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   OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 (5/15)   

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https://dejure.org/2015,2361
OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 (5/15) (https://dejure.org/2015,2361)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 (5/15) (https://dejure.org/2015,2361)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 1 Ss 4/15 (5/15) (https://dejure.org/2015,2361)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 21 StGB, § 64 StGB, § 318 StPO
    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung bei Suchtmittelabhängigkeit des Angeklagten und deshalb möglicher Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 64; StPO § 318
    Bewährungsfrage bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter verbunden mit den Entscheidungen über die Strafhöhe und einer Unterbringung nach § 64 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewährung, Unterbringung - und die Berufungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Bewährungsfrage bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter verbunden mit den Entscheidungen über die Strafhöhe und einer Unterbringung nach § 64 StGB

  • schleswig-holstein.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    § 64 StGB; § 318 StPO

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33).
  • OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 61. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 61. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33).
  • BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93

    Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall -

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben (BGH StV 1994, 80), namentlich wenn sie - wie vorliegend - die Dauer der Strafe überschreiten kann (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 202).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15
    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 61. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • OLG Braunschweig, 19.04.2017 - 1 Ss 11/17

    Entziehungsanstalt; Bewährung; Strafaussetzung; Verhältnismäßigkeit;

    Die beiden Prognoseentscheidungen können daher nicht losgelöst voneinander getroffen werden (BGH, Urteil vom 08.07.2015, 2 StR 139/15, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2015, 1 Ss 4/15 (5/15), juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2014, 3 RVs 35/14; juris; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 64, Rn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 318, Rn. 25; van Gemmeren in Münchener Kommentar, StGB, Band 2, §§ 38-79b, 3. Aufl. 2016, § 64, Rn. 129 und Quentin in Münchener Kommentar, StPO, Band 2, §§ 151-332 StPO, 1. Aufl. 2016, § 318, Rn. 62).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Ist nicht auszuschließen (§ 337 StPO), dass das Berufungsgericht im Falle einer Maßregelanordnung nach § 64 StGB auf eine geringere Strafe erkannt hätte, weil sich eine Unterbringung - etwa wegen einer die Dauer der Strafe ggf. überschreitenden Maßregeldauer - als zusätzliches Strafübel auswirken kann, führt der dem Urteil im Hinblick auf § 64 StGB anhaftende Erörterungsmangel zur Aufhebung des Strafausspruchs insgesamt und nicht nur insoweit, als eine Entscheidung über eine Unterbringung unterblieben ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148; Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschl. v. 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

    Dies gilt namentlich dann, wenn die Maßregeldauer - wie hier - die Dauer der Strafe unter Umständen überschreiten kann (BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12 = NStZ-RR 2012, 202 = StV 2013, 148 und Urt. v. 08.07.2015 - 2 StR 139/15 bei juris; vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15 = SchlHA 2015, 335 und OLG Hamm, Beschluss vom 11.09.2014 - 3 RVs 65/14 bei juris).

  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18

    Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem

    Nach vorherrschender Ansicht in der Rechtsprechung ist bei suchtmittelabhängigen Tätern aber regelmäßig eine getrennte Beurteilung der Voraussetzungen über die Anordnung einer Maßregel nach § 64 StGB und die Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich, da beide Entscheidungsteile auf denselben Gesichtspunkten beruhen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 -, juris Rdn. 5; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17 -, juris Rdn. 7; OLG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2017, a. a. O., juris Rdn. 15; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 1 Ss 4/15 [5/15] -, juris Rdn. 5; KG, Beschlüsse vom 21. September 2017 - [1] 121 Ss 122/17 [16/16] -, und 4. Juli 2017 - [1] 161 Ss 71/17 [5/17] - Fischer, StGB 65. Aufl., § 64 Rdn. 29; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 318 Rdn. 75; jeweils m. w. N.).
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