Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 23.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25806
OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,25806)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.05.2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,25806)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,25806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    In diesem Sinne ist der EuGH gesetzlicher Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (vgl. BVerfG NJW 1987, 577 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    Insoweit verweist die Revision zutreffend auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    Auf diese Weise soll die ordnungsgemäße Anwendung und die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden (vgl. EuGHE 1982, 3415 (Cilfit u.a.), Rn. 7).
  • BGH, 21.09.2005 - 2 StR 311/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; aussagepsychologisches Gutachten;

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    Diese Würdigung hat der Tatrichter in den Urteilsgründen darzulegen (BGH NStZ 2007, 538 m.w.N.).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    Insoweit verweist die Revision zutreffend auf die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Kapper (NJW 2004, 1725 ff.) und Halbritter (NJW 2006, 2173 ff.).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 Ss 114/03

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum bei Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unrichtige

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    Dies ist jedoch für die Beurteilung der Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums erforderlich, da der Angeklagte auf den Rat eines, von ihm unverschuldet für kompetent angesehenen Rechtsanwalt vertrauen darf, wenn sich nicht die Unerlaubtheit des Handelns entgegen der Auskunft schon bei ohne weiteres möglicher Anstrengung von Verstand und Gewissen leicht erkennen lässt (OLG Braunschweig StV 1998, 492, OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 263).
  • OLG Stuttgart, 29.11.2006 - 2 Ss 520/06

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Berechtigung zum Fahren in Deutschland, wenn die

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    An der grundsätzlichen Befugnis nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG, eine bereits ausgestellte ausländische Fahrerlaubnis dann nicht - mehr - anzuerkennen, wenn die Gründe dafür nach ihrer Erlangung entstanden sind, hat der EuGH nichts geändert (ebenso OLG Stuttgart NJW 2007, 528; OLG Düsseldorf DAR 2006, 519; ferner OVG des Saarlandes zfs 2006, 355 ff.; Otte/Kühner NZV 2004, 321, 328; Zwerger zfs 2006, 543, 546).
  • OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    An der grundsätzlichen Befugnis nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG, eine bereits ausgestellte ausländische Fahrerlaubnis dann nicht - mehr - anzuerkennen, wenn die Gründe dafür nach ihrer Erlangung entstanden sind, hat der EuGH nichts geändert (ebenso OLG Stuttgart NJW 2007, 528; OLG Düsseldorf DAR 2006, 519; ferner OVG des Saarlandes zfs 2006, 355 ff.; Otte/Kühner NZV 2004, 321, 328; Zwerger zfs 2006, 543, 546).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2006 - 5 Ss 133/05

    Straßenverkehrsstrafrecht: Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz bestehender

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    In diesem Sinne hat der EuGH Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2007 - 1 Ss 251/06; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Düsseldorf DAR 2006, 518 f.).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

    Auszug aus OLG Jena, 15.05.2008 - 1 Ss 41/08
    In diesem Sinne hat der EuGH Art. 1 Abs. 2 i.V. mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG dahingehend interpretiert, dass eine in einem Mitgliedstaat nach dem Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis automatisch im Inland wirksam ist (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2007 - 1 Ss 251/06; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2005, 50 ff.; OLG Düsseldorf DAR 2006, 518 f.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

  • OLG Braunschweig, 27.11.1997 - Ss 9/98
  • BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00

    Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes

  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    In diesem Fall kann der Mitgliedsstaat gemäß Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG nach seinem innerstaatlichen Recht dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr auf seinem Hoheitsgebiets untersagen (vgl. EuGH NJW 2006, 2173 ff. - Rechtssache Halbritter; Senatsbeschluss vom 15.05.2008, Az.: 1 Ss 41/08, VRS 114, 440, 444).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27344
OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,27344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,27344)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 41/08 (https://dejure.org/2008,27344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Diese Zufälligkeiten hatten den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 367 - obiter dictum -) zu der Überlegung veranlasst, die Zäsurwirkung stets - also auch bei erledigter Vorverurteilung - zu bejahen, wobei er allerdings auch hierbei betont hat, dass dadurch entstehende Härten ausgeglichen werden müssten.

