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OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorwurf einer Leistungserschleichung; Benutzung einer Straßenbahn ohne Einlösung eines Fahrscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 265 a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 31.08.1988 - B 2 Ds 1892/88
- OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 924
- MDR 1989, 841
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87
Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88
Um seiner Funktion der Lückenausfüllung gerecht werden zu können, wird der Begriff des »Erschleichens«, der in der Tat keine festen Konturen hat (vgl. dazu OLG Hamburg, NStZ 1988, 221, 222) und deshalb der Auslegung zugänglich ist, weit ausgelegt, ohne daß ihm freilich jede einschränkende Wirkung genommen werden darf (…LK, StGB , 10. Aufl., Rdn 6 zu § 265 a).Diese Auslegung des Begriffs »Erschleichen« wurde von der Rechtspr. übernommen (vgl. BayObLG, NJW 1969, 1042, 1043; OLG Hamburg, NStZ 1988, 221 [hier: III (334) 176 b]).
- BayObLG, 21.02.1969 - RReg. 3a St 16/69
Merkmal des Erschleichens bei § 265a StGB
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.03.1989 - 1 Ss 635/88
Diese Auslegung des Begriffs »Erschleichen« wurde von der Rechtspr. übernommen (vgl. BayObLG, NJW 1969, 1042, 1043; OLG Hamburg, NStZ 1988, 221 [hier: III (334) 176 b]).
- BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08
Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot; …
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. März 1989 - 1 Ss 635/88 (NJW 1990, 924, 925), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1990 - 2a Ss 119/90 (NStZ 1991, 587, 588) sowie der Oberlandesgerichte Düsseldorf vom 30. März 2000 - 2b Ss 54/00 - 31/00 I (NJW 2000, 2120, 2121) und Frankfurt a.M. vom 16. Januar 2001 - 2 Ss 365/00 (NStZ-RR 2001, 269, 270) gehindert. - BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97
Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen …
Da das Tatbestandsmerkmal "Erschleichen" schon im Hinblick auf seine Funktion der Lückenausfüllung für sich genommen eine weite Auslegung zuläßt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die herrschende Auffassung im Schrifttum sowie die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung unter dem Erschleichen einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten versteht, durch das sich der Täter in den Genuß der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (…so OLG Hamburg, NStZ 1988, S. 221, 222; OLG Stuttgart, NJW 1990, S. 924;… OLG Hamburg, NStZ 1991, S. 587, 588;… OLG Düsseldorf, NStZ 1992, S. 84;… Lackner, a.a.O., Rn. 8;… für die gegenteilige Auffassung vgl. AG Hamburg, NStZ 1988, S. 221;… Alwart, JZ 1986, S. 563;… Albrecht, NStZ 1988, S. 222). - OLG Düsseldorf, 30.03.2000 - 2b Ss 54/00
Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit des Erschleichens von Leistungen
Demgegenüber sieht die Rechtsprechung überwiegend den Tatbestand des § 265a StGB schon dann erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten (Senat NStZ 1992, 84; BayObLG NJW 1969, 1042; OLG Hamburg NJW 1987, 2688; OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 588;… Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 265a Rn. 3).
- BayObLG, 04.07.2001 - 5St RR 169/01
Erschleichen einer Beförderung
Ergänzend zu der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Antragsbegründung vom 31.5.2001 ist anzumerken: Es ist daran festzuhalten, dass unter dem "Erschleichen" einer Beförderung jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt (OLG Stuttgart NJW 1990, 924; OLG Hamburg NStZ 1991, 587; NStZ 1988, 221; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 1135). - OLG Hamm, 21.08.2006 - 1 Ss 351/06
Erschleichen von Leistungen; Feststellungen; Vorsatz; Täuschung
"Entgegen der Auffassung der Revision bedarf es keiner näheren Auseinandersetzung mit der von ihr herausgestellten unterschiedlichen Rechtsauffassung zwischen der obergerichtlichen Rechtsprechung und einem Teil der Literatur, ob unter dem Erschleichen einer Beförderung i.S. des § 265 a StGB jedes der Ordnung widersprechende Verhalten zu verstehen ist, durch das sich der Täter in den Genuss der Leistung bringt und bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt, oder ob es zusätzlich eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf (zu vgl. OLG Stuttgart, NJW 1990, 924; OLG Hamburg, NStZ 1991, 587; OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 84; NJW 2000, 2120;… Tröndle/Fischer, 53. Aufl., § 265 a StGB, Rdnr. 47, jeweils m.w.N.). - OLG Jena, 08.10.2008 - 1 Ss 120/08 Nicht erforderlich ist es, dass der Täter eine Kontrolleinrichtung - menschlicher oder technischer Art - umgeht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1992, 84; OLG Stuttgart NJW 1990, 924, 925; BayObLG StV 2002, 428, 429;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 55. Aufl., § 265a Nr. 21).