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   OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88   

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OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88 (https://dejure.org/1988,6625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.1988 - 1 Ss 31/88 (https://dejure.org/1988,6625)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 1988 - 1 Ss 31/88 (https://dejure.org/1988,6625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Urkundenfälschung bei einem mit einem Blankofahrtenschreiberblatt erwischten Kraftfahrer einer Spedition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Aussteller eines wenigstens teilweise ausgefüllten Fahrtenschreiberblattes macht sich der Urkundenfälschung schuldig, wenn er dieses nach Beginn der Fahrt nachträglich abgeändert oder ergänzt

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 23.05.1917 - V 229/17

    1. Wieweit reicht das Recht des Ausstellers einer Urkunde, sie abzuändern,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Demgegenüber sieht die herrschende Meinung das Verfälschen einer Urkunde als selbständiges Tatbestandsmerkmal an, das die Strafbarkeit auf die Verfälschung durch den Aussteller erstreckt, sofern dieser die Abänderungsbefugnis hinsichtlich der Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382; RGSt 3, 324; 50, 420; OLG Stuttgart, NJW 1978, 715; Lackner StGB 17. Aufl., § 267 Rdnr. 4; Tröndle in LK StGB 10. Aufl., § 267 Rdnr. 153 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Das Reichsgericht (RGSt 50, 420) hat dies überzeugend damit begründet, daß die Urkunde strafrechtlichen Schutz nicht im Interesse des Ausstellers genieße, sondern im Interesse der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs.

    Teilweise wurde darauf abgestellt, ob ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (vgl. RGSt 51, 340) oder mit dem Verlangen auf Vorlegung der Urkunde an den Aussteller herangetreten war (RGSt 50, 420; 52, 78).

  • OLG Karlsruhe, 28.05.1986 - 1 Ss 53/86

    Revision; Begründung; Telebrief; Form

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Erst mit der Vornahme der in § 57 a Abs. 2 Satz 2 StVZO vorgeschriebenen Eintragungen über den Namen des Fahrers sowie über Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt wurden aus den Schaublättern Urkunden, die sich aus dem Augenscheinsobjekt der technischen Aufzeichnung und der darauf bezogenen menschlichen Erklärung zusammensetzten (vgl. KG VRS 57, 121; BayObLG NJW 1981, 774; OLG Karlsruhe NJW 1986, 2773).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (NJW 1986, 2773) hat die vor Antritt der Fahrt vorgenommene Eintragung von falschen Fahrernamen lediglich als - straflose - schriftliche Lüge angesehen.

  • BGH, 22.12.1959 - 1 StR 591/59
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Demgegenüber sieht die herrschende Meinung das Verfälschen einer Urkunde als selbständiges Tatbestandsmerkmal an, das die Strafbarkeit auf die Verfälschung durch den Aussteller erstreckt, sofern dieser die Abänderungsbefugnis hinsichtlich der Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382; RGSt 3, 324; 50, 420; OLG Stuttgart, NJW 1978, 715; Lackner StGB 17. Aufl., § 267 Rdnr. 4; Tröndle in LK StGB 10. Aufl., § 267 Rdnr. 153 ff. mit weiteren Nachweisen).

    In anderen Entscheidungen wird darauf abgestellt, ob die Urkunde der Außenwelt und dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war (vgl. RGSt 64, 394; BGHSt 13, 382).

  • OLG Stuttgart, 16.09.1977 - 3 Ss (10) 497/77

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Demgegenüber sieht die herrschende Meinung das Verfälschen einer Urkunde als selbständiges Tatbestandsmerkmal an, das die Strafbarkeit auf die Verfälschung durch den Aussteller erstreckt, sofern dieser die Abänderungsbefugnis hinsichtlich der Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382; RGSt 3, 324; 50, 420; OLG Stuttgart, NJW 1978, 715; Lackner StGB 17. Aufl., § 267 Rdnr. 4; Tröndle in LK StGB 10. Aufl., § 267 Rdnr. 153 ff. mit weiteren Nachweisen).

    In Bezug auf - allerdings bereits vollständig ausgefüllte - Fahrtenschreiberschaublätter hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart (NJW 1978, 715) erwogen, die Abänderungsbefugnis mit dem Ende der aufgezeichneten Fahrt erlöschen zu lassen.