    Sie erkennen aber durchaus an, dass die Bejahung oder Verneinung einer Zäsurwirkung damit von Zufällen abhängt und sich deshalb vorteilhaft oder nachteilig für den Angeklagten auswirken kann (BGHR a.a.O., Zäsurwirkung 3), was dem Wesen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung widerspricht; denn durch sie soll erreicht werden, dass der Angeklagte genauso gestellt wird, wie wenn alle Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden würden (BGHSt 33, S. 367, 368 m.w.N.).

  • RG, 26.06.1914 - II 455/14

    Darf die nach § 79 StGB. zu bildende Gesamtstrafe den Betrag der neuen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Nach allgemeiner Ansicht wirkt nämlich eine frühere Gesamtstrafe insoweit fort, als die neue Gesamtstrafe nicht niedriger sein darf als die alte (RGSt 6, S. 285; RGSt 33, S. 302; BGHSt 7, S. 183; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 55 Rdnr. 6, Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 40) und sie andererseits die alte Gesamtstrafe, vermehrt um die neuen Einzelstrafen, nicht übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; BGHSt 15, S. 164; BGH NStZ 2005, S. 210).

    Unter der Prämisse, dass bei Neubildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB die neue Gesamtstrafe die früheren Gesamtstrafen nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstrafen übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; siehe auch BGH Beschl. v. 12.10.2004, 4 StR 304/04, in: juris; Beschl. v. 31.08.1060, 2 StR 406/60 = BGHSt 15, S. 164, 166; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 18 m.w.N.) ergibt sich folgende Höchststrafe: Gesamtstrafe AG Luckenwalde vom 26. September 2005: 3 Monaten 1 Woche Freiheitsstrafe (Umrechnung 100 Tagessätze gem. § 43 S. 1 StGB), Gesamtstrafe AG Berlin Tiergarten vom 24. Februar 2006: 3 Monate Freiheitsstrafe; 6 Einzelstrafen zu je 2 Monate Freiheitsstrafe.

  • BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60

    Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Nach allgemeiner Ansicht wirkt nämlich eine frühere Gesamtstrafe insoweit fort, als die neue Gesamtstrafe nicht niedriger sein darf als die alte (RGSt 6, S. 285; RGSt 33, S. 302; BGHSt 7, S. 183; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 55 Rdnr. 6, Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 40) und sie andererseits die alte Gesamtstrafe, vermehrt um die neuen Einzelstrafen, nicht übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; BGHSt 15, S. 164; BGH NStZ 2005, S. 210).

    Unter der Prämisse, dass bei Neubildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB die neue Gesamtstrafe die früheren Gesamtstrafen nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstrafen übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; siehe auch BGH Beschl. v. 12.10.2004, 4 StR 304/04, in: juris; Beschl. v. 31.08.1060, 2 StR 406/60 = BGHSt 15, S. 164, 166; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 18 m.w.N.) ergibt sich folgende Höchststrafe: Gesamtstrafe AG Luckenwalde vom 26. September 2005: 3 Monaten 1 Woche Freiheitsstrafe (Umrechnung 100 Tagessätze gem. § 43 S. 1 StGB), Gesamtstrafe AG Berlin Tiergarten vom 24. Februar 2006: 3 Monate Freiheitsstrafe; 6 Einzelstrafen zu je 2 Monate Freiheitsstrafe.

  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Nach allgemeiner Ansicht wirkt nämlich eine frühere Gesamtstrafe insoweit fort, als die neue Gesamtstrafe nicht niedriger sein darf als die alte (RGSt 6, S. 285; RGSt 33, S. 302; BGHSt 7, S. 183; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 55 Rdnr. 6, Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 40) und sie andererseits die alte Gesamtstrafe, vermehrt um die neuen Einzelstrafen, nicht übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; BGHSt 15, S. 164; BGH NStZ 2005, S. 210).

    Unter der Prämisse, dass bei Neubildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB die neue Gesamtstrafe die früheren Gesamtstrafen nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstrafen übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; siehe auch BGH Beschl. v. 12.10.2004, 4 StR 304/04, in: juris; Beschl. v. 31.08.1060, 2 StR 406/60 = BGHSt 15, S. 164, 166; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 18 m.w.N.) ergibt sich folgende Höchststrafe: Gesamtstrafe AG Luckenwalde vom 26. September 2005: 3 Monaten 1 Woche Freiheitsstrafe (Umrechnung 100 Tagessätze gem. § 43 S. 1 StGB), Gesamtstrafe AG Berlin Tiergarten vom 24. Februar 2006: 3 Monate Freiheitsstrafe; 6 Einzelstrafen zu je 2 Monate Freiheitsstrafe.

