Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss 48/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identifizierung des Betroffenen anhand eines bei der Tat gefertigten Lichtbildes; Anforderungen an die Protokollierung der Betrachtung des äußeren Erscheinungsbildes des Betroffenen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identifizierung des Betroffenen anhand eines bei der Tat gefertigten Lichtbildes; Anforderungen an die Protokollierung der Betrachtung des äußeren Erscheinungsbildes des Betroffenen
Verfahrensgang
- LG Köln - 31 O 1029/07
- AG Dortmund, 09.11.2006 - 92 Ds 3333/06
- OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ss 48/07
- LG Köln, 10.05.2007 - 31 O 1029/06
- OLG Köln, 07.12.2007 - 6 U 118/07
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07
- BGH, 25.02.2010 - I ZR 216/07
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 9. November 2006 - 92 Ds 155 Js 552/05 (3333/06) - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. März 2007 - 1 Ss 48/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Rechtsprechung
OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gera - 280 Js 30958/06
- OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 22.11.2000 - 2a Ss OWi 142/00
Anforderungen an die Identifizierung des Fahrers in einem Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Unerlässlich ist die im Rahmen Aufklärungsrüge allerdings die Angabe, dass zwischen dem als Fahrer genannten Zeugen und dem Betroffenen eine derartige Ähnlichkeit bestünde, dass von nahezu identischem Aussehender beiden Personen ausgegangen werden müsse, die Personen sich also täuschend ähnlich sehen würden (vgl. BayObLGSt 1998, 142, 143; OLG Düsseldorf, VRS 100, 358 ). - BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der …
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Unerlässlich ist die im Rahmen Aufklärungsrüge allerdings die Angabe, dass zwischen dem als Fahrer genannten Zeugen und dem Betroffenen eine derartige Ähnlichkeit bestünde, dass von nahezu identischem Aussehender beiden Personen ausgegangen werden müsse, die Personen sich also täuschend ähnlich sehen würden (vgl. BayObLGSt 1998, 142, 143; OLG Düsseldorf, VRS 100, 358 ). - BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss …
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. nur: BayObLGSt 1996, 180, 181).
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Denn das Betrachten der äußeren Erscheinung und, jedenfalls soweit sie sich offen darbietet, der Körperbeschaffenheit des Betroffenen ist verfahrensrechtlich keine Augenscheinseinnahme des Betroffenen, die als wesentliche Förmlichkeit nach §§ 274 StPO , 71 OWiG in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen wäre (vgl. BGH, MDR 1974, 367, 368;… Meyer-Goßner, aaO, § 86 Rn. 14). - BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
In der Regel kann nämlich davon ausgegangen werden, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern auch wahrgenommen werden (vgl. BGHSt 43, 241, 250 ). - OLG Jena, 29.09.2003 - 1 Ss 95/03
Verkehr
Auszug aus OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Sie beschränkt sich aber auf den Maßstab, den die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und die Erfahrungssätze des täglichen Lebens vorgeben und ist auch ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung möglich (vgl. nur Senatsbeschluss vom 29.09.2003, Az. 1 Ss 95/03 ).
- KG, 23.02.2018 - 3 Ws (B) 35/18
Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Protokollierung der …
Die Inaugenscheinnahme eines Betroffenen ist kein Umstand, der als wesentliche Förmlichkeit nach §§ 274 StPO, 71 OWiG in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen wäre (Anschluss an Thüringer OLG VRS 114, 447).Die Generalstaatsanwaltschaft weist in ihrer Zuschrift im Übrigen zutreffend darauf hin, dass die Augenscheinseinnahme eines Betroffenen kein Umstand ist, der als wesentliche Förmlichkeit nach §§ 274 StPO, 71 OWiG in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen wäre (vgl. Thüringer OLG VRS 114, 447).