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   OLG Celle, 11.03.1980 - 1 Ss 34/80   

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OLG Celle, 11.03.1980 - 1 Ss 34/80 (https://dejure.org/1980,4903)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.1980 - 1 Ss 34/80 (https://dejure.org/1980,4903)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 1980 - 1 Ss 34/80 (https://dejure.org/1980,4903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2205
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 12.06.1984 - RReg. 4 St 240/83

    Täuschen; Tatbeteiligter; Täuschen über Tatbeteiligten; Falsches Alibi; Alibi

    Die Auslegung der Subsidiaritätsklausel, die für beide Absätze des § 145d StGB gilt (OLG Celle, NJW 1980, 2205; Stree, in: Schönke-Schröder, StGB, 21. Aufl., § 145d Rdnr.26; Dreher-Tröndle, StGB, 41. Aufl., § 145d Rdnr. 10), ergibt aber ihrem Sinne nach, daß das subsidiäre Delikt nur dann zurücktritt, wenn der Täter tatsächlich aus dem schwereren Gesetz bestraft werden kann.

    § 145d StGB ist daher auch dann anwendbar, wenn - wie im vorliegenden Fall - eine Bestrafung des Täters nach § 258 StGB allein daran scheitert, daß ihm der Strafausschließungsgrund des § 258 VI StGB zur Seite steht (BayObLG, NJW, 1978, 2563; OLG Celle, NJW 1980, 2205; Rudolphi, in: SKStGB, § 145d Rdnr. 19; Preisendanz, StGB, 30. Aufl., § 145 d Anm. 8 a); denn § 258 StGB und § 145 d StGB schützen verschiedene Rechtsgüter.

  • OLG München, 23.12.2009 - 4St RR 190/09

    Betäubungsmitteldelikt: Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht;

    Geht jedoch der Unrechts- und Schuldgehalt des Täters über das für eine bloße Strafvereitelung Erforderliche hinaus, und verletzt die Tat ein weiteres strafrechtlich geschütztes Rechtsgut, so kommt die den Täter nach § 258 Abs. 6 StGB privilegierende Zwangslage nicht zum Tragen (vgl. BGHSt 11, 343 f. zu § 257 Abs. 2 StGB a.F.; OLG Celle NJW 1980, 2205 für das Verhältnis von § 258 Abs. 6 StGB zu § 145 d StGB).
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