Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 323/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7722
OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 323/14 (https://dejure.org/2015,7722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 Ss 323/14 (https://dejure.org/2015,7722)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 Ss 323/14 (https://dejure.org/2015,7722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Nochmals Bewährung bei Tat während laufender Bewährung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 04.11.2016 - 1 Ss 197/16

    Berücksichtigung von Vorwürfen aus schwebendem Verfahren bei Sozialprognose

    Das Revisionsgericht kann nur in den Fällen eingreifen, in denen Rechtsfehler vorliegen (st. Rspr. vgl. Senat , Beschl. v. 09.05.2008 - 1 Ss 67/08, juris [Rn. 12] = NStZ-RR 2008, 311 [BGH 10.07.2008 - 4 StR 298/08] [insoweit nicht abgedr.]; Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]; Senat , Beschl. v. 05.03.2015 - 1 Ss 8/15, juris [Rn. 5] = StV 2015, 643 [nur Ls.]).

    Ein entsprechender Rechtsfehler liegt namentlich auch dann vor, wenn die Darlegungen zur Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB nicht ausreichend oder fehlerhaft sind (vgl. nur Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 9]).

    Vorwürfe aus einem schwebenden Verfahren, in dem ein Urteil noch aussteht, dürfen bei der Sozialprognose i.S.v. § 56 Abs. 1 StGB nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden, wenn das Gericht zur Richtigkeit dieser Beschuldigungen keine eigenen und prozessordnungsgemäßen Feststellungen getroffen hat ( BGH StV 1995, 521; BGH StV 1993, 458 f.; vgl. auch Senat , Beschl. v. 11.02.2015 - 1 Ss 323/14, juris [Rn. 13]; BGH , Beschl. v. 19.06.2012 - 4 StR 139/12, juris [Rn. 8] = NStZ 2013, 36 [BGH 19.06.2012 - 4 StR 139/12] [insoweit nicht abgedr.]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht