Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.03.2011

Rechtsprechung
   KG, 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6946
KG, 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,6946)
KG, Entscheidung vom 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,6946)
KG, Entscheidung vom 02. März 2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) (https://dejure.org/2011,6946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschleichung einer Beförderung erfolgt durch das Betreten und den äußeren Anschein des Besitzes eines gültigen Fahrausweises entgegen den Beförderungsbedingungen; Erschleichung einer Beförderung durch das Betreten und den äußeren Anschein des Besitzes eines gültigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 265a Abs. 10
    Tatbestandserfüllung bei Beförderungserschleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Beförderungserschleichung des Überzeugungstäters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Beförderungserschleichung"? - Berliner Aktivist für "freie Fahrt in Bus und Bahn" weigert sich zu zahlen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bekennendes Schwarzfahren - Ich fahre schwarz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2600
  • NZV 2011, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1991 - 5 Ss 395/91
    Auszug aus KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).

    19 cc) Auf die Frage, ob auch derjenige, der bereits bei dem Betreten des Beförderungsmittels in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck bringt, er wolle sich in Widerspruch zu den Beförderungsbedingungen setzen und für die Beförderungsleistung den geschuldeten Fahrpreis nicht entrichten, eine Beförderung erschleicht (so LG Hannover NdsRpfl 2009, 221; Hauf DRiZ 1995, 15) oder den objektiven Tatbestand nicht erfüllt (so OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Naumburg a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; BayObLG JR 1969, 390; Fischer, StGB 58. Aufl., § 265 a Rdn. 5a; Tiedemann in LK-StGB 11. Aufl., § 265 a Rdn. 45; Wohlers in MüKo-StGB, § 265 a Rdn. 35; Perron in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 265 a Rdn. 11; Saliger in SSW-StGB, § 265 a Rdn. 5 und 17; SK-Hoyer, StGB 115. Lieferung, § 265 a Rdn. 6; Lackner/Kühl, StGB 27. Aufl., § 265 a Rdn.6a; Falkenbach, Die Leistungserschleichung 1983, S. 89), kommt es hier nicht an.

  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    Auszug aus KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus KG, 02.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Eine Beförderung wird dann im Sinne von § 265 a Abs. 1 StGB erschlichen, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt benutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BGH NStZ 2009, 211; OLG Frankfurt NJW 2010, 3107; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120; OLG Stuttgart NStZ 1991, 41; BayObLG StV 2002, 428; OLG Naumburg StraFo 2009, 343).
  • OLG Köln, 02.09.2015 - 1 RVs 118/15

    Fahren ohne Fahrschein bleibt auch bei Tragen einer Mütze mit Aufschrift "Ich

    Insoweit wäre erforderlich gewesen, dass in offener und unmissverständlicher Weise nach außen zum Ausdruck gebracht wird, die Beförderungsbedingungen nicht erfüllen und den Fahrpreis nicht entrichten zu wollen (KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011 - (4) 1 Ss 32/11 (19/11) - zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2009 - 2 Ss 313/07 - zitiert nach juris).

    Demgegenüber war vor der Tat des Angeklagten bereits der Beschluss des Kammergerichts vom 02.03.2011 (Az. 1 Ss 32/11, zitiert nach juris) ergangen, der die Verurteilung eines "bekennenden Schwarzfahrers", der gleichfalls ein Schild an seine Kleidung geheftet hatte, wegen Leistungserschleichung gemäß § 265a StGB bestätigt hat.

  • OLG Frankfurt, 23.12.2016 - 1 Ss 253/16

    Zum Tatbestandsmerkmal des Erschleichens von Leistungen (hier: Beförderung im

    In Anlehnung an die Entscheidungen des OLG Köln (NStZ-RR 2016, 92 [OLG Celle 02.09.2015 - 1 Ws 368/15] ) und des KG Berlin (NJW 2011, 2600) vermag das Kärtchen/der Aufnäher den äußeren Anschein, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein und den geltenden Beförderungsbedingungen nachzukommen, nicht zu erschüttern oder zu beseitigen.
  • LG München II, 26.04.2018 - 9 Ns 49 Js 23257/15

    Erschleichen von Leistungen öffentlicher Verkehrsmittel

    Durch das Gruppengepräge konnte keine Situation entstehen, wie sie das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 02.03.2011 (NJW 2011, 2600) beschreibt, wonach ein Beobachter von der Seite oder hinten das im Berliner Fall scheckkartengroße Schild mit dem Aufdruck "Für freie Fahrt in Bus und Bahn", "Streik" und "ich zahle nicht" übersehen haben könnte.

