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   OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88   

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OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88 (https://dejure.org/1988,4568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.1988 - 1 Ss 41/88 (https://dejure.org/1988,4568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 1988 - 1 Ss 41/88 (https://dejure.org/1988,4568)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AsylVfG § 34 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11

    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige

    Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174; MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 3 Ss 251/01

    Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage

    So dürfte zwar die Annahme eines wiederholten Verstoßes nicht zwingend voraussetzen, dass der Betroffene zuvor wegen eines gleichgelagerten Fehlverhaltens rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden ist (anders etwa Amtsgericht Bad Homburg, StV 1984, 381); nach der überwiegenden Meinung ist eine Ahndung der ersten Tat durch Bußgeldbescheid, Urteil oder Beschluß (§ 72 OWiG) keine Voraussetzung für die Strafbarkeit der Wiederholungstaten (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 173; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 2001, § 85 AsylVfG Rdnr. 8; aus BVerfGE 96, 10 dürfte Gegenteiliges nicht herzuleiten sein).
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    Da mithin im Sinne dieser Rechtsprechung nicht von einer Tat im materiellen (und/oder prozessualen) Sinne ausgegangen werden kann, ist der Senat der Auffassung, daß sich Nr. 5.1.1 der Tabelle 1 a mit der bestehenden Rechtslage vor allem dann vereinbaren läßt, wenn man ein Stufenverhältnis annimmt, wie dies etwa im Bereich des Ausländerrechts für das Verhältnis von Ordnungswidrigkeit und Straftat anerkannt ist (vgl. Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 85 AsylVfG Rn. 7; Kanein/Renner Ausländerrecht 6. Aufl. § 85 AsylVfG Rn. 11; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 560 ).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
    Zwar wirkt erst dies Wiederholung des Aufenthaltsverstoßes tatbestandsbegründend im Sinne einer Straftat; die vorangegangenen Verstöße gegen die Aufenthaltsbeschränkung sind jedoch nicht Teil der Tat im prozessualen Sinne; sie können bereits getrennt als Ordnungswidrigkeit gemäß § 86 Asylverfahrensgesetz geahndet (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1988, 560 ; OLG Celle NStZ 1984, 324 und StV 1985, 373) oder im Wiederholungsfall als Straftat nach § 85 Nr. 2 Asylverfahrensgesetz abgeurteilt worden sein, auch wenn dies für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "wiederholt" nicht unbedingt erforderlich ist (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Celle a.a.O.).
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