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   OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11   

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https://dejure.org/2011,76968
OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11 (https://dejure.org/2011,76968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11 (https://dejure.org/2011,76968)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 2011 - 1 SsBs 65/11 (https://dejure.org/2011,76968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Verwertung des Protokolls der Geschwindigkeitsmessung im Rahmen der vereinfachten Art der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11
    Eine prozessordnungswidrige Verwertung einer bestimmten verlesbaren, aber nicht verlesenen und auch sonst nicht auf zulässige Weise (§ 78 Abs. 1 OWiG; siehe dazu OLG Koblenz v. 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10 - juris)) in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde wird nicht gerügt.
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 99/95

    Verhör - Zeugenvernehmung - Vernehmungsniederschrift - Vernehmungsprotokoll -

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.08.2011 - 1 SsBs 65/11
    Sollte das Messprotokoll gemeint sein (dessen Inhalt ebenfalls nicht mitgeteilt wird; siehe dazu BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4 Polizeivermerk), ist auf § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO hinzuweisen.
  • OLG Koblenz, 22.03.2018 - 1 OWi 6 SsRs 27/18

    Gehörsverletzung durch unterlassene Vernehmung des Messbeamten nach Verlesung des

    12 Das Amtsgericht hat die Verfahrensfrage zudem zutreffend entschieden; denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der herrschenden Auffassung, dass eine Verlesung des Messprotokolls auf Grundlage von § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO erfolgen kann, ohne dass § 77a Abs. 2 und 4 OWiG entgegensteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. August 2017 - 1 OWi 4 SsRs 67/17, vom 24. Mai 2017 - 1 OWi 4 SsBs 35/17, und vom 30. August 2011 - 1 SsBs 65/11; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 1 RBs 105/14 [juris]; NZV 2016, 595, 596; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2016 - 2 Ss-OWi 589/16 [juris Rdn. 10, insoweit in NStZ-RR 2016, 320 nicht abgedr.]; Seitz, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77a Rdn. 3; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 77a Rdn. 10).
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