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   OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89   

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https://dejure.org/1989,3267
OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89 (https://dejure.org/1989,3267)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.05.1989 - 1 Ss 73/89 (https://dejure.org/1989,3267)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 (https://dejure.org/1989,3267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65

    Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89
    Während bei einem bebauten Grundstück nach der Verkehrssitte in aller Regel zu vermuten ist, daß der übliche Zugang freigegeben ist, muß dies bei einem unbebauten Grundstück ausdrücklich oder stillschweigend erklärt sein (vgl. BGHSt 20, 242, 244; BayObLG, DAR 1967, 287; VerkMitt 1969, 35, 36).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • VGH Hessen, 25.07.1996 - 6 UE 2132/94

    Zum Begriff des "Anliegers" in einer Landschaftsschutzverordnung, hier: Befahren

    Danach wird die Anliegereigenschaft durch rechtliche Beziehungen zu einem Grundstück begründet, wobei der Kreis der Berechtigten auf solche Verkehrsteilnehmer ausgedehnt ist, die zu den Anliegern "sogenannte tatsächliche Anliegerbeziehungen unterhalten oder anknüpfen wollen" (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.; dasselbe, Beschluß vom 4. Oktober 1977 - Ss 35/77 - VRS 54, 311 f.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 248 zu § 41 StVO mit weiteren Nachweisen).

    Auch eine allgemein gehaltene, an einen unbestimmten Personenkreis gerichtete Genehmigung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung des Anliegergrundstücks sei hierfür ausreichend (OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).

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