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   OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96   

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https://dejure.org/1996,2661
OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96 (https://dejure.org/1996,2661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96 (https://dejure.org/1996,2661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1996 - 1 Ss OWi 1037/96 (https://dejure.org/1996,2661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Die Ermittlung der Geschwindigkeit durch die zur Zeit gebräuchlichen Lasermeßgeräte ist ein standardisiertes Verfahren im Sinne der Entscheidung des BGH vom 19.8.1993

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Witterung, Tageszeit u. Verkehrsdichte usw. spielen bei der Lasermessung nur für die Fahrzeugidentifizierung eine Rolle

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 319 (Ls.)
  • NZV 1997, 187
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96
    Dies ist aber regelmäßig erforderlich, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung des Tatrichters zu ermöglichen und zwar unabhängig von dem Umstand, ob ein standardisiertes Meßverfahren eingesetzt wurde (BGH NJW 93, 3081).

    Dessen bedurfte es im vorliegenden Fall deshalb nicht notwendig, weil es sich bei dem Lasermeßverfahren - jedenfalls was den eigentlichen technischen Meßvorgang anbetrifft - um ein standardisiertes und weitgehend automatisiertes Verfahren i.S. der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 1993, 3081 handelt.

  • BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95

    Beteiligung am gerichtlichen Verfahren - Vollzugsbehörde - Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96
    Ein Abweichen von diesen Bedienungsrichtlinien ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur zu berücksichtigen, wenn sich dieser Umstand aus dem Urteil selbst ergibt oder wenn dies durch eine zulässige Verfahrensrüge beanstandet wird (OLG Saarbrücken NStZ 96, 207).
  • OLG Hamm, 25.04.1996 - 3 Ss OWi 194/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96
    Insoweit ist das Meßverfahren deshalb nicht als standardisiert anzusehen, weil in diesem Bereich menschliche Fehlerquellen, insbesondere Zuordnungsprobleme auftreten können (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.04.1996 - 3 Ss OWi 194/96).
  • AG Alsfeld, 06.02.1995 - 15 JsOWi 88543/94

    Geschwindigkeitskontrollen; Kommunale Ordnungsbehörden; Aufgabenübertragung;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96
    Bei Einhaltung dieser Vorschriften bestehen keine durchgreifenden Zweifel an einer zuverlässigen Geschwindigkeitsermittlung durch ein Lasermeßgerät und zwar unabhängig von der Beschaffenheit eines anvisierten Kennzeichens, den Witterungsbedingungen, der Tageszeit und der Verkehrsdichte (BayObLG a.a.O.; a.M. OLG Frankfurt NStZ 95, 457; OLG Hamburg ZfS 95, 276).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main demgegenüber in der - die Vorlage auslösenden - Entscheidung vom 5. Juli 1995 (NZV 1995, 458) in Verbindung mit dem Beschluß vom 4. Juli 1995 (NZV 1995, 457) für Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermeßgerät LTI 20/20 die Ansicht vertreten hat, daß der Tatrichter in jedem Fall die Zuordnung der Messung zum Fahrzeug des Betroffenen und die Beschaffenheit (Größe) der vom Laserstrahl erfaßten Fläche darzulegen habe - ebenso das Oberlandesgericht Naumburg in zwei Beschlüssen vom 16. und 22. April 1996 ( VRS 92, 132 und 129) für Messungen mit den Lasermeßsystemen LTI 20/20 und LAVEG -, kann dem nicht gefolgt werden (anderer Ansicht und wie hier OLG Oldenburg NZV 1995, 37 = VRS 88, 306 und NZV 1996, 328; OLG Saarbrücken NZV 1996, 207 = VRS 91, 63; OLG Hamm NZV 1997, 187).

    Diesen Anforderungen werden - worauf im Vorlegungsbeschluß zutreffend hingewiesen wird - grundsätzlich auch Lasermeßverfahren gerecht, bei denen die Geschwindigkeitsmessung von besonders geschultem Meßpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchgeführt wird (vgl. hierzu auch OLG Hamm NZV 1997, 187).

  • OLG Hamm, 29.08.2006 - 2 Ss OWi 358/06

    Beweisantrag; Ablehnung; OWi-Verfahren; Ermessen; Begründung; Lasermessung;

    Die Geschwindigkeitsermittlung auf der Grundlage des vorliegend verwendeten Lasermessgeräts ############### ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung als sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 39, 291 = DAR 1993, 474; NJW 1998, 321 = DAR 1998, 110) anerkannt (vgl. dazu nur Senat in DAR 1998, 244 = MDR 1998, 836 = StraFo 1998, 273 = VRS 95, 141 m.w.N.), welches bei sachgerechter Bedienung grundsätzlich zuverlässige Ergebnisse liefert (vgl. nur BayObLG VM 1997, 28; OLG Oldenburg NZV 1996, 328; 1995, 37; OLG Hamm NZV 1997, 187; VRS 91, 148; OLG Saarbrücken VRS 91, 92; OLG Naumburg NZV 1996, 419, 420; KG Berlin, Beschluss vom 2. Juni 1997, 3 Ws (B) 279/97).

    Es bedarf deshalb in diesem Fall einer vom Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum - trotz widriger Verhältnisse - vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen (OLG Hamm NZV 1997, 187, 188).

  • OLG Schleswig, 17.08.2021 - II OLG 26/21

    Leivtec-Geschwindigkeitsmessung auch nach Überprüfung von Ausnahmesituationen

    Diesen Anforderungen werden - worauf im Vorlagebeschluß zutreffend hingewiesen wird - grundsätzlich auch Lasermessverfahren gerecht, bei denen die Geschwindigkeitsmessung von besonders geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchgeführt wird (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NZV 1997, 187).".
  • OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Abstandsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage

    Dabei müssen nicht nur die Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, sondern auch die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers beachtet werden (OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    Angesichts des Umstandes, dass es sich vorliegend um ein standardisiertes Messverfahren handelte und weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich noch vorgetragen waren, dass einzelne der erforderlichen Funktionstests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren, reicht die Angabe im Urteil, dass die erforderlichen Funktionstests ausgeführt worden sind (vgl. OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Dabei müssen nicht nur die Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, sondern auch die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers beachtet werden (OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 325/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Im Übrigen bedürfen die Urteilsgründe dann, wenn wie vorliegend die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät während der Dunkelheit durchgeführt worden ist, einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie vorliegend die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht (vgl. OLG Hamm, NZV 1997, 187; OLG Hamm, DAR 2007, 217).
  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

    Die Ermittlung der Geschwindigkeit durch ein Lasermessgerät (hier LAVEG) ist ein standardisiertes und automatisiertes, menschliche Handhabungsfehler - wie insbesondere Zielungenauigkeiten - zudem erkennendes Messverfahren, bei dem etwaigen systemimmanenten Ungenauigkeiten durch den vorgeschriebenen Toleranzabzug ausreichend Rechnung getragen wird und bei dem sich der Tatrichter nur dann von der Zuverlässigkeit der Messung näher überzeugen und dies im Urteil darlegen muss, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96 - m.w.N.).
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