Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.03.1986 | BGH, 25.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2044
BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2001 - 1 StE 4/85, StB 16/01 (https://dejure.org/2001,2044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    DNA - DNA-Identifizierungsmuster - Entnahme von Körperzellen - Beschwerde - Zulässigkeit

  • Judicialis

    StPO § 81 g; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § 111 d; ; StPO § 70 Abs. 2; ; DNA-IFG § 2; ; DNA-IFG § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 81 g § 304 Abs. 4, Abs. 5
    Ausschluss der Beschwerde bei Entscheidungen des Ermittlungsrichters beim BGH

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 765
  • NStZ 1985, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (§ 2 DNA-IFG, § 81 g Abs. 2, § 81 f Abs. 2 StPO) käme die Intensität des Eingriffs hier zudem ohnehin nur der der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328, 329).

    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).

    Sie käme im Gegenteil mit der Garantie des gesetzlichen Richters in Konflikt (BGHSt 45, 37, 40).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bisher lediglich die Arrestanordnung nach § 111 d StPO als Unterfall der Beschlagnahme (BGHSt 29, 13) und die Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen gemäß § 70 Abs. 2 StPO als Unterfall der Verhaftung (BGHSt 36, 192) als beschwerdefähig angesehen.

  • BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).

    Nach diesen Maßstäben hat der Senat bisher lediglich die Arrestanordnung nach § 111 d StPO als Unterfall der Beschlagnahme (BGHSt 29, 13) und die Anordnung der Erzwingungshaft gegen einen Zeugen gemäß § 70 Abs. 2 StPO als Unterfall der Verhaftung (BGHSt 36, 192) als beschwerdefähig angesehen.

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Sie kann daher nur auf solche nicht ausdrücklich aufgezählten Verfügungen des Ermittlungsrichters erstreckt werden, die nach dem Wortsinn noch als Unterfall einer der in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Eingriffsmaßnahmen unter den Wortlaut der Norm subsumierbar sind und nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden gesetzgeberischen Konzeption der Anfechtung offenstehen müssen (BGHSt 29, 13, 14; 36, 192, 195; 43, 262, 264).
  • BGH, 31.03.1999 - 2 ARs 153/99

    Molekulargenetische Untersuchung (Speichelprobe,

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Eine außerordentliche Beschwerde gegen rechtskräftige Entscheidungen ist im Strafverfahren, zu dem im weiteren Sinne auch das DNA-Identitätsfeststellungsverfahren nach §§ 2 ff. DNA-IFG zählt (BVerfG NStZ 2001, 328; BGH StV 1999, 302), nicht anzuerkennen (BGHSt 45, 37).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 09.11.2001 - 1 StE 4/85
    Zwar hat bei Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte, etwa gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) oder auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) der Richter, der die rechtskräftige Entscheidung erlassen hat, dem Grundrechtsverstoß auf Gegenvorstellung abzuhelfen (vgl. BVerfGE 63, 77, 78 f.; s. auch §§ 33 a, 311 a StPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10216
BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1986 - 1 StE 4/85, StB 2, 3/86 (https://dejure.org/1986,10216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 34
  • NJW 1986, 1821
  • MDR 1986, 599
  • NStZ 1986, 374
  • StV 1986, 345
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Die Vorschrift ist wegen ihres Ä auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BT-Drucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4 StPO ) Ä Ausnahmecharakters eng auszulegen (BGHSt .. 32, 365, 366 [hier: IV (458) 143 c]).Zulässig ist eine gegen den Bestand und Vollzug des Haftbefehls gerichtete Beschwerde (BGHSt 25, 120, 121; 29, 200, 202 [hier: IV (480) 163 d]).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

    Gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne dass dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

    Gegen den Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem ein Haftbefehl lediglich um einen weiteren Haftgrund ergänzt wird, ohne daß dies unmittelbare Auswirkungen auf den Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls hat, ist die Beschwerde, die sich lediglich gegen die Annahme des weiteren Haftgrunds wendet, unzulässig (Ergänzung von BGHSt 34, 34).

    Dies hat der Senat für den Fall einer Beschwerde nach § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, mit der sich der Beschwerdeführer lediglich gegen einen von mehreren angenommenen Haftgründen wendet, entschieden (BGHSt 34, 34, 36).

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich der Beschwerdeführer gegen einen von mehreren in einem Haftbefehl angenommenen Haftgründen oder gegen einen gesonderten Beschluß, in dem ein Haftgrund nachgeschoben worden ist, wendet (noch offengelassen in BGHSt 34, 34, 35; aA OLG Nürnberg MDR 1964, 943).

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).

