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   KG, 23.07.2009 - (2) 1 Ss 541/08 (11/09)   

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https://dejure.org/2009,3556
KG, 23.07.2009 - (2) 1 Ss 541/08 (11/09) (https://dejure.org/2009,3556)
KG, Entscheidung vom 23.07.2009 - (2) 1 Ss 541/08 (11/09) (https://dejure.org/2009,3556)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08 (11/09) (https://dejure.org/2009,3556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines privaten Anbieters von Sportwetten wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Veranstaltung von Glücksspielen; Sicherung einer nicht nur vorübergehenden und nicht unerheblichen Einnahmequelle durch Vermittlung von Sportwetten; Strafbare ...

  • Judicialis

    StGB § 284; ; GlüStVtr BE § 3; ; GlüStVtr BE § 21; ; GlüStVtr BE § 25 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit des privaten Anbietens von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Aufgrund von Defiziten im Jahr 2008 Glücksspielstaatsvertrag keine Grundlage für strafrechtliche Sanktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lotterie-Staatsvertrag im Jahr 2007 aufgrund von Verfassungswidrigkeit keine Rechtsgrundlage für Strafen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Anbieten privater Sportwetten 2008 nicht strafbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Der gegenüber dem LottStV ergänzte § 3 Abs. 1 S. 3 GlüStV und insbesondere die Legaldefinition der Sportwette in § 21 Abs. 1 GlüStV stellen dies nunmehr zusätzlich klar (vgl. zum Glücksspielbegriff auch BGH NStZ 2003, 372).

    b) Auch liegt schon nahe, dass der Angeklagte durch seinen Geschäftsbetrieb nach § 284 Abs. 1 1. Var. StGB Glücksspiele dadurch veranstaltet hat, dass er verantwortlich und organisatorisch den äußeren Rahmen für die Abhaltung des Glücksspiels geschaffen und dadurch den Abschluss von Spielverträgen ermöglicht hat (vgl. BGH NJW 2007, 3078; BGH NStZ 2003, 372; BayObLG NJW 1993, 2820).

    Aber selbst wenn lediglich die in Österreich konzessionierte Happybet Sportwetten GmbH als Veranstalter der durch den Angeklagten angebotenen Sportwetten anzusehen wäre, so hätte dieser jedenfalls Einrichtungen zur Veranstaltung eines Glücksspiels bereitgestellt (vgl. für das auch vorliegend durch das Amtsgericht festgestellte Weiterleiten von Wettdaten: BGH NStZ 2003, 372) und mithin auch insoweit objektiv tatbestandlich gehandelt (§ 284 Abs. 1 3. Var. StGB).

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diente, stellte ein strafbewehrter Ausschluss gewerblicher Wettangebote einen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Eingriff in die Berufsfreiheit dar (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 2 Ss 35/08 - bei juris; OLG München, Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 St RR 28/08 - bei juris; im Ergebnis auch: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07 - bei juris; HansOLG Hamburg ZfWG 2007, 295; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08 -).

    Dies wäre als Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtsstaatswidrig (vgl. OLG München NJW 2008, 3151; vgl. HansOLG Hamburg aaO).

    Denn nur hierdurch könnte er sich die erforderliche Gewissheit verschaffen, ob sein Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht (vgl. OLG Frankfurt am Main aaO; OLG Karlsruhe aaO; OLG München NJW 2008, 3151).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2006 - 1 S 90.06

    Vermittlung von privaten Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis nach wie vor

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    c) Ob der Angeklagte im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB auch "ohne behördliche Erlaubnis" gehandelt hat, ob also - wie von der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur BVerwG NVwZ 2006, 1175; OVG Berlin-Brandenburg ZfWG 2006, 318) vertreten wird - eine innerstaatliche Erlaubnis am Sitz des Veranstalters oder Vermittlers - hier Berlin - erforderlich oder die Erlaubnis eines EU-Mitgliedstaates - hier Österreich - als ausreichend anzusehen ist, kann dahinstehen.

    Denn auch die Berliner Rechtslage stellte sich im Wesentlichen wie die Rechtslage in Bayern dar (ständige Rechtsprechung der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 1 S 90.06 ; VG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 35 A 108.08 -, jeweils bei juris).

