Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 1 Ss 53/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Rückschluss von einem gut sichtbaren Verkehrsschild auf die vorsätzliche oder fahrlässige Nichtbeachtung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zugrundelegung von Erfahrungssätzen in Urteilsfeststellungen bei der Annahme eines vorsätzlichen Verstoßes gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 3
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der Annahme eines vorsätzlichen Verstoßes gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung - nicht so einfach festzustellen!
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatz muss bewiesen sein
Verfahrensgang
- AG Bad Mergentheim, 21.07.2009 - 3 OWi 45 Js 3804/09
- OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 1 Ss 53/10
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13
Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im …
Eine Verurteilung wegen einer auf einer Bundesautobahn begangenen vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung setzt regelmäßig tatrichterliche Feststellungen zu den kognitiven und voluntativen Vorsatzelementen voraus, insbesondere dazu, dass sich der Betroffene der höchst zulässigen Geschwindigkeit bewusst gewesen ist (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 1 Ss 53/10 = DAR 2010, 402 f. = SVR 2011, 110 f.).Ein Schluss vom Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung auf das Vorliegen des Vorsatzes ist zudem nicht ausreichend, da andernfalls ab einer gewissen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit stets vorsätzliches Handeln anzunehmen wäre (vgl. OLG Hamm, DAR 1998, 281; OLG Bamberg, DAR 2010, 708; OLG Stuttgart, DAR 2010, 402; OLG Zweibrücken, DAR 2011, 274).
Selbst wenn vorliegend, was nicht festgestellt ist, das betreffende Verkehrszeichen für jedermann deutlich sichtbar aufgestellt gewesen sein sollte, ließe auch dies allein noch nicht den Schluss zu, der Betroffene habe es vorsätzlich nicht beachtet (vgl. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010 - 1 Ss 53/10 = DAR 2010, 402 f. = SVR 2011, 110 f.).
- OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 684/20
Informationsanspruch des Betroffenen, rechtzeitige Geltendmachung, Messunterlagen
(b.) Dem Betroffenen ist darin beizupflichten, dass allein daraus, dass ein Kraftfahrer eine Geschwindigkeitsbeschränkung kennt, noch nicht geschlossen werden kann, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch bewusst und gewollt überschritten hatte (vgl. dazu auch OLG Celle ZfS 1996, 76; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010, 1 Ss 53/10 zit. n. juris). - OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich …
Hinsichtlich der voluntativen Seite des Vorsatzes mag sein, dass allein daraus, dass ein Betroffener eine Geschwindigkeitsbeschränkung kennt, noch nicht geschlossen werden kann, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch bewusst und gewollt überschritten hatte (vgl. dazu auch OLG Celle ZfS 1996, 76; OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2010, 1 Ss 53/10 zit. n. juris). - OLG Dresden, 09.07.2013 - 24 Ss 427/13
Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Es gibt gerade keinen Erfahrungssatz dahin, dass gut sichtbar aufgestellte Schilder immer gesehen werden (vgl. OLG Stuttgart, DAR 2010, 402).