Rechtsprechung
OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ss 57/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verkehr
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines …
Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247). - OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von …
Eine Erörterung des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße ist nur dann nicht erforderlich, wenn diese Möglichkeit weder aufgrund der vom Gericht selbst vorgenommenen Bewertung der Tat noch bei objektiver Würdigung in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06, vom 17.6.2004, Az.: 1 Ss 13/04). - OLG Jena, 16.05.2006 - 1 Ss 106/06
Identitätsgutachten
Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, NStZ 1991.596; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472; OLG Hamm. VRS 107, 371, 373; Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05, und vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06). - OLG Jena, 16.01.2007 - 1 Ss 312/06
Beweis
Insgesamt müssen die Urteilsgründe alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit das Rechtsbeschwerdegericht die gedankliche Schlüssigkeit und den Beweiswert des Gutachtens überhaupt nachvollziehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 24.03.2006, 1 Ss 57/06, S. 4 Juris-Umdruck).