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   OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06   

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https://dejure.org/2007,32883
OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 (https://dejure.org/2007,32883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 (https://dejure.org/2007,32883)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 1 Ss 365/06 (https://dejure.org/2007,32883)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 1 Ss 336/08

    Beförderungserschleichung: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung; notwendige

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten und ihre Würdigung kann das Revisionsgericht in der Regel nicht erkennen, ob der Beurteilung des Sachverhalts rechtlich fehlerfreie Erwägungen zugrunde liegen (vgl. Senatsbeschl. v. 2.5.2007 - 1 Ss 365/06 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 1 Ss 8/14

    Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten und ihre Würdigung kann das Revisionsgericht nicht erkennen, ob der Beurteilung des Sachverhalts rechtlich fehlerhafte Erwägung zugrunde liegen (vgl. Senatsbeschl. v. 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -).

    Nur im sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungsfrist verzichtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 2 Ss 383/07

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerbestellung für einen ausländischen Angeklagten

    In einem derartigen Fall ist die Aussage der einzigen Belastungszeugin besonders kritisch zu hinterfragen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1998, 250; NStZ 2000, 496; 2001, 161; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 22.05.2001 - 2 Ss 121/01 - Beschluss vom 19.12.2001 - 2 Ss 362/01 - Beschluss vom 16.06.2003 - 3 Ss 175/03 - = NZV 2004, 158; Beschluss vom 25.08.2003 - 3 Ss 269/03 - Beschluss vom 26.04.2006 - 1 Ss 344/05 - Beschluss vom 29.08.2006 - 1 Ss 348/05 - Beschluss vom 27.02.2007 - 1 Ss 286/06 - Beschluss vom 02.05.2007 - 1 Ss 365/06 -), was lediglich einem Pflichtverteidiger aufgrund dessen Aktenkenntnis möglich gewesen wäre.
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