStZ 2000, 496 mwN; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 79).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Denn es stehen nur die Angaben eines einzigen Tatzeugen zur Verfügung und die Entscheidung hängt daher allein davon ab, ob diesem Zeugen zu folgen ist oder nicht (st. Rspr. des BGH und des OLG Koblenz, vgl. nur BGH StV 1998, 250, juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 307/04 vom 01.12.2004, juris; Urteil 2 Ss 132/12 vom 28.01.2013; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 261 Rn. 11a mwN).
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