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   KG, 27.09.2000 - (5) 1 Ss 365/99 (15/00)   

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https://dejure.org/2000,7117
KG, 27.09.2000 - (5) 1 Ss 365/99 (15/00) (https://dejure.org/2000,7117)
KG, Entscheidung vom 27.09.2000 - (5) 1 Ss 365/99 (15/00) (https://dejure.org/2000,7117)
KG, Entscheidung vom 27. September 2000 - (5) 1 Ss 365/99 (15/00) (https://dejure.org/2000,7117)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigung; Meinungsfreiheit; Beleidigung unter Kollektivbezeichnung; Ehrverletzung; Sittliche Integrität; Persönliche Herabwürdigung

  • Judicialis

    StPO § 335 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StGB § 193; ; StGB § 185

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 193 § 185; StPO § 335 Abs. 1 § 467 Abs. 1
    Beleidigung eines Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Das Rechtsmittel ist nach § 335 Abs. 1 StPO zulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen für eine Annahme der Berufung vorgelegen haben (vgl. BGHSt 40, 395, 397; KG NStZ-RR 1999, 146, 147; BayObLG StV 1993, 572).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Das Rechtsmittel ist nach § 335 Abs. 1 StPO zulässig, ohne daß es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen für eine Annahme der Berufung vorgelegen haben (vgl. BGHSt 40, 395, 397; KG NStZ-RR 1999, 146, 147; BayObLG StV 1993, 572).
  • BayObLG, 18.02.1988 - RReg. 5 St 4/88

    Zur Beleidigung einer Personenmehrheit

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Das ist bei "der Polizei" anzunehmen, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Äußerung hervorgeht, daß eine örtlich und persönlich abgrenzbare Gruppe von Polizeiangehörigen gemeint ist (vgl. BayObLG NStZ 1988, 365; Tröndle/Fischer, § 185 Rdn. 22 m.weit.Nachw.).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 281).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83

    Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung -

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Ob ihre kritische Äußerung gegenüber dem Zeugen T sachlich gerechtfertigt gewesen ist und rational oder emotional begründet war, ist im Rahmen der Güterabwägung zwischen Ehre und Freiheit der Meinungsäußerung unbeachtlich (vgl. BVerfGE 68, 226, 232; 61, 1, 7).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Bezieht sie sich auf eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, so ist sie stärker geschützt als eine Äußerung, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dient (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BVerfGE 82, 272, 281).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; BGHSt 12, 287, 293; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl., § 193 Rdn. 1) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß.
  • BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63

    Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Dabei ist maßgeblich nicht, wie der Betroffene, sondern wie ein Dritter die Äußerung versteht (vgl. BGHSt 19, 235, 237).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, daß der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; BGHSt 12, 287, 293; Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl., § 193 Rdn. 1) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muß.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99
    Ob ihre kritische Äußerung gegenüber dem Zeugen T sachlich gerechtfertigt gewesen ist und rational oder emotional begründet war, ist im Rahmen der Güterabwägung zwischen Ehre und Freiheit der Meinungsäußerung unbeachtlich (vgl. BVerfGE 68, 226, 232; 61, 1, 7).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    aa) Unter einer Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung zu verstehen (vgl. BGHSt 1, 288, 289; KG, Beschluss vom 27. September 2000 - (5) 1 Ss 365/99 (15/00) - Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 185 Rdnr. 4; jeweils m.w.Nachw.).

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 193 StGB haben die Gerichte zu beachten, dass der in dieser Bestimmung enthaltene Rechtfertigungsgrund eine besondere Ausprägung des in Art. 5 Abs. 1 GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt (vgl. BVerfGE 42, 143, 152; 93, 266, 292 f; 99, 185, 196; BGHSt 12, 287, 293 f; KG, Beschluss vom 27. September 2000 aaO; jeweils m.w.Nachw.) und daher der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts hinreichend Rechnung getragen werden muss.

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