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   OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26297
OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15 (https://dejure.org/2015,26297)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.06.2015 - 1 Ss 325/15 (https://dejure.org/2015,26297)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 1 Ss 325/15 (https://dejure.org/2015,26297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an tatrichterliche Sachverhaltsfeststellungen zum q qualifizierten Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage; Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils wegen durchgreifender Darlegungsmängel; Inhaltliche Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Notwendigkeit hinreichender Ausführungen zum ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 267 StPO, § 71 OWiG, § 1 Abs 2 StVO
    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß: Anforderungen an tatrichterliche Sachverhaltsfeststellungen zum Bußgeldtatbestand; Überprüfbarkeit einer tatgerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässiges Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verurteilung wegen Überfahren einer roten Ampel erfordert Angaben zur Verkehrssituation

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoß

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ausführungen in den Urteilsgründen bei einem Rotlichtverstoß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung zu Geldbuße und Fahrverbot wegen Rotlichtverstoßes setzt Angaben zur Art des Rotlichtverstoßes voraus - Unklarheit über Vorliegen eines einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoßes begründet Aufhebung des Urteils

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 01.11.2011 - 311 SsBs 109/11

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit der Beiziehung eines Ampelschaltplans zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15
    Auch hier kommt es des Weiteren auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang an (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011, 311 SsBs 109/11, juris Rn. 17f.; OLG Hamm a.a.O, juris Rn. 16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2007, 1 Ss 115/07, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 15.08.2013 - 3 RBs 74/13

    Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Missachtung des Rotlichtzeichens und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15
    Unzureichend ist weiter die bloße Feststellung, es sei zu einem "Unfall" gekommen, da zum einen die Art des Unfalls, insbesondere das Vorliegen einer Sachbeschädigung, offen bleibt und sich zum anderen den Feststellungen nicht entnehmen lässt, ob der von § 1 Abs. 2 StVO vorausgesetzte tatbestandliche Erfolg in den Schutzbereich einer von dem Betroffenen verletzten Sorgfaltspflicht fiel (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2013, III- 3 RBs 74/13, 3 RBs 74/13, juris Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 21.08.2007 - 1 Ss 115/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 1 Ss 325/15
    Auch hier kommt es des Weiteren auf den Pflichtwidrigkeitszusammenhang an (vgl. insoweit OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011, 311 SsBs 109/11, juris Rn. 17f.; OLG Hamm a.a.O, juris Rn. 16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. August 2007, 1 Ss 115/07, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 4 RBs 46/20

    Rotlichtverstoß, Feststellungen, Anforderungen, Beweiswürdigung

    Auch die Gründe eines Bußgeldurteils müssen so beschaffen sein, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung ermöglicht wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 1 Ss 325/15 - , ; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. April 2015 - 2 Ss OWi 251/15 -, ; Seitz/Bauer in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 71 Rn. 42; Senge in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 5. Aufl., § 71 Rn. 106).
  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    Die ganz überwiegende Zahl der Entscheidungen der Oberlandesgerichte setzt die genannte Doppelwirkung bzw. Doppelrelevanz, teils unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung, stillschweigend voraus (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1999 - 3 Ws (B) 502/99 -, juris;30. Oktober 2013 - 3 Ws (B) 524/13 - 2. Januar 2014 - 3 Ws (B) 652/13 -, juris; 17. Februar 2015 - 3 Ws (B) 24/15 -, juris; VRS 130, 244; VRS 130, 249 und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 98, 288 und Beschluss vom 4. September 2000 - 1 ObOWi 443/00 -, juris; OLG Dresden DAR 2003, 181; HansOLG Hamburg NZV 2005, 209; OLG Hamm, Beschluss vom 19. August 2008 - 5 Ss OWi 493/08 -, juris; OLG Jena VRS 112, 359; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 14. April 2010 - Ss (B) 29/10, 51/10 - und 28. August 2013 - Ss (B) 74/13, 64/13 (OWi) - OLG Stuttgart DAR 2015, 539; OLG Zweibrücken VRS 110, 292).
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