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BayObLG, 01.07.1953 - RReg. 1 St 113/53 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 243 Abs. 2 u. 3
Vernehmung des Angeklagten zur Person und zur Sache
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1603 (Ls.)
- BayObLGSt 1953, 130
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16
Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des …
Das Schweigen des Protokolls belegt insoweit nur, dass der Angeklagte nicht zur Sache vernommen worden ist sowie indirekt, dass er sich nicht geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 1990 - 4 StR 426/89, StV 1990, 245; BayObLG, Urteil vom 1. Juli 1953 - RevReg. 1 St 113/53, MDR 1953, 755, 756;… LR/Becker, aaO, Rn. 82 Fn. 275;… KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 63; Schlothauer, StV 1994, 468 f.). - BGH, 15.03.1955 - 5 StR 661/54
Rechtsmittel
Hierin liege, so führt die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung BayObLGr vom 1.7.1953 (im Leitsatz abgedruckt NJW 1953, 1603, ausführlich BayObLGSt 1953, 130) aus, ein Verfahrensverstoß, weil die Vernehmung des Angeklagten zur Person und zur Sache vor der Beweisaufnahme zwingend vorgeschrieben sei.