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   OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97   

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OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97 (https://dejure.org/1998,3595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.1998 - 1 Ss 407/97 (https://dejure.org/1998,3595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97 (https://dejure.org/1998,3595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1
    Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats: Öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 356
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Dieser Schutzzweck wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens abhängig machen würde, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267 f.; BGHSt 25, 30 f.).

    Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.).

    Eine verfassungsgefährdende Absicht oder ein Bekenntnis zu der betreffenden Organisation verlangt der Vorsatz nicht (BGHSt 23, 267; BGHSt 25, 30).

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Dieser Schutzzweck wäre nicht ausreichend berücksichtigt, wenn man die Strafbarkeit von dem Nachweis einer bekenntnishaften Verwendung des Kennzeichens abhängig machen würde, zumal ein solcher Nachweis in der Regel auf Beweisschwierigkeiten stieße (vgl. BGHSt 23, 267 f.; BGHSt 25, 30 f.).

    Eine verfassungsgefährdende Absicht oder ein Bekenntnis zu der betreffenden Organisation verlangt der Vorsatz nicht (BGHSt 23, 267; BGHSt 25, 30).

  • OLG Frankfurt, 21.10.1983 - 1 Ss 301/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Eine "Verbreitung" scheitert daran, dass diese eine körperliche Übertragung, d.h. eine Übergabe der Substanz nach voraussetzt (vgl. BGHSt 18, 63 f.; OLG Frankfurt NJW 1984, 1128).

    Ein "Veröffentlichen" nach § 12 HPresseG liegt schließlich deshalb nicht vor, weil darunter nur das erstmalige Zugänglichmachen fällt, d.h. das Werk wird nur von demjenigen veröffentlicht, der die erste Entscheidung darüber trifft, ob es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (OLG Frankfurt NJW 1984, 1128).

  • BGH, 03.10.1962 - 3 StR 35/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Eine "Verbreitung" scheitert daran, dass diese eine körperliche Übertragung, d.h. eine Übergabe der Substanz nach voraussetzt (vgl. BGHSt 18, 63 f.; OLG Frankfurt NJW 1984, 1128).
  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Eine Einschränkung des Tatbestandes ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich anerkannt bei einer Kennzeichenverwendung, die dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwiderläuft, während die bloße Unmöglichkeit, eine konkrete Gefährdung des politischen Friedens oder die nahe liegende Möglichkeit einer solchen Gefährdung nachzuweisen, eine Bestrafung nicht hindert (BGHSt 29, 396 unter Hinweis auf BGHSt 25, 30, 32 f.; BGHSt 25, 133, 136 f.).
  • OLG Celle, 10.05.1994 - 1 Ss 71/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 1 Ss 407/97
    Denn für ein öffentliches Verwenden in § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB kommt es nicht auf die Öffentlichkeit des Ortes an (siehe OLG Celle NStZ 1994, 440; Tröndle § 86a StGB Rdnr. 4a).
  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Darauf, ob die übertragene Datei auf einem (permanenten) Speichermedium gespeichert wird (vgl. BayObLG NJW 2000, 2911; Derksen NJW 1997, 1878, 1881; Pelz wistra 1999, 53, 54; weiter differenzierend Hilgendorf JuS 1997, 323, 330 - der ein aktives Tun des Anbieters fordert - und Cornils JZ 1999, 394, 397; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 358 und wohl auch KG, Beschl. vom 5. September 1997 - 5 Ws 532197 -, die auch eine Speicherung nicht ausreichen lassen) kommt es deshalb nicht an.
  • OLG Brandenburg, 25.03.2020 - 53 Ss 126/19

    Strafbarkeit des Hitlergrußes im Rahmen des Sportunterrichts einer Berufsschule

    Das öffentliche Verwenden einer verbotenen Grußformel setzt schon im Grundsatz die Möglichkeit der Wahrnehmung durch unbestimmt viele Personen, mithin durch einen größeren, nicht beschränkten Personenkreis voraus (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 172/17, zit. n. juris, dort Rn. 27 f.; BGH, Beschluss vom 19. August 2010, 3 StR 301/10, zit. nach juris, dort Rn. 4; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 368; BayObLG NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 357; OLG Celle NStZ 1994, 440).
  • AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12

    Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese

    Das Einstellen eines Kennzeichens auf eine Internetseite ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand zu erfüllen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1999, 356, 357).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 301/10

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (öffentliches

    Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass es hierfür nicht entscheidend auf die Öffentlichkeit des gewählten Ortes ankommt, sondern darauf, ob die Art der Verwendung die Wahrnehmbarkeit für einen größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammenhängenden Personenkreis begründet (BayObLG, Beschluss vom 12. März 2003 - 5 StRR 20/2003, NStZ-RR 2003, 233; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97, NStZ 1999, 356; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94, NStZ 1994, 440; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 86a Rn. 15).
  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der

