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   OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03   

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https://dejure.org/2003,5967
OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03 (https://dejure.org/2003,5967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 Ss 319/03 (https://dejure.org/2003,5967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 Ss 319/03 (https://dejure.org/2003,5967)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt: Gerichtliche Feststellungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt - Feststellungen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit

Verfahrensgang

  • AG Siegen - 4 Ds 382 Js 239/02
  • OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Dabei entspricht es überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die Feststellung voraussetzt, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0, 3 o/oo beträgt (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 316 Rdnr. 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 15; Köln NZV 1989, 357 m.w.N.).

    Dabei entspricht es überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die Feststellung voraussetzt, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0, 3 o/oo beträgt (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 316 Rdnr. 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 15; Köln NZV 1989, 357 m.w.N.).

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Bei einer geringeren Blutalkoholkonzentration muss der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit aufgrund zusätzlicher Tatsachen geführt werden, wobei die an die konkreten Ausfallerscheinungen zu stellenden Anforderungen umso geringer sind, je höher die Blutalkoholkonzentration und je günstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt des Angeklagten sind (BGHSt 31, 42).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Es hat dabei zu berücksichtigen, dass nach gesicherten naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ein Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 o/oo absolut fahruntüchtig ist (BGHSt 37, 89, 91).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Ein Kraftfahrer ist fahruntüchtig i.S.d. § 316 StGB, wenn seine Gesamtleistungsfähigkeit, namentlich infolge Enthemmung sowie geistiger, seelischer oder körperlicher Leistungsausfälle so weit herabgesetzt ist, dass er nicht mehr fähig ist, sein Fahrzeug im Straßenverkehr über eine längere Strecke, und zwar auch bei plötzlichem Auftreten schwieriger Verkehrslagen, sicher zu steuern (BGHSt 13, 83, 90).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Da Fahrfehler aber auch bei nüchternen Kraftfahrern zu beobachten sind, ist insoweit entscheidend, ob das konkrete Verhalten erfahrungsgemäß häufiger - typischerweise - bei alkoholisierten Fahrern vorkommt und deshalb der Schluss gerechtfertigt ist, dass der Angeklagte sich in nüchternem Zustand anders verhalten hätte, als er es tatsächlich getan hat (OLG Köln NZV 1995, 454).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1999 - Ss 116/98
    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 1 Ss 319/03
    Dabei sind aber an die einzelnen Beweisanzeichen für die alkoholbedingte Fahrunsicherheit und an die Gesamtwürdigung strenge Anforderungen zu stellen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2000, 12; BayObLG StVE Nr. 94 zu § 316 StGB).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Des Nachweises einer bestimmten Mindest-Atemalkoholkonzentration oder einer Mindest-Blutalkoholkonzentration bedarf es jedoch nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 Ss 319/03 -, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 Ss 454/04 -, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 5 Ss 380/91 - 123/91 I -, juris Rn. 6 m.w.N.; wohl auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1999 - Ss 116/98 (11/99) -, juris, Rn. 6; OLG Köln NZV 1989, 357, 358; König a.a.O. Rn. 93 ff.; Hecker a.a.O. Rn. 12; Fischer a.a.O. Rn. 31).
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