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   OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03   

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OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03 (https://dejure.org/2003,6807)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.12.2003 - 1 Ss 314/03 (https://dejure.org/2003,6807)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 1 Ss 314/03 (https://dejure.org/2003,6807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 258 Abs. 2 2. Hs., OwiG § 80 Abs. 1 Nr. 2
    Bußgeldverfahren, rechtliches Gehör, letztes Wort, Verfahrensrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassungsvoraussetzung einer Rechtsbeschwerde gegen Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 50,- EUR in einem Urteil; Anforderung an Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtgewährung des letzten Wortes

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; StPO § 258 Abs. 2 2. Hs.; ; OwiG § 80 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.07.1998 - 1 ObOWi 309/98

    Verwurf des Einspruchs eines Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG durch das

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).

    Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 OWiG ist die Behebung von Verstößen gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs auf der Ebene der Fachgerichte zur Vermeidung von Verfassungsbeschwerden (siehe nur BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; Wieser OWiG, § 80 Rn. 2.3; BayObLG NZV 1999, 99; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 80 Rn. 8; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40; Göhler, a. a. O., Rn. 16c).

  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Dem steht nicht entgegen, dass bei einer zulässigen Rechtsbeschwerde (ebenso wie bei einer zulässigen Revision) eine mit der Nichtgewährung des letzten Wortes begründete Verfahrensrüge in aller Regel keine Ausführungen dazu erfordert, was der Betroffene im Falle der Gewährung des letzten Wortes vorgetragen hätte (siehe nur BGHSt 21, 288, 290; KK-Schoreit, StPO, 5. Aufl., § 258 Rn. 36; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 258 Rn. 33).

    Der Grund für den Verzicht auf entsprechende Ausführungen liegt darin, dass ein Beruhen der Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler i. S. d. § 337 Abs. 1 StPO bereits dann angenommen wird, wenn sich eine Ursächlichkeit nicht ausschließen lässt (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 280 f; KK-Schoreit, a. a. O., § 258 Rn. 37), und dass ein Beruhen des Urteils auf der Versagung des Schlussgehörs nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Dem Gebot des rechtlichen Gehörs wird bereits entsprochen, wenn der Betroffene Gelegenheit zur Äußerung hatte und zwar auch zur schriftlichen Äußerung, soweit die mündliche Anhörung nicht vorgeschrieben ist (BayObLG NZV 1992, 43, 44; Wieser, a. a. O.).

    Nur dann, wenn der Betroffene überhaupt keine Möglichkeit hatte, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, liegt ein Verfassungsverstoß vor (vgl. BayObLG NZV 1992, 43, 44; Wieser, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 144/97
    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).

    Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 OWiG ist die Behebung von Verstößen gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs auf der Ebene der Fachgerichte zur Vermeidung von Verfassungsbeschwerden (siehe nur BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; Wieser OWiG, § 80 Rn. 2.3; BayObLG NZV 1999, 99; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 80 Rn. 8; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40; Göhler, a. a. O., Rn. 16c).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 OWiG ist die Behebung von Verstößen gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs auf der Ebene der Fachgerichte zur Vermeidung von Verfassungsbeschwerden (siehe nur BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; Wieser OWiG, § 80 Rn. 2.3; BayObLG NZV 1999, 99; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 80 Rn. 8; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40; Göhler, a. a. O., Rn. 16c).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Der Grund für den Verzicht auf entsprechende Ausführungen liegt darin, dass ein Beruhen der Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler i. S. d. § 337 Abs. 1 StPO bereits dann angenommen wird, wenn sich eine Ursächlichkeit nicht ausschließen lässt (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 280 f; KK-Schoreit, a. a. O., § 258 Rn. 37), und dass ein Beruhen des Urteils auf der Versagung des Schlussgehörs nur in besonderen Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281).
  • OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OLG Jena, 09.12.2003 - 1 Ss 314/03
    Dieser Vortrag ist nach ganz herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum Voraussetzung der Zulässigkeit eines auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Zulassungsantrages (siehe nur OLG Hamm VRS 97 (1999), 142, 143; OLG Düsseldorf VRS 94 (1998), 281, 282; BayObLG NZV 1999, 99; DAR 1993, 375; KK-Steindorf, OWiG, 2. Aufl., § 80 Rn. 40c; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 80 Rn. 16c, jeweils m. w. N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09

    Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls;

    "Eine Gehörsverletzung i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist gegeben, wenn Art. 103 Abs. 1 GG missachtet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, 1 Ss 314/03, S. 3 juris-Umdruck), der den Verfahrensbeteiligten das Recht gewährt, sich sowohl zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen als auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 64, 135, [143 f.]).