    Dabei kommt es nicht auf die Öffentlichkeit des Ortes an (OLG Celle NStZ 1994, 440; OLG Frankfurt wistra 1999, 30/31), sondern allein auf die Möglichkeit der Wahrnehmung durch einen größeren Personenkreis.
  • KG, 14.05.2018 - 121 Ss 60/17

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verwendens von Kennzeichen

    Dies geschieht öffentlich, wenn das Kennzeichen durch die Art seiner Verwendung für einen größeren, nicht überschaubaren und nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrnehmbar ist (ständ. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 19. August 2014 a. a. O., juris Rdnr. 17, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 286/10 -, juris Rdnr. 2; OLG Bamberg, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 2 Ss 63/12 -, juris Rdnr. 19; Bayerisches Oberstes Landesgericht a. a. O., juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Urteil vom 19. Juni 2000 - 2 Ss 177/00 -, juris Rdnr. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. März 1998 - 1 Ss 407/97 -, juris Rdnr. 12; OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 Ss 71/94 -, NStZ 1994, 440; OLG Koblenz a. a. O., juris Rdnr. 20; KG, Beschluss vom 17. September 2003 - [4] 1 Ss 170/03 [87/03] - Senat, Beschluss vom 30. November 2005 - [5] 1 Ss 360/05 [61/05] - Laufhütte/Kuschel a. a. O., § 86a Rdnr. 19; Steinmetz a. a. O., § 86a Rdnr. 23; Fischer a. a. O., § 86a Rdnr. 15).
  • AG Rudolstadt, 05.12.2012 - 375 Js 28454/12

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Voraussetzungen

    Dabei ist für die Öffentlichkeit nicht die Öffentlichkeit des Ortes entscheidend, an dem das Kennzeichen verwandt wird, sondern der größere, nach Zahl und Individualität unbestimmte und nicht beschränkte Personenkreis, für den die Verwendung des Kennzeichens von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen wahrnehmbar ist (OLG Celle, NStZ 1994, 440; OLG Frankfurt, NStZ 1999, 356, 357; BayObLG, NStZ-RR 2003, 233; LK-Laufhütte/Kuschel, StGB, 12. Aufl., § 86 a Rn. 19; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 86 a Rn. 15; SK StGB-Rudolphi, 6. Aufl., § 86 a Rn. 7).
  • BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22

    Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer

    (ii) Auch Bildnisse politischer Persönlichkeiten können Kennzeichen verbotener Organisationen sein (BGH, Urteil vom 27. Juni 2013, 3 StR 109/13, NStZ 2013, 733, 734 [Öcalan]; Urteil vom 9. August 1965, 1 StE 1/65, juris Rn. 21; Urteil vom 25. Juli 1979, 3 StR 182/79 (S), juris Rn. 19; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18. März 1998, 1 Ss 407-97; NStZ 1999, 356; jeweils zum Bildnis Öcalans: VGH Mannheim, Urteil vom 22. März 2022, 1 S 2284/20, juris Rn. 59; OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2005, 1 A 144/05, BeckRS 2006, 24299 Rn. 19 vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. November 2001, 1 BvR 98/97, NVwZ 2002, 709).
  • LG Berlin, 17.06.2009 - 537 Qs 82/09

    Anordnung der Durchsuchung bei Internetanbieter wegen Verdachts des Verwendens

    17 Dies ist hier der Fall, da die gegenständlichen Buchdeckel mit dem Hakenkreuz für jeden Benutzer dieser Webseite im Internet ohne weiteres erkennbar sind, wobei durch einen einfachen Mausklick die Abbildung vergrößert werden kann (zur Strafbarkeit bei Verwendung im Internet vgl. BeckOK, StGB, Stand 1. März 2009, Heintschel-Heinegg/Ellbogen, § 86a Rn. 8; LG Koblenz a. a. O.; zu der vergleichbaren Darstellung in einer Mail-Box OLG Frankfurt a. M. NStZ 1999, 356ff).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02

    Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen

    Es steht außer Frage, dass es sich bei dem "Hitlergruss" nach Maßgabe von § 86 a Abs. 2 StGB um das verbotene Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelt (vgl. OLG Celle NStZ 1994, 440; BayObLG OLGSt. StGB § 86 a Nr. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 86 a Rdnr. 4 m. w. N.), welches der Angeklagte durch das festgestellte Zeigen auch im Sinne des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB "verwendet" hat (vgl. OLG Frankfurt/Main NStZ 1999, 356 (357( = wistra 1999, 30 (31(; Tröndle/Fischer a. a. O., § 86 a Rdnr. 9 m. w. N.).
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