  • BayObLG, 03.09.1980 - RReg. 5 St 326/79

    Herstellen einer unechten Urkunde; Schaublatt; Fahrtenschreiber; Falsch;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Erst mit der Vornahme der in § 57 a Abs. 2 Satz 2 StVZO vorgeschriebenen Eintragungen über den Namen des Fahrers sowie über Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt wurden aus den Schaublättern Urkunden, die sich aus dem Augenscheinsobjekt der technischen Aufzeichnung und der darauf bezogenen menschlichen Erklärung zusammensetzten (vgl. KG VRS 57, 121; BayObLG NJW 1981, 774; OLG Karlsruhe NJW 1986, 2773).
  • RG, 14.01.1918 - I 473/17

    Bis zu welchem Zeitpunkt darf ein Viehhändler seine Eintragungen in das gemäß §§

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Teilweise wurde darauf abgestellt, ob ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (vgl. RGSt 51, 340) oder mit dem Verlangen auf Vorlegung der Urkunde an den Aussteller herangetreten war (RGSt 50, 420; 52, 78).
  • RG, 20.10.1930 - II 1299/28

    1. Begeht ein Straßenbahnschaffner, der schon abgefahrene Fahrscheine mehrmals an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    In anderen Entscheidungen wird darauf abgestellt, ob die Urkunde der Außenwelt und dem Rechtsverkehr zugänglich gemacht worden war (vgl. RGSt 64, 394; BGHSt 13, 382).
  • RG, 14.01.1918 - I 377/17

    Ist der Aussteller einer Urkunde in der Befugnis, sie abzuändern, dadurch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Teilweise wurde darauf abgestellt, ob ein Kontrollbeamter die Urkunde eingesehen (vgl. RGSt 51, 340) oder mit dem Verlangen auf Vorlegung der Urkunde an den Aussteller herangetreten war (RGSt 50, 420; 52, 78).
  • RG, 17.01.1881 - 3461/80

    1. Muß sich der Beamte, um wegen falscher Beurkundung bestraft werden zu können,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.1988 - 1 Ss 31/88
    Demgegenüber sieht die herrschende Meinung das Verfälschen einer Urkunde als selbständiges Tatbestandsmerkmal an, das die Strafbarkeit auf die Verfälschung durch den Aussteller erstreckt, sofern dieser die Abänderungsbefugnis hinsichtlich der Urkunde verloren hat (vgl. BGHSt 13, 382; RGSt 3, 324; 50, 420; OLG Stuttgart, NJW 1978, 715; Lackner StGB 17. Aufl., § 267 Rdnr. 4; Tröndle in LK StGB 10. Aufl., § 267 Rdnr. 153 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.1994 - 2 Ss 323/93
    Dieser besteht darin, daß der auf dem Schaublatt eingetragene Fahrer in dem eingetragenen Zeitraum das betreffende Fahrzeug geführt hat (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 82; KG in VRS 57, 121, 122).

    Das Schaublatt eines Fahrtenschreibers kann in einer für § 267 StGB relevanten Weise gefälscht oder verfälscht werden, indem eine dazu nicht autorisierte Person mit Täuschungsabsicht Eintragungen vornimmt oder ändert, nicht indessen dadurch, daß derjenige, der die erforderlichen Angaben als Halter oder dessen Beauftragter auf dem Schaublatt zu vermerken hat, etwas inhaltlich Unzutreffendes einträgt (vgl. auch OLG Stuttgart in VRS 74, 437, 438; OLG Karlsruhe in NJW 86, 2773; BayObLGSt 1980, 81, 83/84; KG in VRS 57, 121, 123).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2017 - L 6 U 312/17
    Auch die Eintragungen des Fahrtenschreibers, der als zusammengesetzte Urkunde verwertet werden kann (vgl. Oberlandesgericht [OLG] Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 1988 - 1 Ss 31/88 -, juris, Rz. 6), ergeben nicht, was konkret der Kläger unmittelbar vor dem Unfall getan hatte.
  • BayObLG, 29.10.1991 - RReg. 2 St 169/91

    Der Fahrer eines entsprechend den EWG-Verordnungen (juris: EWGV) mit einem

    a) Für den Anwendungsbereich des § 57a Abs. 1 und 2 StVZO wird allgemein angenommen, dass der Halter bzw. sein Beauftragter die in § 57a Abs. 2 Satz 2 StVZO geforderten Angaben auf den Schaublättern einzutragen hat, so dass nur der Halter als Aussteller anzusehen ist (BayObLG aaO; OLG Karlsruhe DAR 1987, 24 ; OLG Stuttgart VRS 74, 437/438).
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