Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lückenhafte Strafzumessung; Verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholgenusses; Prüfung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; Auf verschuldeter Trunkenheit beruhende etwaige verminderte Schuldfähigkeit
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 224 Abs. 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungen zur Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit nach Alkoholgenuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.11.1996 - 5 ARs 59/96
Alkoholisierung - Steueurungsfähigkeit - Überprüfung
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Das Landgericht hat vorliegend zu Recht geprüft, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des alkoholisierten Angeklagten bei Begehung der Tat beeinflusst gewesen ist, denn diese Frage ist bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2, 0 Promille - bei schweren Gewalthandlungen ab 2, 2 Promille - stets zu prüfen (BGH, StV 1997, 73).Die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB liegt allerdings bei einer Blutalkoholkonzentration ab 2, 2 Promille bei schweren Gewalttaten nahe und kann nur durch aussagekräftige psychodiagnostische Kriterien widerlegt werden (BGH StV 1997, 73).
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Zwar gibt es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber, dass allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist (BGHSt 43, 66).Bei der Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB handelt es sich um eine Rechtsfrage, die der Tatrichter - ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen - ausschließlich in eigener Verantwortung im Ergebnis der Hauptverhandlung zu beantworten hat (BGH NStZ-RR 1997, 225; BGHSt 43, 66 m.w.N.).
- BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 27. März 2003 (BGH NStZ 2003, 480), wonach eine auf verschuldeter Trunkenheit beruhende etwaige verminderte Schuldfähigkeit nicht zu einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB führen soll.
- BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Da nach gefestigter Rechtsprechung die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist, weil er allein in der Lage ist, sich auf Grund der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von Tat und Täter zu verschaffen, kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35; 29, 319 jeweils m.w.N.). - BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02
Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Beruht jedoch eine etwaige erhebliche Verminderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie Herabsetzung der Hemmschwelle des Täters auf einer verschuldeten Trunkenheit, so kommt eine Strafrahmenverschiebung nach § 21 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 StGB regelmäßig nicht in Betracht (BGH, NJW 2003, 2396). - BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96
Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Bei der Prüfung der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB handelt es sich um eine Rechtsfrage, die der Tatrichter - ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen - ausschließlich in eigener Verantwortung im Ergebnis der Hauptverhandlung zu beantworten hat (BGH NStZ-RR 1997, 225; BGHSt 43, 66 m.w.N.). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Da nach gefestigter Rechtsprechung die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist, weil er allein in der Lage ist, sich auf Grund der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von Tat und Täter zu verschaffen, kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35; 29, 319 jeweils m.w.N.). - BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (BGH, NStZ-RR 1996, 161). - BGH, 22.10.2002 - 5 StR 441/02
Strafzumessung (Revisibilität; gerechter Schuldausgleich); bewaffneter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2004 - 1 Ss 50/04
Da nach gefestigter Rechtsprechung die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatrichters ist, weil er allein in der Lage ist, sich auf Grund der Hauptverhandlung einen umfassenden Eindruck von Tat und Täter zu verschaffen, kann das Revisionsgericht nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35; 29, 319 jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13
Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen …
Allerdings kann das Revisionsgericht eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere dann, wenn der Strafrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH, NStZ-RR 2003, 52; BGHSt 17, 35, 39; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 16. Juni 2004, 1 Ss 50/04, zitiert nach juris Rn. 5). - OLG München, 25.07.2008 - 4St RR 107/08
Trunkenheit im Verkehr: Erörterung einer verminderten Schuldfähigkeit ab …
Das Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit verringert nämlich grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (Brandenburgisches OLG Beschluss vom 16.6.2004 - 1 Ss 50/04 - bei juris unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 1996, 161).