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   KG, 28.01.2005 - (3) 1 Ss 333/04 (149/04)   

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https://dejure.org/2005,25643
KG, 28.01.2005 - (3) 1 Ss 333/04 (149/04) (https://dejure.org/2005,25643)
KG, Entscheidung vom 28.01.2005 - (3) 1 Ss 333/04 (149/04) (https://dejure.org/2005,25643)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - (3) 1 Ss 333/04 (149/04) (https://dejure.org/2005,25643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug durch gewaltsames Hinwegdrängeln eines dahinter stehenden Fußgängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs; Erforderlichkeit der zweckgerichteten Einsetzung des gefährlichen Werkzeugs; Vornahme einer eigenen Strafzumessung durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04
    Es kommt hinzu, daß ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Gegenstand ist, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall lediglich geeignet zu sein braucht, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, wobei für die Beurteilung nicht allein auf die letztlich eingetretenen Verletzungen abzustellen ist, vielmehr schon die potentielle Gefährlichkeit des Werkzeugs im konkreten Fall ausreicht (BGH NStZ 2002, 30; BGH NStZ 2002, 86).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 245/01

    Gefährliche Körperverletzung; Gefährliches Werkzeug (Gefahr einer gravierenden

    Auszug aus KG, 28.01.2005 - 1 Ss 333/04
    Es kommt hinzu, daß ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ein Gegenstand ist, der nach seiner Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Benutzung im Einzelfall lediglich geeignet zu sein braucht, erhebliche Verletzungen herbeizuführen, wobei für die Beurteilung nicht allein auf die letztlich eingetretenen Verletzungen abzustellen ist, vielmehr schon die potentielle Gefährlichkeit des Werkzeugs im konkreten Fall ausreicht (BGH NStZ 2002, 30; BGH NStZ 2002, 86).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Die hier allein in Betracht kommende Tatbestandsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB ("mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs") setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird (vgl. Senat NZV 2006, 270, 271/272; NZV 2006, 483, 484 (zu § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB); Tröndle/Fischer StGB 54. Aufl. § 224 Rdn. 7; a.A. KG NZV 2006, 111 mit Anm. Krüger).
  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 1 RVs 15/14

    Keine gefährliche Körperverletzung bei lediglich mittelbarer Einwirkung des

    So wird in der Literatur und Teilen der Rechtsprechung zu Recht darauf verwiesen, dass nach der Wortlautauslegung "mittels" nichts anderes bedeutet als "durch" und damit lediglich Erfordernisse der Kausalität und der objektiven Zurechnung umschreibt (KG NZV 2006, 111; Hardtung in: MK-StGB, 2. Aufl., § 224 Rdn. 26).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist als ein gefährliches Werkzeug im Sinne der Qualifikationsvariante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 3; BGH, Beschl. v. 30.06.2011 - 4 StR 266/11; KG, VRS 109, 112, 113).
  • AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist als ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (vgl. BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 3; BGH, Beschl. v. 30.06.2011 - 4 StR 266/11; KG, VRS 109, 112, 113).
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