    Dies gilt umso mehr, als die hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. für Berlin: OVG Berlin-Brandenburg ZfWG 2006, 318 und Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 - bei juris) nur die vom Bundesverfassungsgericht mit dem Sportwettenurteil ausdrücklich zugelassene ordnungsrechtliche Unterbindung der Vermittlung von Sportwetten betrifft, nicht aber die Frage der Strafbarkeit nach § 284 StGB.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2008 - 1 S 99.08

    Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner Ausführungsgesetzes

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Dies gilt umso mehr, als die hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. für Berlin: OVG Berlin-Brandenburg ZfWG 2006, 318 und Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 - bei juris) nur die vom Bundesverfassungsgericht mit dem Sportwettenurteil ausdrücklich zugelassene ordnungsrechtliche Unterbindung der Vermittlung von Sportwetten betrifft, nicht aber die Frage der Strafbarkeit nach § 284 StGB.

    Bis zum 31. Dezember 2008 konnte es daher an wirksamen Einsatzlimits, an Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Gestaltung von Werbung der einzelnen Annahmestellen sowie an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Detailregelungen zur technischen Ausgestaltung der einzelnen Wettangebote fehlen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 1 S 99.08 - bei juris).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (NJW 2004, 139 - "Gambelli"; NJW 2007, 1515 - "Placanica") können Beschränkungen der Grundfreiheiten auf dem Gebiet der Wetttätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinn zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.

    Die Beschränkung der Grundfreiheiten des EG-Vertrags durch ein staatliches Wettmonopol ist daher nur zulässig, wenn dieses tatsächlich dem Ziel dient, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern, und die Verfolgung fiskalischer Interessen nur als Nebenaspekt, nicht aber als vorrangiger oder gar eigentlicher Grund der strafbewehrten Monopolisierung erscheint (vgl. EuGH NJW 2004, 139).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Dass der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 138) im Zusammenhang mit dem durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93, 121) für verfassungswidrig erklärten und mit einer umfassenden Weitergeltungsanordnung versehenen Vermögenssteuergesetz vom 17. April 1974 strafbare Verstöße weiter für möglich hielt, steht dem nicht entgegen.

    Zum anderen bestand für die Fortgeltung der Strafbarkeit auch ein unabweisbares Bedürfnis im Hinblick auf das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung (vgl. BVerfGE 93, 121, 148; BGHSt 47, 138 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08).

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Dass der Bundesgerichtshof (BGHSt 47, 138) im Zusammenhang mit dem durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93, 121) für verfassungswidrig erklärten und mit einer umfassenden Weitergeltungsanordnung versehenen Vermögenssteuergesetz vom 17. April 1974 strafbare Verstöße weiter für möglich hielt, steht dem nicht entgegen.

    Zum anderen bestand für die Fortgeltung der Strafbarkeit auch ein unabweisbares Bedürfnis im Hinblick auf das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung (vgl. BVerfGE 93, 121, 148; BGHSt 47, 138 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Solange das bestehende Wettmonopol in seiner konkreten rechtlichen sowie in der Praxis realisierten Ausgestaltung nicht primär der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten diente, stellte ein strafbewehrter Ausschluss gewerblicher Wettangebote einen unverhältnismäßigen und unzumutbaren Eingriff in die Berufsfreiheit dar (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 2 Ss 35/08 - bei juris; OLG München, Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 St RR 28/08 - bei juris; im Ergebnis auch: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07 - bei juris; HansOLG Hamburg ZfWG 2007, 295; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08 -).

    Zum anderen bestand für die Fortgeltung der Strafbarkeit auch ein unabweisbares Bedürfnis im Hinblick auf das Erfordernis einer ordnungsgemäßen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung (vgl. BVerfGE 93, 121, 148; BGHSt 47, 138 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08).

