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   OLG Jena, 01.09.2011 - 1 Ss Bs 66/11   

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OLG Jena, 01.09.2011 - 1 Ss Bs 66/11 (https://dejure.org/2011,15730)
OLG Jena, Entscheidung vom 01.09.2011 - 1 Ss Bs 66/11 (https://dejure.org/2011,15730)
OLG Jena, Entscheidung vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11 (https://dejure.org/2011,15730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei vorsätzlichem Handeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelgeldbuße bei vorsätzlicher Verkehrsordnungswidrigkeit; Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

  • Justiz Thüringen

    § 17 Abs 3 S 2 Halbs 2 OWiG, § 1 Abs 1 S 1 BKatV, § 2 BKatV, § 3 Abs 4a BKatV
    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei vorsätzlichem Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelgeldbuße bei vorsätzlicher Verkehrsordnungswidrigkeit; Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ordnungswidrigkeiten, Geldbuße, Bemessung, Verhältnisse, wirtschaftliche, 500-Euro-Grenze, Regelsatz bei Vorsatz, Rechtsfolgen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    250 /500 - sind das noch geringfügige Geldbußen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geldbuße - bei 400 EUR kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht an

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 24.03.2006 - 1 Ss 57/06

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Eine Erörterung des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße ist nur dann nicht erforderlich, wenn diese Möglichkeit weder aufgrund der vom Gericht selbst vorgenommenen Bewertung der Tat noch bei objektiver Würdigung in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06, vom 17.6.2004, Az.: 1 Ss 13/04).
  • OLG Jena, 22.12.2004 - 1 Ss 282/04

    Ordnungswidrigkeit, Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung des Senats sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen ausnahmsweise aber auch bei einer Geldbuße bis zu 500 EUR entbehrlich, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erkennbar vom Durchschnitt abweichen, weil Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte oder außergewöhnlich gute wirtschaftliche Verhältnisse fehlen, und es sich bei der festgesetzten Geldbuße um den im Bußgeldkatalog bestimmten Regelsatz handelt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 22.12.2004, Az.: 1 Ss 282/04).
  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 13/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Eine Erörterung des Absehens vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße ist nur dann nicht erforderlich, wenn diese Möglichkeit weder aufgrund der vom Gericht selbst vorgenommenen Bewertung der Tat noch bei objektiver Würdigung in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.3.2006, Az.: 1 Ss 57/06, vom 17.6.2004, Az.: 1 Ss 13/04).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I BKatV) aufgeführten Tatbestände indizieren als Regelbeispiele das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; BayObLG NZV 1994, 370).
  • BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne der

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Die in § 4 Abs. 1 BKatV und im Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 I BKatV) aufgeführten Tatbestände indizieren als Regelbeispiele das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbotes bedarf (BGHSt 38, 125, 134; BayObLG NZV 1994, 370).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11
    Auch wenn die Voraussetzungen eines Regelbeispiels gegeben sind, ist der Tatrichter zwar nicht der Prüfung enthoben, ob Umstände des konkreten Falles in objektiver oder subjektiver Hinsicht der Annahme eines Regelfalls entgegenstehen (BVerfG DAR 1996, 196).
  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    Mittlerweile vertreten mehrere Oberlandesgerichte zudem die Ansicht, dass im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über 250,- EUR nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012, Az. III-3 RBs 441/11; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, Az. 2 Ss OWi 278/14; KG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2014, Az. 3 Ws (B) 651/13, 162 Ss 136/13; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2014, Az. 321 SsBs 133/14, jedenfalls für Geldbußen bis 500,- EUR; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011, Az. 1 Ss Bs 66/11, einschränkend auf Bußgelder bis zu 500,- EUR; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von

    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße

    Bei diesen Messverfahren genügt es in der Regel für eine ausreichende und nachvollziehbare Beweiswürdigung, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt (BGHSt 39, 291, 303; Senatsbeschluss vom 01.09.2011, 1 Ss Bs 66/11).

    Dieser Grundsatz gilt auch bei Erhöhung des Regelsatzes wegen vorsätzlicher Tatbegehung (vgl. Senatsbeschluss vom 01.09.2011, 1 Ss Bs 66/11, bei juris).

  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Dies gilt auch für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juli 2019 a.a.O.; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 202 ObOWi 948/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 Rb 10 Ss 644/18 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 a.a.O.; OLG Celle NZV 2016, 144; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 1 Ss (OWi) 156715 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Juni 2014 - 2 SsBs 30/14 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 2 Ss OWi 1029/16

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei

    In der neueren Rechtsprechung wird vermehrt die Auffassung vertreten, dass in Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über EUR 250 nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sein können, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Celle, NZV 2016, 144 [OLG Celle 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14] ; OLG Hamm, NZV 2015, 459 = NStZ-RR 2015, 227; BeckRS 2012, 15354; NZV 1996, 246 [OLG Hamm 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95] ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14, zit. nach Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2015, 18287 und OLG Jena, BeckRS 2011, 28896, dieses allerdings einschränkend auf Bußgelder bis EUR 500).
  • OLG Braunschweig, 20.10.2015 - 1 Ss OWi 156/15

    Bußgeldverfahren; Regelgeldbuße; Vorsatz; Bußgeldsache; Bußgeldkatalog

    Dies gilt auch, wenn auf den für eine vorsätzliche Begehungsweise nach § 3 Abs. 4a BKatV vorgesehenen Regelsatz erkannt wird (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 01.09.2011, 1 SsBs 66/11, juris; OLG Celle, a.a.O.).
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