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   OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06   

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OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2008,42402)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.03.2008 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2008,42402)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. März 2008 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2008,42402)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 31.01.2006 - 1 Ss 306/04
    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06
    Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe etwa BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2006, 1 Ss 306/04, bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 329 Rdnr. 48 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus OLG Jena, 06.03.2008 - 1 Ss 362/06
    Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe etwa BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2006, 1 Ss 306/04, bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 329 Rdnr. 48 m.w.N.).
  • OLG Jena, 03.06.2010 - 1 Ss 242/09

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit einer Revision der Staatsanwaltschaft gegen

    Er darf sie weder in Frage stellen noch im Freibeweisverfahren ergänzen (siehe BGHSt 28, 384, 387; Senatsbeschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 306/04 und vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, jeweils bei juris; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 329 Rn. 48 m.w.N.).

    Insoweit gelten die Anforderungen, die auch im Rahmen anderer Verfahrensrügen, zu deren Beurteilung es auf den Inhalt des angefochtenen Urteils ankommt, an die Revisionsbegründung gestellt werden (vgl. BGH, StraFo 2008, 332; BGHSt 36, 384, 385; BGH StV 1982, 55; Beschluss des Senats vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, bei juris).

    Wohl im Interesse der Ermöglichung einer Sachentscheidung sahen sich die zitierten Gerichte veranlasst, an die Verfahrensrüge der Verletzung des § 412 StPO bzw. des § 329 Abs. 1 StPO geringere Anforderungen als sonst bei Verfahrensrügen üblich (gegen diese Rechtsprechung, soweit sie § 329 Abs. 1 StPO betrifft, etwa Senatsbeschluss vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, bei juris) zu stellen.

  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei

    Diese Verfahrensrüge ist in einer den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO noch entsprechenden Weise ausgeführt, da sich die zur Begründung der Verfahrensrüge erforderlichen Umstände aus den Feststellungen im angefochtenen Urteil ergeben, die aufgrund der zugleich erhobenen Sachrüge heranzuziehen sind (Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 329, Rn. 99 mit zahlreichen Nachweisen, zuletzt Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 06.03.2008, 1 Ss 362/06, recherchiert über Juris).
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   OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 1 Ss 362/06   

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OLG Stuttgart, 10.08.2006 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2006,65253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2006 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2006,65253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2006 - 1 Ss 362/06 (https://dejure.org/2006,65253)
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