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   OLG Jena, 16.03.2011 - 1 Ss Bs 17/11   

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https://dejure.org/2011,13617
OLG Jena, 16.03.2011 - 1 Ss Bs 17/11 (https://dejure.org/2011,13617)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 Ss Bs 17/11 (https://dejure.org/2011,13617)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 Ss Bs 17/11 (https://dejure.org/2011,13617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Urteilstenor, Abfassung, Anforderungen

  • openjur.de

    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Fehlende Bezeichnung der Tat im Urteilstenor; lediglich Angabe einer "fahrlässig begangener Ordnungswidrigkeit"

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Ordnungswidrigkeiten, Abfassung des Tenor, Bezeichnung der Tat im Tenor, Urteilsgründe

  • verkehrslexikon.de

    Die Urteilsformel in einer Bußgeldsache muss die rechtliche Bezeichnung der Tat enthalten. Dazu soll die gesetzliche Überschrift des jeweiligen Straftatbestandes verwendet werden. Passt die gesetzliche Überschrift nicht oder fehlt eine gesetzliche Bezeichnung, so genügt ...

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Wichtiger Tipp für Richter: Tenor im OWi-Urteil richtig machen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteilsformel in Bußgeldsachen muss die rechtliche Bezeichnung der Tat oder eine präzise begriffliche Bezeichnung des Tatbestandes enthalten; Konkrete Bezeichnung der Tat als Anforderung an den Tenor eines Urteils in Bußgeldsachen

  • Justiz Thüringen

    § 260 Abs 4 StPO, § 71 OWiG
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an den Urteilstenor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 4 S. 1, 2
    Urteilsformel in Bußgeldsachen muss die rechtliche Bezeichnung der Tat oder eine präzise begriffliche Bezeichnung des Tatbestandes enthalten; Konkrete Bezeichnung der Tat als Anforderung an den Tenor eines Urteils in Bußgeldsachen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 28.03.2019 - 4 Rb 15 Ss 1089/18

    Bußgeldtatbestand der Tierquälerei: Züchtigung eines Hundes bei der Ausbildung

    Da Bußgeldtatbestände oftmals über keine gesetzliche Überschrift verfügen, ist die Tat anhand des Gesetzestextes mit Worten - und nicht mit der Angabe der angewandten Vorschriften - unter der gegebenenfalls erforderlichen Bezeichnung der Schuldform möglichst anschaulich zu beschreiben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. August 2000 - 2b Ss (OWi) 203/00 - (OWi) 75/00 I, juris Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 23. September 2010 - 1 Ss Bs 17/11, juris Rn. 9; Krumm in Blum/Gassner/Seith, OWiG, 2016, § 71 Rn. 30; Bösert in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, § 71 Rn. 18 (Stand April 2014).
  • OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23

    Corona, Befreiuung von der Maskenpflicht, Vorlage eines ärztlichen Attestes,

    Fehlt eine gesetzliche Überschrift des jeweiligen Tatbestandes, ist die abgeurteilte Tat in geeigneter Weise begrifflich - nicht durch die Beschreibung des tatsächlichen Tatverhaltens - präzise und für die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit griffig und verständlich zu bezeichnen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. September 2010 - 1 Ss Bs 17/11 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 1 Rb 36 Ss 778/22

    Absehen vom Regelfahrverbot bei einer Verfahrensverzögerung mit einem langen

    Um dem Erfordernis, den Tatbestand "präzise und für die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit griffig und verständlich zu bezeichnen" (Stuckenberg in KMR StPO, 23. EL, § 260 Rn. 43) und damit seiner Funktion, "als Grundlage für die Vollstreckung und die Eintragung in das ...Verkehrszentralregister" [nunmehr Fahreignungsregister] zu dienen (Thüringer OLG, Beschluss vom 23.09.2010 - 1 Ss Bs 17/11), Rechnung zu tragen, war der Tenor des Urteils im Schuldspruch dahingehend zu ergänzen, dass er erkennen lässt, dass es sich nach den rechtskräftigen Urteilsgründen (vgl. UA unter II., III., IV.) um einen sogenannten fahrlässigen qualifizierten Rotlichtverstoß (d.h. als Kfz-Führer rotes Wechsellichtzeichen bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase fahrlässig nicht befolgt) handelt.
  • OLG Jena, 05.03.2019 - 1 OLG 161 SsBs 13/19

    Aufhebung des Urteils führender Sachmangel des Urteilstenors bei Widerspruch

    Diese Tenorierung ist weder aus sich heraus verständlich (zur Notwendigkeit: Senat, Beschl. v. 23.09.2010, Az. 1 Ss Bs 17/11, bei juris) noch in Verbindung mit den Urteilsgründen, die den Inhalt des Bußgeldbescheides nicht mitteilen.
  • OLG Naumburg, 08.03.2023 - 1 ORbs 51/23
    Andererseits ist auch offengelassen worden, wie präzise die Urteilsformel gefasst sein muss und lediglich beanstandet worden, dass ein Tenor wegen "fahrlässig begangener Ordnungswidrigkeit" nicht den Anforderungen des § 260 Abs. 4 StPO entspricht (OLG Jena, Beschluss vom 23. September 2010, 1 Ss Bs 17/11 - zitiert nach juris).
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