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   OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05   

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https://dejure.org/2005,9631
OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,9631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2005 - 1 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,9631)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2005 - 1 Ss 92/05 (https://dejure.org/2005,9631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Führerloses Rollen eines PKWs mangels Einlegung eines Ganges oder Ziehens der Handbremse bei Aufweisen einer Blutalkoholkonzentration von 0,9 Promille; Beschädigung eines parkenden Fahrzeuges wegen ...

  • Judicialis

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a; ; StGB § 315c Abs. 3; ; StGB § 316

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a § 316
    Begriff des Führens eines Kraftfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 281
  • NZV 2006, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1988 - 4 StR 239/88

    Begriff des Führens eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05
    Das Merkmal setzt voraus, dass jemand das Fahrzeug in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung lenkt (BGHSt 35, 390 ff.).

    Diese Ansicht ist aber durch den Beschluss des Bundesgerichtshof vom 27.10.1988 (BGHSt 35, 390 ff.) zwischenzeitlich überholt.

  • BGH, 29.07.1964 - 4 StR 236/64

    Herbeiführung einer Gemeingefahr durch alkoholbedingtes Unterlassen von Maßnahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05
    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.07.1964 (BGHSt 19, 371 ff.), nach welchem auch das Unterlassen von Sicherungsmaßnahmen ausreichen soll, steht nach Ansicht des Senates dieser Bewertung nicht entgegen, weil diese Entscheidung noch unter Geltung der früheren obergerichtlichen Auslegung des Merkmals des Führens eines Kraftfahrzeuges ergangen war, welche nicht maßgeblich auf einen finalen Bewegungsvorgang abhob, sondern hierunter u.a. auch das bloße Anlassen eines Fahrzeuges erfasste (vgl. Schwarz-Dreher, StGB 26. Aufl. 1964 § 315 B. Nr. 2).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05
    Zwar belegt sich dieser nicht aus der Aussagen von Zeugen, welche die Ankunft des Angeklagten mit seinem Fahrzeug an der Tankstelle beobachtet haben, jedoch kann auch dem Abstellort und der konkreten Auffindesituation im Rahmen der Beweiswürdigung besonderes Gewicht beikommen und eine ausreichende Grundlage für die Annahme eines Trunkenheitsdeliktes darstellen (vgl. Senat NJW 2004, 3356 f.).
  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05
    Einer Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils zur Änderung des Rechtsfolgenausspruchs bedurfte es hingegen nicht, weil der Senat die vom Amtsgericht verhängte Strafe noch als angemessen ansieht (§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO; vgl. BGH NJW 2005, 1813 ff.).
  • BayObLG, 07.07.1981 - RReg. 2 St 142/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2005 - 1 Ss 92/05
    Dass diese - wie vom Amtsgericht wegen der zunächst vorhandenen Bereitschaft des Geschädigten C. zur einverständlichen Regulierung des Schadens - nicht als Unfallflucht i.S.d. § 142 StGB zu bewerten ist, steht dem nicht entgegen (BayObLG VRS 61, 351 ff.; Tröndle/Fischer, aaO., § 316 Rn. 56).
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