Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.05.2011 - 1 Ss Bs 23/11   

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https://dejure.org/2011,10554
OLG Jena, 30.05.2011 - 1 Ss Bs 23/11 (https://dejure.org/2011,10554)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.05.2011 - 1 Ss Bs 23/11 (https://dejure.org/2011,10554)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 1 Ss Bs 23/11 (https://dejure.org/2011,10554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Notwendigkeit eines Widerspruchs in der Hauptverhandlung gegen die Verwendung einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt setzt Widerspruch des anwaltlich verteidigten Angeklagten bereits in der ersten Instanz voraus; Widerspruch bereits in der ersten Instanz gegen ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes ...

  • blutalkohol PDF, S. 258
  • Justiz Thüringen

    § 81a Abs 2 StPO, § 257 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 24a Abs 2 StVG, § 24a Abs 3 StVG
    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit eines Rauschmittelbefundes bei einer Blutprobenentnahme ohne richterliche Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a Abs. 2; StPO § 257
    Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt setzt Widerspruch des anwaltlich verteidigten Angeklagten bereits in der ersten Instanz voraus; Widerspruch bereits in der ersten Instanz gegen ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten, Blutentnahme, für Drogenkonsumnachweis, Richtervorbehalt, Widerspruch gegen Verwertung der Blutprobe, Verfahren

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Polizeiliche Blutprobenentnahme: Hat sich das Erfordernis des Widerspruchs im HVT doch noch nicht überall herumgesprochen?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was ein Verteidiger wissen muss…

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11
    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO u.a. voraus, dass der anwaltlich verteidigte Angeklagte bzw. Betroffene der Verwertung des auf Grund der richterlich nicht angeordneten Blutentnahme erhobenen Rauschmittelbefundes bereits in der ersten Instanz bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (so OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ss 226/07, NJW 2008, 2597, 2600 f; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 f; Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09; juris; Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, NStZ-RR 2009, 386 f; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 Ss Bs 49/09, StV 2009, 518).

    Da von der Verwertbarkeit rechtswidrig, nämlich unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO erlangter Erkenntnisse lediglich Belange des Angeklagten bzw. Betroffenen berührt werden, ist es sachgerecht, die Beachtung eines sich daraus etwa ergebenden Verwertungsverbotes zur Disposition des Angeklagten bzw. Betroffenen zu stellen (so auch OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ss 226/07, NJW 2008, 2597, 2600 f; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242; Trück, Die revisionsrechtliche Einordnung der Rüge rechtsfehlerhafter Anwendung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung und Blutprobenentnahme, NStZ 2011, 202, 207 ff. mit ausführlicher Begründung; vgl. auch OLG Rostock, Beschluss vom 16.11.2009, juris).

  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 7/09

    Anforderungen an die Revisionsrüge bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11
    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO u.a. voraus, dass der anwaltlich verteidigte Angeklagte bzw. Betroffene der Verwertung des auf Grund der richterlich nicht angeordneten Blutentnahme erhobenen Rauschmittelbefundes bereits in der ersten Instanz bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (so OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ss 226/07, NJW 2008, 2597, 2600 f; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 f; Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09; juris; Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, NStZ-RR 2009, 386 f; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 Ss Bs 49/09, StV 2009, 518).
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11
    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO u.a. voraus, dass der anwaltlich verteidigte Angeklagte bzw. Betroffene der Verwertung des auf Grund der richterlich nicht angeordneten Blutentnahme erhobenen Rauschmittelbefundes bereits in der ersten Instanz bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (so OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ss 226/07, NJW 2008, 2597, 2600 f; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 f; Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09; juris; Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, NStZ-RR 2009, 386 f; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 Ss Bs 49/09, StV 2009, 518).
  • OLG Celle, 16.06.2009 - 311 SsBs 49/09

    Beweisverwertungsverbot bei einer evident fehlerhaft auf Gefahr im Verzug

    Auszug aus OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11
    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung setzt die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO u.a. voraus, dass der anwaltlich verteidigte Angeklagte bzw. Betroffene der Verwertung des auf Grund der richterlich nicht angeordneten Blutentnahme erhobenen Rauschmittelbefundes bereits in der ersten Instanz bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widerspricht (so OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008, 1 Ss 226/07, NJW 2008, 2597, 2600 f; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 f; Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09; juris; Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, NStZ-RR 2009, 386 f; OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2009, 311 Ss Bs 49/09, StV 2009, 518).
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