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   KG, 10.01.2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06)   

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https://dejure.org/2007,34896
KG, 10.01.2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06) (https://dejure.org/2007,34896)
KG, Entscheidung vom 10.01.2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06) (https://dejure.org/2007,34896)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06) (https://dejure.org/2007,34896)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20

    Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot

    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass der Tatrichter diese Möglichkeit geprüft hat (SenE a.a.O.; KG DAR 2007, 594).
  • KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines

    Wenngleich die wegen Beleidigung verhängte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 ? grundsätzlich keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen lässt, kann sie doch wegen der Wechselwirkung zwischen Haupt- und Nebenstrafe keinen Bestand haben (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06) -, juris).".
  • AG Berlin-Tiergarten, 20.04.2017 - 315 Cs 254/16

    Trunkenheitsfahrt, Entziehung der Fahrerlaubnis, erfolgreiche Verkehrstherapie

    Die Nebenstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Hauptstrafe allein den mit der Nebenstrafe verfolgten spezialpräventiven Zweck nicht erreichen kann, und beide zusammen die Tatschuld nicht überschreiten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Januar 2007 - (3) 1 Ss 389/06 (125/06) -, juris).
  • KG, 21.12.2022 - 121 Ss 165/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatz bei Aushang nur im Eingang des

    Das Urteil muss daher erkennen lassen, dass sich das Tatgericht dieser Beziehung bewusst gewesen ist und die Haupt- und Nebenstrafe aufeinander abgestimmt hat (vgl. Senat DAR 2007, 594; OLG Koblenz DAR 2018, 452; OLG Stuttgart NZV 2016, 292; OLG Hamm NZV 2004, 598).
  • OLG Koblenz, 03.11.2016 - 2 OLG 4 Ss 162/16

    Fahrverbot: Wirksamwerden eines Fahrverbots mit Ablauf der Abgabefrist trotz

    Haupt- und Nebenstrafe zusammen dürfen die Tatschuld nicht überschreiten und müssen aufeinander abgestimmt werden (Senat, Beschluss 2 Ss 304/07 vom 05.11.2007; KG, DAR 2007, 594; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 44 Rn. 17 m.w.N.).
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