    Solange die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft davon jedoch nicht abhängt, ist der für die Ausnahmeregelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO maßgebliche Gesichtspunkt, daß nur die Verhaftung selbst als der vollzogene oder zu vollziehende Eingriff in die persönliche Freiheit einer Überprüfung auf ihre Berechtigung im Beschwerdeverfahren unterzogen werden soll, nicht betroffen (vgl. dazu BGHSt 34, 34, 35, 36 = DRsp IV (458) 145 a).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Die Ausnahmeregelung in § 304 Abs. 5 StPO, die die Beschwerde unter anderem gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist - ebenso wie diejenigen in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348, jeweils mwN) - eng auszulegen; eine Entscheidung, die im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO "die Verhaftung" betrifft, liegt deshalb nur vor, wenn von ihr der Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls abhängen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der bestehende Haftbefehl nur um einen weiteren Haftgrund erweitert (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, aaO), nur wegen eines von mehreren Haftgründen angefochten (BGH, Beschluss vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 36) oder wenn die Erweiterung des Tatvorwurfs gegenüber demjenigen in dem bestehenden, die Untersuchungshaft nach wie vor tragenden Haftbefehl erstrebt wird (BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349).

  • BGH, 05.11.2019 - StB 27/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

  • BGH, 25.03.1991 - AnwSt (B) 27/90

    Unanfechtbarkeit ehrengerichtlicher Entscheidung über die Zulässigkeit und

  • BGH, 05.11.2019 - AK 27/19
  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OLG Köln, 15.11.2011 - 2 Ws 650/11

    Fortbestehen von Haftgründen bereits nach dem Geständnis des Angeklagten;

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 04.08.1995 - StB 46/95

    Statthaftigkeit von Beschwerden - Beschlüsse des Oberlandesgerichts -

  • BGH, 12.07.1984 - III ZR 73/83

    Zulässigkeit eines Rechtsstreit über die Höhe einer Geldentschädigung nach dem

  • LG Köln, 21.06.2013 - 2 O 667/05

    Inanspruchnahme des Alleinerben eines verstorbenen Wirtschaftsprüfers und

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BFH, 03.08.1976 - VII R 103/75

    Volkswirt - Kraft anderer Fachrichtung - Entscheidung der Verwaltung -

  • VK Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - VK Hal 22/03

    Vorgabe einer Honorarzone zwingend

  • BGH, 03.06.1998 - StB 6/98
  • BGH, 31.01.1996 - StB 4/96
  • BGH, 09.09.1988 - StB 23/88
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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1985 - 1 StE 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13826
BGH, 25.02.1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85 (https://dejure.org/1985,13826)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme sichergestellten Geldes - Dringender Tatverdacht - Terroristische Vereinigung - Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 74 Abs. 2, § 129a Abs. 1; StPO § 111b

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Soweit die Vollziehung der Beschlagnahme der Waffen auch nach den §§ 111b ff. StPO (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85 - NStZ 1985, 262) erfolgt ist, bewirkte dies zudem gemäß § 111c Abs. 5 StPO a.F., gültig bis zum 30. Juni 2017, ein relatives Veräußerungsverbot zugunsten des Staates nach § 136 BGB und somit auch ein Verfügungsverbot nach § 135 BGB; etwaige Verfügungen wären mithin unwirksam gewesen, wenn sie den Rechtsübergang des Gegenstands der Beschlagnahme auf den Staat vereiteln würden.
  • BGH, 18.02.2004 - VIII ZR 78/03

    Rechte des Käufers bei Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen

    Ist der Zweck der Maßnahme jedoch offensichtlich, so ist eine nähere Bezeichnung entbehrlich (BGH, Beschluß vom 25. Februar 1985 - 1 StE 4/85, NStZ 1985, 262 unter 1. b aa; KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 111 b Rdnr. 14).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Nimmt ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung verkörperte Vermögenswerte entgegen, um damit weitere unselbständige mitgliedschaftliche Beteiligungsakte innerhalb der abgeurteilten tatbestandlichen Handlungseinheit zu verwirklichen, sind sie zur Tatbegehung bestimmt und damit Tatmittel (vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - 3 StR 197/20, juris; vom 25. Februar 1985 - 1 StE - 4/85 (GBA), NStZ 1985, 262).
  • BGH, 09.03.2021 - 3 StR 197/20

    Sicherungseinziehung von in fremdem Eigentum stehenden Tatmitteln

    Auf die Beschaffenheit des einzuziehenden Gegenstands oder auf die besondere Eignung zu seinem deliktischen Gebrauch kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1985 - 1 StE - 4/85, NStZ 1985, 262).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2015 - 22 U 159/14

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - fortbestehender SIS-Eintrag als Rechtsmangel

    Ist der Zweck einer Maßnahme - sei es gemäß StPO, sei es gemäß den entsprechenden o.a. polnischen Rechtsvorschriften (Aufstellung in deutscher Sprache: Anlage K 9, 283 GA) - derart offensichtlich, so wäre eine nähere Bezeichnung auch nach deutschem Recht entbehrlich (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.1985, 1 StE 4/85, www.juris.de.; BGH, Urteil vom 18.02.2004, a.a.O., dort Rn 12 mwN).
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