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   KG, 15.12.2006 - (4) 1 Ss 53/06 (46/06)   

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https://dejure.org/2006,35595
KG, 15.12.2006 - (4) 1 Ss 53/06 (46/06) (https://dejure.org/2006,35595)
KG, Entscheidung vom 15.12.2006 - (4) 1 Ss 53/06 (46/06) (https://dejure.org/2006,35595)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 53/06 (46/06) (https://dejure.org/2006,35595)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2005, 3223 [BGH 28.07.2005 - 3 StR 60/05] ) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2006, 3050 [BVerfG 01.06.2006 - 1 BvR 150/03] ) ist ein Kennzeichen nur dann "zum Verwechseln ähnlich", wenn ein gesteigerter Grad sinnlich wahrnehmbarer Ähnlichkeit gegeben ist.
  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
    Es stimmt mit der zu demselben Logo der Marke "Thor Steinar" ergangenen Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 12. September 2005 - 1 Ss 58/05 -, veröffentlicht in OLG-NL 2006, 69 und Juris) und des Oberlandesgerichts Braunschweig (Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06 -) überein und deckt sich im Übrigen mit der Wertung im abstrakten Anklagesatz, wonach dem Angeklagten vorgeworfen wird, ein einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zum Verwechseln ähnlich sehendes Kennzeichen ( § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB ) verwendet zu haben.
  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2005, 3223 [BGH 28.07.2005 - 3 StR 60/05] ) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. NJW 2006, 3050 [BVerfG 01.06.2006 - 1 BvR 150/03] ) ist ein Kennzeichen nur dann "zum Verwechseln ähnlich", wenn ein gesteigerter Grad sinnlich wahrnehmbarer Ähnlichkeit gegeben ist.
  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06

    "Tyr-Rune", "Wolfsangel" und "Doppelsigrune" als

    Jedoch dominiert vorliegend keines dieser Originalkennzeichen ein Abzeichen bzw. die Wappen derart, dass es einem unbefangenen Betrachter, der die Originalkennzeichen kennt, ins Auge sticht und den Rest in den Hintergrund drängt (vgl. Brandenburgisches OLG OLG-NL 2006, 69; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

    Jedoch dominiert vorliegend keines dieser Originalkennzeichen ein Abzeichen bzw. die Wappen derart, dass es einem unbefangenen Betrachter, der die Originalkennzeichen kennt, ins Auge sticht und den Rest in den Hintergrund drängt (vgl. Brandenburgisches OLG OLG-NL 2006, 69; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

    Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223; so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).

  • LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09

    Rückrufanspruch bei geringfügiger Rechtsverletzung

    Der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts schlossen sich das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 11.07.2006 - Ss 21/06) und das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15.12.2006 - 1 Ss 53/06) in nicht veröffentlichten Entscheidungen an.
  • LG Köln, 21.10.2009 - 28 O 635/09

    Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen eines Tagebuches mit rechtlichen

    Der Rechtsauffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts schlossen sich das Oberlandesgericht Braunschweig (Urteil vom 11.07.2006 - Ss 21/06) und das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15.12.2006 - 1 Ss 53/06) in nicht veröffentlichten Entscheidungen an.
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