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   KG, 05.05.1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97)   

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https://dejure.org/1997,42867
KG, 05.05.1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) (https://dejure.org/1997,42867)
KG, Entscheidung vom 05.05.1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) (https://dejure.org/1997,42867)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) (https://dejure.org/1997,42867)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

    Denn mit einem solchen Verhalten bringt der Angeklagte zum Ausdruck, die anstehende Sachentscheidung über seine Berufung gerade nicht verzögern zu wollen (vgl. KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 30.04.2013 - 161 Ss 89/13, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 ; Beschluss vom 07.05.2007 - 3 Ws 225/07, juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 11 und Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2008 - 2 Ws 106/08, juris Rn. 6; Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 12/13, juris Rn. 46 f.; Beschluss vom 08.07.2013 - 2 Ws 354/13, juris Rn. 13; OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 Ss 71/12, juris Rn. 11 jew. m.w.N.; siehe auch OLG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08, NJW 2009, 1762 ).

    Daran vermag auch der Umstand, dass dem Angeklagten - wie hier bei einem Versehen hinsichtlich des Terminzeitpunktes - ein Verschulden trifft, nichts zu ändern, da sein Irrtum über den exakten Beginn der Hauptverhandlung auf einem bloßen Versehen beruht; jedenfalls sind keine Anhaltspunkte für grobe Fahrlässigkeit oder gar Mutwilligkeit erkennbar (vgl. KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 9 zum Fall des "Verschlafens"; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ss 188/06, juris Rn. 4 zum Irrtum über den Hauptverhandlungsbeginn; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 11 f. zum Irrtum über den Terminstag; BayObLG, Beschluss vom 15.07.1988 - RReg …

    Denn angesichts der unwidersprochen gebliebenen Tatsache, dass der nächste Hauptverhandlungstermin erst um 14:00 Uhr angesetzt war, hätte der Hauptverhandlungstermin, zu dem nur zwei Zeugen im viertelstündigen Abstand geladen worden waren, auch bei einem Beginn um 12:30 Uhr noch ordnungsgemäß durchgeführt werden können; ein Zeitmangel war demnach nicht zu besorgen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 ; Beschluss vom 07.05.2007 - 3 Ws 225/07, juris Rn. 16; KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 9).

    Überdies steht die Verurteilung zu einer (unbedingten) neunmonatige Freiheitsstrafe im Raum (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.07.2007 - 4 St RR 122/07, juris Rn. 11; ferner KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 10 unter Hinweis auf die Höhe einer erstinstanzlich festgesetzten Geldstrafe); mit anderen Worten, selbst eine verschuldete Versäumnis um mehr als 45 Minuten steht zu der schwerwiegenden Folge der Berufungsverwerfung in einem Missverhältnis, welches die Vermutung eines Verzichts auf Durchführung des Verfahrens sowie die Annahme einer Verwirkung durch Säumnis nicht zulässt (so OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.1984 - Ss 579/84, MDR 1985, 430).

  • OLG Brandenburg, 15.05.2012 - 53 Ss 60/12

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Hauptverhandlung

    Dies gilt unabhängig davon, ob den Angeklagten für sein verspätetes Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder Mutwilligkeit zur Last fällt (Anschluss KG Berlin, 5. Mai 1997, (4) 1 Ss 94/97 (41/97) und OLG München, 5. Juli 2007, 4St RR 122/07, VRS 113, 117 (2007); Festhaltung OLG Brandenburg, 7. März 2011, (1) 53 Ss 19/11 (5/11), VRR 2011, 351).

    Dies gilt unabhängig davon, ob den Angeklagten für ein verspätetes Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder Mutwilligkeit zur Last fällt (KG, Beschl. v. 5. Mai 1997 - 1 Ss 94/97; OLG München, Beschl. v. 5. Juli 2007 - 4 EStG RR 122/07; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 7. März 2011 - 1 Ss 19/11; jeweils zit. nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2011 - 1 Ws 19/11

    Berufungsverfahren: Verwerfung trotz der Ankündigung einer Verspätung in der

    Dies gilt unabhängig davon, ob den Angeklagten an dem verspäteten Eintreffen eine Schuld trifft oder nicht, soweit ihm nicht grobe Nachlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zu Last fällt [KG, Beschluss vom 05.05.1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) - m.w.N.].
  • KG, 30.04.2013 - 161 Ss 89/13

    Verlängerung gerichtlicher Wartepflicht bei angekündigtem Erscheinen des sich

    Den Urteilsgründen ist auch nicht zu entnehmen, dass der Kammer ein weiteres Zuwarten wegen anstehender weiterer Termine - auch im Interesse anderer Verfahrensbeteiligter - schlechterdings nicht zumutbar gewesen ist (vgl. KG a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 500/06 (239/06) - und vom 5. Mai 1997 - (4) 1 Ss 94/97 (41/97) - [juris]; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 29.08.2011 - 1 SsRs 86/11

    Gerichtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wartefrist bis zum Erlass des

    Dabei soll es unter Umständen sogar geboten sein, längere Zeit auf das Erscheinen des Betroffenen zu warten, etwa wenn dieser sein alsbaldiges Erscheinen innerhalb angemessener Zeit angekündigt hat oder sonst damit zu rechnen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2007, 2 Ss-OWi 223/07; KG Berlin, Beschlüsse vom 05.05.1997, (4) 1 Ss 94/97, und vom 29.11.2000, 2 Ss 257/00 - 3 Ws (B) 513/00; OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2006, 3 Ss OWi 310/06, bei juris; OLG Stuttgart, MDR 1985, 871; BayObLG VRS 76, 139 und bei Bär, DAR 1987, 315; Göhler, a.a.O. m.w.N.).
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