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   KG, 04.04.2012 - (1) 1 Ss 377/11 (8/11)   

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https://dejure.org/2012,48557
KG, 04.04.2012 - (1) 1 Ss 377/11 (8/11) (https://dejure.org/2012,48557)
KG, Entscheidung vom 04.04.2012 - (1) 1 Ss 377/11 (8/11) (https://dejure.org/2012,48557)
KG, Entscheidung vom 04. April 2012 - (1) 1 Ss 377/11 (8/11) (https://dejure.org/2012,48557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 263a Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 269 Abs 3 StGB, § 267 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 243 Abs 1 S 2 Nr 3 StGB
    Doppelrelevante Tatsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der einem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen bezüglich der Verwirklichung eines Regelbeispiels in einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei doppelrelevanter Tatsache (Gewerbsmäßigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
    Darunter fallen nicht nur äußere Tatmodalitäten wie etwa die in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführten Regelbeispiele (vgl. BGHSt 29, 359), sondern vielmehr alle Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 24, 274; 28, 119; 30, 340; LR/Hanack, StPO 24. Aufl., § 353 Rdn. 29).

    Insoweit gilt der Grundsatz, dass bei Unklarheiten der Umfang der Anfechtung im Wege der Auslegung zu ermitteln und hierbei nicht am Wortsinn zu haften, sondern nach dem aus den Willensäußerungen des Beschwerdeführers erkennbaren Sinn und Ziel des Rechtsmittels zu fragen ist (vgl. BGHSt 29, 359; KG StraFo 2012, 25).

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
    Darunter fallen nicht nur äußere Tatmodalitäten wie etwa die in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführten Regelbeispiele (vgl. BGHSt 29, 359), sondern vielmehr alle Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 24, 274; 28, 119; 30, 340; LR/Hanack, StPO 24. Aufl., § 353 Rdn. 29).

    Dementsprechend erfasst die Bindungswirkung auch die Feststellung der Ziele und Beweggründe des Täters (vgl. BGHSt 30, 340; KG, Urteile vom 8. November 2010 - (4) 1 Ss 442/10 (217/10) - und 9. Oktober 2008 - (3) 1 Ss 302/08 (96/08) - m.w.N.).

  • BayObLG, 28.10.1999 - 4St RR 217/99

    Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch und Feststellung eines höheren

    Auszug aus KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
    Wird aber ein Rechtmittel ausdrücklich und eindeutig auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, ist dieser Erklärung gegenüber ihrer Begründung der Vorrang einzuräumen, so dass für eine Auslegung kein Raum bleibt (vgl. BayObLG NStZ-RR 2000, 220 und 379; KG StraFo 2012, 25).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
    Darunter fallen nicht nur äußere Tatmodalitäten wie etwa die in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführten Regelbeispiele (vgl. BGHSt 29, 359), sondern vielmehr alle Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 24, 274; 28, 119; 30, 340; LR/Hanack, StPO 24. Aufl., § 353 Rdn. 29).
  • BGH, 30.08.1978 - 2 StR 323/78

    Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem - Bindung bei teilrechtskräftiger

    Auszug aus KG, 04.04.2012 - 1 Ss 377/11
    Darunter fallen nicht nur äußere Tatmodalitäten wie etwa die in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführten Regelbeispiele (vgl. BGHSt 29, 359), sondern vielmehr alle Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 24, 274; 28, 119; 30, 340; LR/Hanack, StPO 24. Aufl., § 353 Rdn. 29).
  • OLG Stuttgart, 03.12.2013 - 1 Ss 701/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Gewerbsmäßigkeit als

    Nach Ansicht des OLG Celle (Beschluss vom 31. Januar 2001 - 32 Ss 103/00 -, juris Rn. 10), dem das OLG Karlsruhe (NStZ-RR 2004, 271, 272) gefolgt ist, und des Kammergerichts (Beschluss vom 4. April 2012 - 1 Ss 377/11 -, juris Rn. 3) handelt es sich bei den Feststellungen zur Gewerbsmäßigkeit - in den Entscheidungen ging es um Diebstahl (§§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) bzw. Betrug (§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB) - um doppelrelevante Umstände.
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Die die gewerbsmäßige Begehung begründenden Umstände können daher in der Regel hinzu- oder hinweggedacht werden, ohne dass der für den Schuldspruch tragende Geschehensablauf hiervon berührt würde (vgl. BGH a.a.O., Rdn. 17 ff.; vgl. ferner OLG Oldenburg, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 Ss 109/17 - juris Rdn. 7; OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003 - Ss 202/03-108 - juris Rdn 13 m.w.N.; a.A. noch KG, Urteil vom 4. April 2012 - [1] 1 Ss 377/11 [8/11] - zu § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB).
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