    Die Konstellation ist vorliegend in ihrer Eindeutigkeit auch deutlich abzugrenzen von jener Konstellation, wie sie das Kammergericht Berlin in der Entscheidung NJW 2011, 2600 zu entscheiden hatte.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6539
OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,6539)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,6539)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 Ss 32/11 (https://dejure.org/2011,6539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV; § 69 StGB; § 69a StGB; § 69b StGB; § 21 StVG
    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter bewusster Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in einem Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Zum fahrlässigen Fahren ohne Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein-Erwerb nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist

  • verkehrslexikon.de

    Zur Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit tschechischem Studentenführerschein - Scheinwohnsitz

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter bewusster Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in einem Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • blutalkohol PDF, S. 193
  • rabüro.de

    Führen eines Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter bewusster Vortäuschung eines Studienaufenthaltes

  • rechtsportal.de

    Fahrlässiges Führen eine Kfz ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauch einer unter bewusster Vortäuschung eines Studienaufenthaltes in einem Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer sich einen EU-Führerschein erschleicht, fährt trotzdem ohne Fahrerlaubnis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Führerschein-Ersatz in Tschechien besorgt - Wer mit falschen Angaben einen EU-Führerschein erwirbt, darf damit in Deutschland nicht Auto fahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.09.1998 - 4 StR 243/98

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis, der am innerdeutschen Kraftverkehr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Die Wirkung der Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69b StGB, der auch auf die Fälle anzuwenden ist, dass ein Täter zwar eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, mit dieser in Deutschland jedoch nicht fahren darf, vgl. BGHSt 44, 194.
  • OLG Koblenz, 07.02.2011 - 2 Ss 222/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahrlässige Begehung; Nichtgeltung einer tschechischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Einer förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis bedurfte es nicht, vgl. Senat DAR 2010, 338;OLG Koblenz, Beschl. vom 7.2.2011, Aktz. 2 Ss 222/10 bei juris).
  • OLG Oldenburg, 06.04.2010 - 1 Ss 25/10

    Rechtswirkungen eines in Tschechien nach Ablauf einer in Deutschland verhängten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
    Einer förmlichen Aberkennung der tschechischen Fahrerlaubnis bedurfte es nicht, vgl. Senat DAR 2010, 338;OLG Koblenz, Beschl. vom 7.2.2011, Aktz. 2 Ss 222/10 bei juris).
  • OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11

    EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer a.a.O., § 28 FeV, Rn. 39).
  • OLG Oldenburg, 11.03.2013 - 1 Ss 222/12

    Bedeutung des Geständnis des Angeklagten hinsichtlich eines Verstoßes gegen das

    Unbestreitbare vom Ausstellerstaat herrührende Informationen oder ein sich aus dem Führerschein selbst ergebender Umstand, dass bei dessen Erteilung kein Wohnsitz im Ausstellermitgliedsstaat bestanden hat (so die Senatsentscheidung vom 16. März 2011 - 1 Ss 32/11 - zitiert nach [...]), liegen hier nicht vor.
  • OLG Celle, 10.05.2012 - 32 Ss 59/12

    Erteilung der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat bei bestandskräftiger

    Hierzu beruft sich das Amtsgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 16.03.2011 (Aktenzeichen 1 Ss 32/11).
  • AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11

    Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist

    Wie sich bereits aus der Norm selbst ergibt, hat die EU-Fahrerlaubnis in den Fällen des § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV bereits vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an keine Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland, ohne dass es einer konstitutiven Aberkennungsentscheidung in Gestalt eines Verwaltungsaktes bedarf (BVerwG, Beschl. v. 25.08.2011 - 3 C 25.10, 3 C 28.10, 3 C 9.11 - zitiert nach "juris"; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2011, 207; OLG Koblenz, Beschl. v. 07.02.2011, 2 Ss 222/10 - zitiert nach "juris"; Dauer aaO., § 28 FeV, Rn. 39).
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