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Dies gilt selbst dann, wenn nur eine von ihnen Gegenstand der Anklage war (vgl. BGHSt 9, 324; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325 [jeweils zur fortgesetzten Handlung]; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl., § 264 Rdn. 9).
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 1 Ss 541/08
    Die Bestimmung der Art und des Zuschnitts einer Sportwette der Verwaltung zu überlassen, verstößt nach Auffassung einiger Verwaltungsgerichte gegen den Parlamentsvorbehalt (VG Berlin, Urteil vom 22. September 2008, 35 A 576.07 bei juris; VG Freiburg, Urteil vom 9. Juli 2008, 1 K 2130.06 bei juris).
  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

  • BayObLG, 11.02.1993 - 5St RR 170/92
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

  • OLG Frankfurt, 30.09.2008 - 1 Ws 152/07

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Verstoß gegen das staatliche

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • OLG Bamberg, 29.07.2008 - 2 Ss 35/08

    Unerlaubtes Glücksspiel: Strafbarkeit der Veranstaltung von Sportwetten bei

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

  • OLG Hamburg, 05.07.2007 - 1 Ws 61/07

    Rechtmäßigkeit der Annahme und Vermittlung von sog. Oddset-Wetten ohne

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    aa) Der Bundesgerichtshof ist in der genannten Entscheidung - ohne dass es für seine Entscheidung tragend darauf angekommen wäre - in Übereinstimmung mit der herrschenden oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (OLG München, Urteile vom 26. September 2006 - 5 St RR 115/05, NJW 2006, 3588, 3591; vom 17. Juni 2008 - 5 St RR 28/08, NJW 2008, 3151, 3152; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05, NJW 2006, 2422 f.) von der Straflosigkeit eines privaten Wettbetreibers ausgegangen, dem im Hinblick auf das im Sportwettengesetz des Saarlandes geregelte staatliche Monopol eine Erlaubnis für seine Tätigkeit nicht erteilt werden konnte.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügen §§ 284, 287 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügen §§ 284, 287 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügt § 284 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvL 7/12

    Berufsfreiheit (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels;

    Es ist nichts dagegen zu erinnern, dass das vorlegende Gericht aus dem Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2009 - 2 BvR 1119/05 u.a. - (juris, Rn. 43 ff.) sowie aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 - (NJW 2007, S. 3078 ) ableitet, dass die Verfassungswidrigkeit des staatlichen Sportwettmonopols den Strafausspruch aus § 284 StGB auch in dem hier maßgeblichen Zeitraum (Februar bis Mai 2010) entfallen ließe (gegen die Strafbarkeit u.a. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 61/07 -, juris, Rn. 27 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07 -, juris, Rn. 4 ff. m.w.N.; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08 (11/09) -, juris, Rn. 11 ff.).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügt § 284 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügen §§ 284, 287 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, Urteil vom 23. Juli 2009 - (2) 1 Ss 541/08, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    (2) Für die Übergangszeit vom 28. März 2006 bis zum 31. Dezember 2007 genügt § 284 StGB diesen Anforderungen nicht (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2008 - 1 Ss 24/08; KG, ZfWG 2010, 94; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. September 2008 - 1 Ws 152/07, juris).
  • VG Berlin, 04.11.2010 - 35 K 88.09

    Frage der Untersagung der Sportwettenvermittlung und Unionsrecht

    Die strafrechtlichen Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts (a.a.O., Rn. 17) zurzeit seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages zum 1. Januar 2008 finden in der Rechtsprechung des zuständigen Strafsenats des Kammergerichts keine Stütze (vgl. Urteil vom 23. Juli 2009 - [2] 1 Ss 541/08 [11/09] -, juris).
  • VG Berlin, 07.10.2010 - 35 A 224.08

    Rechtmäßigkeit festgesetzter Verwaltungsgebühr anlässlich der gegen einen

    Denn nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 23. Juli 2009 - [2] 1 Ss 541/08 [11/09] -, juris) stand während der Fortgeltung des Lotteriestaatsvertrages bis zum Ende des Jahres 2007 der Gesetzlichkeitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG einer Strafbarkeit entgegen und bestand zudem jedenfalls während der Übergangszeit im Jahr 2008 für den Glücksspielstaatsvertrag noch ein normativ begründetes Vollzugsdefizit, das eine strafrechtliche Ahndung ebenfalls ausschloss.
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