Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 29.06.2006 - 1 Ss 88/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze für die Einordnung eines Handelns als fahrlässig im Falle einer noch nach Ablauf von 72 Stunden nach dem Konsum auftretenden Wirkung von Cannabisprodukten im Straßenverkehr
- Judicialis
StVG § 24a; ; StVG § 24a Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 2 Satz 1; ; StVG § 24a Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsstrafrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss, Fahrlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 12.04.2006 - 6072 Js 4574/06
- AG Rockenhausen, 12.04.2006 - 6072Js 4574/06
- OLG Zweibrücken, 29.06.2006 - 1 Ss 88/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05
Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2006 - 1 Ss 88/06
Zwar soll der Fahrlässigkeitsvorwurf in (extremen) Ausnahmefällen entfallen, wenn der Täter nicht mehr damit rechnen muss, unter der Wirkung konsumierter illegaler Drogen zu stehen (OLG Hamm NJW 2005, 3298 ff).Die Fahrlässigkeit im Rahmen des § 24a Abs. 2 StVG bezieht sich dabei nicht allein auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt (OLG Hamm NJW 2005, 3298 ff).
- OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01
Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2006 - 1 Ss 88/06
Es reicht insoweit aus, wenn sich die Fahrlässigkeit auf das bezieht, was die Wirkung ausmacht (PfälzOLG Zweibrücken, NStZ 2002, 95).Zwar ist die Annahme, die Droge sei zwischenzeitlich abgebaut, als Fehlvorstellung über die Dauer der Wirkung grundsätzlich unerheblich (Senat NStZ 2002, 95).
- OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08
Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens …
Es genügt also nicht etwa das bloße Wissen um den Konsum (herrschende obergerichtliche Rechtsprechung: OLG Hamm, Beschluss vom 20.05.2008, 5 Ss OWi 282/08, juris; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249 f. = StV 2008, 24 f.; OLG Saarbrücken, NZV 2007, 320 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.06.06, 1 Ss 88/06, juris; OLG Bremen, NZV 2006, 276 f.; soweit der Entscheidung des BayObLG vom 26.02.2004, 2 ObOWi 45/04, BA 2006, 47, eine andere Auffassung entnommen werden könnte, dürfte dieser heute keine Bedeutung mehr zukommen, weil sie vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.2004, 1 BvR 2652/03, NZV 2005, 270 ff., ergangen ist, nach der entgegen dem Wortlaut des § 24 a Abs. 2 StVG der Tatbestand nur bei einer THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwertes erfüllt ist und Wirk- und Nachweiszeit nicht mehr gleichgesetzt werden dürfen).