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   OLG Jena, 11.07.2012 - 1 Ss Rs 20/12   

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https://dejure.org/2012,19548
OLG Jena, 11.07.2012 - 1 Ss Rs 20/12 (https://dejure.org/2012,19548)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.07.2012 - 1 Ss Rs 20/12 (https://dejure.org/2012,19548)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 1 Ss Rs 20/12 (https://dejure.org/2012,19548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zu Vollmacht und Untervollmacht bei der Rechtsbeschwerdebegründung

  • Justiz Thüringen

    § 137 Abs 1 S 1 StPO, § 137 Abs 2 S 1 StPO, § 138 Abs 2 StPO, § 139 StPO, § 345 Abs 2 StPO
    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Wirksamkeit einer Rechtsbeschwerdebegründungsschrift bei Unterzeichnung durch einen unterbevollmächtigten Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3801
  • NStZ-RR 2012, 320
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 04.11.1975 - 2 StE 1/74
    Auszug aus OLG Jena, 11.07.2012 - 1 SsRs 20/12
    Zwar ist in den §§ 345 Abs. 2 StPO, 80 Abs. 3 Satz 3 OWiG neben dem Verteidiger der Rechtsanwalt besonders aufgeführt, weil nicht jeder Verteidiger Rechtsanwalt sein muss (§§ 138, 139 StPO) und ein Rechtsanwalt die Begründungsschrift auch unterzeichnen darf, wenn ihm die Verteidigung im Übrigen nicht übertragen ist (BayObLG NJW 1976, 157).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 4 Ss 700/15

    Versuchte Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des

    Es ist unschädlich, dass dies erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachgewiesen wurde (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2007, 1767; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NStZ 1995, 52; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2012, 320).
  • OVG Sachsen, 29.10.2014 - 5 B 274/14

    Auslegung eines Antrags auf vorläufigen Rechtschutz, Brandverhütungsschau,

    Untunlichkeit des Zwangsgelds oder der - hier mangels vertretbarer Handlung nicht in Betracht kommenden - Ersatzvornahme im Verhältnis zum unmittelbaren Zwang ist zu bejahen, wenn die Anordnung des Zwangsgelds schlechterdings oder im hohen Maße unangemessen oder unzweckmäßig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juni 2014 - 3 S 71.13 -, juris Rn. 10; OVG MV, Beschl. v. 11. Juli 2012, NJW 2012, 3801, 3802).
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