    Dieser Grundsatz ist für das Straf- und Bußgeldverfahren in § 265 StPO einfachgesetzlich ausgeprägt, wobei allerdings Art. 103 Abs. 1 GG eine noch darüber hinausgehende - und für die Zulassung der Rechtsbeschwerde maßgebliche - Gewährleistung enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, a.a.O.).".

  • OLG Hamm, 09.08.2016 - 1 RBs 181/15

    Hinweispflicht des Gerichts zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

    "Eine Gehörsverletzung .i S. des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist gegeben, wenn Art. 103 Abs. 1 GG missachtet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, 1 Ss 314/03, Seite 3 Juris-Umdruck), der den Verfahrensbeteiligten das Recht gewährt, sich sowohl zu den der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde liegenden Tatsachen als auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 64, 135, [143 f.]).

    Dieser Grundsatz ist für das Straf- und Bußgeldverfahren in § 265 StPO einfachgesetzlich ausgeprägt, wobei allerdings Art. 103 Abs. 1 GG eine noch darüber hinausgehende - für die Zulassung der Rechtsbeschwerde maßgebliche - Gewährleistung enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, a. a. O.).".

  • OLG Jena, 22.05.2007 - 1 Ss 346/06

    Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße

    aa) Eine Gehörsverletzung i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist gegeben, wenn Art. 103 Abs. 1 GG missachtet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, 1 Ss 314/03, S. 3 juris-Umdruck), der den Verfahrensbeteiligten das Recht gewährt, sich sowohl zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen als auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 64, 135, [143 f.]).

    Dieser Grundsatz ist für das Straf- und Bußgeldverfahren in § 265 StPO einfachgesetzlich ausgeprägt, wobei allerdings Art. 103 Abs. 1 GG eine noch darüber hinausgehende - und für die Zulassung der Rechtsbeschwerde maßgebliche - Gewährleistung enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 09.12.2003, a.a.O.).

  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

    Allerdings darf und muss das Gericht , wenn es aus dem Gutachten trotz Ergänzung oder Anhörung des Sachverständigen keine sichere Überzeugung gewinnt, eine neue Begutachtung anordnen, wenn besonders schwierige Fragen zu lösen oder grobe Mängel des vorhandenen Gutachtens nicht zu beseitigen sind, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten in anderer Weise nicht aufklärbare Widersprüche enthält, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn eine Partei nicht von vornherein widerlegbare Einwendungen, auch mit Hilfe eines Privatgutachters, erhebt (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 53, 245, 258; BGH NJW 1996, 730; Senat, KGR 2002, 89; KGR 2003, 157 = NZV 2003, 282; KGR 2003, 204; Urteil vom 28. Juli 2003 - 12 U 44/02 - KGR 2004, 114; KG, Urteil vom 4. September 2003 - 22 U 242/02 - ; Senat, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 58/01 - KGR 2004, 159 = VRS 106, 273 = VersR 2004, 1193).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 Ss OWi 817/20

    Anforderungen an die Darlegung einer Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs mit

    Darüber hinaus ist in einem auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Gewährung des letzten Wortes gestützten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auch mitzuteilen, was der Betroffene im Falle der Gewährung des letzten Wortes vorgebracht hätte (Senat, Beschluss vom 14. August 2018 - 2 Ss-OWi 651/18; OLG Jena, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 1 Ss 314/03; BayObLG, Beschluss vom 15. April 1996 - 3 ObOWi 42/96; BeckOK OWiG/Bär, 27. Edition 01. Juli 2020, 0WiG § 80 Rdn. 20).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - Ss RS 2/17

    Verfahrensrüge bei nicht gewährter Einsicht in Beweisvideo

    Zu einer ordnungsgemäß ausgeführten Rüge der Versagung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gehört daher - damit das Rechtsbeschwerdegericht überhaupt prüfen kann, ob das Urteil auf dem Verstoß beruht - auch die konkrete Darlegung, was der Betroffene vorgebracht und wie er sich verhalten hätte, wenn ihm rechtliches Gehör gewährt worden wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12 Mai 2014 - Ss (Z) 213/2014 [28/14 OWi] - m. w. N., 22. Juni 2015 - Ss Rs 8/2015 [16/15] -, 23. Juli 2015 - Ss RS 9/2015 [26/15 OWi] - und vom 15. Juli 2016 - Ss RS 13/2016 [18/16 OWi] - Thüringer OLG VRS 106, 273 und VRS 107, 289 ff. - Rn. 10 nach juris; KK OWiG-Senge, a. a. O., § 80 Rn. 40c; Rebmann/Roth/Herrmann, a. a. O., § 80 Rn. 8a; Göhler/Seitz, a. a. O., § 80 Rn. 16c).
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