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   OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16   

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https://dejure.org/2017,1143
OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16 (https://dejure.org/2017,1143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.01.2017 - 1 Ss 732/16 (https://dejure.org/2017,1143)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 1 Ss 732/16 (https://dejure.org/2017,1143)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Unwirksame Ersatzzustellung, Bußgeldbescheid, Verjährung, Rechtsmissbrauch

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Keine Prüfung der Ersatzzustellungsvoraussetzungen bei verjährter Ordnungswidrigkeit

  • beck-blog

    Zustellung/Verjährung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Zustellung von Bußgeldbescheiden: OWi-Verjährung auch bei Rechtsmissbrauch?

  • IWW

    § 31 OWiG, § 33 Abs 1 S 1 Nr 9 OWiG, § 26 Abs 3 StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Zustellung des Bußgeldbescheides an eine Anschrift, an der der Betroffene nicht mehr wohnt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 OWiG, § 33 Abs 1 S 1 Nr 9 OWiG, § 26 Abs 3 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Gerichtliche Prüfung des Verfolgungsverjährungseintritts; rechtsmissbräuchliche Berufung des Betroffenen auf die Unwirksamkeit einer Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Zustellung des Bußgeldbescheides an eine Anschrift, an der der Betroffene nicht mehr wohnt

  • rechtsportal.de

    Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren durch Zustellung des Bußgeldbescheides an eine Anschrift, an der der Betroffene nicht mehr wohnt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung einer Ordnungswidrigkeit - oder: die unwirksame Ersatzzustellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristberechnung und Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16
    Es sei "anerkannt, dass selbst im Strafprozess - und deswegen erst Recht im Ordnungswidrigkeitenverfahren - ein allgemeines Missbrauchsverbot gilt (vgl. BGH NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N).

    Nach der Definition des BGH ist ein Missbrauch prozessualer Rechte dann anzunehmen, wenn ein Verfahrensbeteiligter die ihm durch die Strafprozessordnung eingeräumten Möglichkeiten zur Wahrung seiner verfahrensrechtlichen Belange benutzt, um gezielt verfahrensfremde oder verfahrenswidrige Zwecke zu verfolgen (vgl. BGH, NStZ 2007, 49 Rn. 3 m.w.N.).

    c) Dem kann auch das Urteil des BGH vom 11.08.2006 - 3 StR 284/05, NStZ 2007, 49 nicht entgegengehalten werden.

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16
    Das OLG Hamm schließt sich damit für das Recht der Ordnungswidrigkeiten in einem ersten Schritt einer - auf dem Gebiet des Zivilrechts ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung an (BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 342/09 - NJW 2011, 2440, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2009, NJW-RR 2010, 421) und dehnt die genannte Rechtsprechung in einem zweiten Schritt auf die Fälle aus, "in denen ein Betroffener nicht durch Angabe einer falschen Anschrift selbst aktiv geworden ist, sondern im Wesentlichen lediglich die erforderliche Ummeldung unterlassen hat" (OLG Hamm, aaO - juris, Rn. 27).

    a) Dem Urteil des 3. Zivilsenats des BGH vom 16.06.2011 liegt ein Rechtsstreit wegen einer Provisionsforderung zugrunde; auch der Kammerbeschluss des BVerfG vom 15.10.2009 erging in einem Rechtsstreit wegen einer Geldforderung (BGH, NJW 2011, 2440, - juris Rn. 1; BVerfG, NJW-RR 2010, 421, - juris Rn. 4a).

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16
    Das OLG Hamm schließt sich damit für das Recht der Ordnungswidrigkeiten in einem ersten Schritt einer - auf dem Gebiet des Zivilrechts ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung an (BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 342/09 - NJW 2011, 2440, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2009, NJW-RR 2010, 421) und dehnt die genannte Rechtsprechung in einem zweiten Schritt auf die Fälle aus, "in denen ein Betroffener nicht durch Angabe einer falschen Anschrift selbst aktiv geworden ist, sondern im Wesentlichen lediglich die erforderliche Ummeldung unterlassen hat" (OLG Hamm, aaO - juris, Rn. 27).

    a) Dem Urteil des 3. Zivilsenats des BGH vom 16.06.2011 liegt ein Rechtsstreit wegen einer Provisionsforderung zugrunde; auch der Kammerbeschluss des BVerfG vom 15.10.2009 erging in einem Rechtsstreit wegen einer Geldforderung (BGH, NJW 2011, 2440, - juris Rn. 1; BVerfG, NJW-RR 2010, 421, - juris Rn. 4a).

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2017 - 1 Ss 732/16
    Hier, wie auch im Urteil des BGH vom 7.11.1991 - 4 StR 252/91 (BGHSt 38, 111 - juris), in dem der BGH die Anordnung des Tatrichters für zulässig erklärt hat, dass der Angeklagte in Zukunft Beweisanträge nur noch über seinen Verteidiger stellen darf, wenn der Angeklagte zwecks Verhinderung des ordnungsgemäßen Abschlusses der Hauptverhandlung in exzessiver Weise von seinem Recht, Beweisanträge zu stellen, Gebrauch macht, geht es um prozessuale Rechte, die jeweils unzweifelhaft der Disposition des Angeklagten unterliegen.
  • VG München, 27.04.2017 - M 6 S 16.5923

    Abgabe des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde - Antrag auf Anordnung der

    Da die Verwarnung dem Antragsteller nach Überzeugung des Gerichts zugegangen ist, kann hier auch dahinstehen, ob sich der Antragsteller möglicherweise wegen Rechtsmissbrauchs nicht auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung der an ihn gerichteten Verwarnung berufen kann, weil er bei der Verwaltungsbehörde einen Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt unter Verstoß gegen die Meldegesetze herbeigeführt hat und es folglich eine unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn er sich nun auf die fehlerhafte Ersatzzustellung beruft, obwohl er den Irrtum über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat (OLG Stuttgart, B. v. 10.01.2017 - 1 Ss 732/16 - juris).
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