  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 304/04

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Begrenzung der neuen Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Nach allgemeiner Ansicht wirkt nämlich eine frühere Gesamtstrafe insoweit fort, als die neue Gesamtstrafe nicht niedriger sein darf als die alte (RGSt 6, S. 285; RGSt 33, S. 302; BGHSt 7, S. 183; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl. 2007, § 55 Rdnr. 6, Schönke/Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB 27. Aufl. 2006, § 55 Rdnr. 40) und sie andererseits die alte Gesamtstrafe, vermehrt um die neuen Einzelstrafen, nicht übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; BGHSt 15, S. 164; BGH NStZ 2005, S. 210).

    Unter der Prämisse, dass bei Neubildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB die neue Gesamtstrafe die früheren Gesamtstrafen nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstrafen übersteigen darf (RGSt 48, S. 277; BGHSt 8, S. 203; BGHSt 9, S. 383; siehe auch BGH Beschl. v. 12.10.2004, 4 StR 304/04, in: juris; Beschl. v. 31.08.1060, 2 StR 406/60 = BGHSt 15, S. 164, 166; Fischer, StGB, 55. Aufl. 2008, § 55 Rdnr. 18 m.w.N.) ergibt sich folgende Höchststrafe: Gesamtstrafe AG Luckenwalde vom 26. September 2005: 3 Monaten 1 Woche Freiheitsstrafe (Umrechnung 100 Tagessätze gem. § 43 S. 1 StGB), Gesamtstrafe AG Berlin Tiergarten vom 24. Februar 2006: 3 Monate Freiheitsstrafe; 6 Einzelstrafen zu je 2 Monate Freiheitsstrafe.

  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 488/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; Mehrere Gesamtstrafen; Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Es muss daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Urteilsgründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß aller Strafen (hier: insgesamt 2 Jahre 7 Monate Freiheitsstrafe) für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, in: juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1987 - 5 StR 644/87

    Voraussetzungen und Folgen einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs sind dieser Rechtsprechung - mit Rücksicht vor allem auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 StGB - zwar nicht gefolgt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3, 5, 7, 9).
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 377/00

    Fehlerhafte unterlassene Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    d) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass dann, wenn - wie hier - drei Gesamtfreiheitsstrafen zu verhängen sind, die Urteilsformel so zu fassen ist, dass sie erkennen lässt, welchen Taten der jeweiligen Gesamtstrafe zuzuordnen und welche Strafen aus welchen Urteilen bei den erkannten Gesamtfreiheitsstrafen jeweils einbezogen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2000 - 4 StR 377/00; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 27. Aufl. Rdnr. 83).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Es muss daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Urteilsgründen darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß aller Strafen (hier: insgesamt 2 Jahre 7 Monate Freiheitsstrafe) für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99, in: juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 156/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2008 - 1 Ss 41/08
    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs sind dieser Rechtsprechung - mit Rücksicht vor allem auf den Wortlaut des § 55 Abs. 1 StGB - zwar nicht gefolgt (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 3, 5, 7, 9).
  • BGH, 15.03.1988 - 4 StR 75/88

    Voraussetzungen und Wirkung einer Zäsur i. S. v. § 55 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 222/87

    Zäsurwirkung einer vollstreckten Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Das Tatgericht muss also in den Urteilsgründen darlegen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat, und erkennen lassen, dass es sich der Möglichkeit, eine etwaige Härte auszugleichen, bewusst war ( BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 -, zitiert nach juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 4 StR 237/07 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, NStZ-RR 2008, 234; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 243/09 -, zitiert nach juris Rn. 6; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 1 Ss 41/08 -, zitiert nach juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, NStZ 1999, 500, 501; Sternberg-Lieben, in Schönke/Schröder, § 55 Rn. 16a; Redeker/Busse, in Schäfer, Strafzumessung, 4. Aufl. 2008, Teil 5 Rn. 687).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht